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Sitterdorf - Tipps?


frandani

Empfohlene Beiträge

hallo zusammen

 

ich möchte diese woche das erste mal nach sitterdorf fliegen. hat jemand von euch vielleicht noch irgendwelche tipps/ tricks/erfahrungen auf lager, da der anflug doch anspruchsvoll sein soll und die bahn relativ kurz ist. wir fliegen zu 2 mit einer robin.

 

danke für eure rückmeldungen

 

Daniel

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christianweber
hallo zusammen

 

ich möchte diese woche das erste mal nach sitterdorf fliegen. hat jemand von euch vielleicht noch irgendwelche tipps/ tricks/erfahrungen auf lager, da der anflug doch anspruchsvoll sein soll und die bahn relativ kurz ist. wir fliegen zu 2 mit einer robin.

 

danke für eure rückmeldungen

 

Daniel

 

Hoi Daniel,

Ich war im letzten Jahr einmal in LSZV. Der Platz ist meiner Meinung nach nicht ganz einfach zu finden. Was den Anflug anspruchsvoll macht, sind die Mindesthöhen (Wegen Fluglärmgegnern?) im Final, die dringend eingehalten werden müssen. Zudem steigt die Piste 08 mit zunehmender Länge an. Da Du jedoch mit zu zweit mit einer Robin unterwegs bist, sehe ich kein Problem. Ich war damals mit einer C152 und FI da - und es hat funktioniert.

Wünsche Dir auf jeden Fall einen schönen Flug und happy landing!

 

Beste Grüsse

Chris

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Ist die Piste dort so steil, daß man in einer Richtung startet und in der anderen landed?

 

Was das finden betrifft gibts ja heutzutage Google Earth zum trainieren, da kann man die Gegend schon kennen wie die Westentasche, Kleinigkeiten wie die Landebahn können allerdings zwischenzeitlich schon anders sein... -> Kartenvergleich.

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Nein, siehe VFR Manual! Die Piste hat kein grosses Gefälle.

Das ganze Theater ist wegen einem einzigen Flugplatzgegner. Der hat in grauer Vorzeit vor Bundesgericht durchgesetzt, dass sein Land, welches unmittelbar vor der Piste liegt, nicht unterhalb einer bestimmten Höhe (glaub 30 m oder so) überflogen werden darf, auch nicht zum Zweck von Start und Landung.

Seither ist das so in Sitterdorf und ist noch immer so, obwohl der Mann inzwischen von Wolke 7 droht oder vielleicht in der Hölle schmachtet. Seine Erben haben bisher nicht auf den Anspruch verzichtet.

 

Deshalb muss man in Sitterdorf sausteil anfliegen und ja umsverrecken nicht vor der versetzten Pistenschwelle aufsetzen. Starten sollte man ebenfalls möglichst vertikal nach oben oder noch steiler, geeignete Typen wären also F/A-18 (Dampfkatapult mitbringen), Ariane 5, Saturn 5 und so...., ich bin in den letzten 37 Jahren genau einmal dort gewesen, letztes Jahr, mit dem Ecolight (C42), der steigt nämlich etwa so steil wie ein F/A-18 und beim Anflug kamen wir mit einer Glissade daher.

Jedenfalls muss man vorher anrufen (PPR) und nur hinfliegen, wenn es der Flugplatzchef erlaubt.

Spass beiseite: Zwei meiner ehemaligen Flugschüler waren schon mal mit Piper Cadet dort, mit einer Robin geht das ergo auch, aber Du musst entsprechend operieren um die Anforderungen einzuhalten.

 

Gruss

Philipp

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Philipp hat den "Nagel auf den Kopf" getroffen :005:

 

nein im Ernst, so schlimm ist das nicht, zu finden ist der Platz gut, vorausgesetzt es fand vor dem Abflug eine Routenplanung statt:cool:

 

mit gezücktem Platzchärtli alles kein Problem

 

und zum Fluggerät, es braucht nicht zwingend eine Turbopropp od. ähnlich,

in Sitterdorf schulen sie auch mit einem L4 und der verfügt bekanntlich nicht über allzuviel Leistung als Senkrechtstarter :001:

 

wünsch Dir einen schönen Flug und viel Spass in Sitterdorf.

 

Gruss

Chrigel

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Habe auch vor noch diesen Sommer Sitterdorf anzufliegen, allerdings mit einer Piper Archer. Hat zu dieser auch jemand Erfahrungswerte? Und wenn wir schon dabei sind: sind die Landetaxen da einigermassen erschwinglich? Danke und Gruss

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Das ganze Theater ist wegen einem einzigen Flugplatzgegner. Der hat in grauer Vorzeit vor Bundesgericht durchgesetzt, dass sein Land, welches unmittelbar vor der Piste liegt, nicht unterhalb einer bestimmten Höhe (glaub 30 m oder so) überflogen werden darf, auch nicht zum Zweck von Start und Landung.
Sogar 50 m gemäss BGE 104 II 86:
« Der Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks, das sich in der Nähe eines privaten Flugplatzes befindet, kann verbieten, dass sein Grundstück von landenden und startenden Flugzeugen in geringer Höhe überflogen werde. Mindestflughöhe unter den gegebenen Umständen auf 50 m festgesetzt.»
Wie viele Flugbewegungen pro Jahr zählt Sitterdorf heute (noch)? Der Bundesgerichtsentscheid von 1978 ging von 12'000 bis 18'000 Flugbewegungen pro Jahr aus.

 

Martin

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Wer Zweifel hat, ob er den Final mit der richtigen Höhe hinabgleitet: 5 mal hintereinander aufs Funkknöpfchen drücken, und das PAPI geht an an :)

 

Landetaxen sind normal bis günstig (hab sie aber nicht im Kopf, sicher nicht mehr als 15.- bis 1000kg. Da ich Einheimischer bin auf dem Platz, weiss ich nicht, ob für Ausheimische andere Preise gelten.

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in wie weit muss man sich an solche min. ALT im final halten?

 

Die Frage ist doch: Was passiert mir als PIC, wenn ich mich nicht daran halte? Ist das ein luftrechtliches Vergehen? Kann mich der Grundstückseigentümer verklagen? Bekomme ich Platzverbot?

 

Gruss,

Florian

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Die Frage ist doch: Was passiert mir als PIC, wenn ich mich nicht daran halte?
Das ist die fundamental falschest mögliche Fragestellung aus Pilotensicht! So fragt vielleicht ein Anwalt, aber solche Leute versuchen manchmal noch die Gravitation wegzudiskutieren.

Die richtige Frage lautet: Wie muss ich anfliegen um die Bestimmungen einzuhalten, wie kann ich während des Anflugs überprüfen, dass ich richtig bin und last but not least: Bin ich mit meinem Gerät und bei den äusseren Bedingungen in der Lage dies alles einzuhalten ohne die Sicherheit zu gefährden und ohne meine operationellen Limiten zu verletzen.

Gruss

Philipp

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Ich danke euch für die nützlichen Tipps. Werde morgen dort sein und kann euch dann davon berichten :rolleyes:

 

gruss

dani

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Sitterdorf hat ein PAPI (5x PTT zum einschalten), damit schafft man es, den steilen Anflug einigermassen zu treffen. Ein paar weitere Tips: LSZV hat ziemlich viel para jumping. Solange Springer in der Luft sind, niemals den Downwind 08 so fliegen, wie er eingezeichnet ist, sondern entweder ausserhalb warten oder dann nördlich von Zihlschlacht anfliegen, das kommt sonst nicht gut. Zihlschlacht aber nicht überfliegen. Die Form der Volte ist "gewöhnungsbedürftig" .

Und noch zu der Anzahl Bewegungen. Soweit ich mich an eine Diskussion mit dem Flugplatzchef erinnere sind das ca. 10'000, was sich auch etwa mit den SIL Daten deckt. Tendenziell immer mehr Heli und weniger Fläche. Die Helis fliegen aber richtung Süden an und ab.

 

Thomas

 

P.S. Im VFRM ist der min. Überflug der Felder mit 20m angegeben, nicht so wie im BG Urteil verlangt 50m.

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Wenn du dem PAPI folgst (solltest du), wird dir der Short Final sehr hoch vorkommen. Das ist recht unangenehm, weil nicht mehr sooo viel Piste übrig ist und du noch ungewohnt hoch bist. Achte darauf, dass du an diesem Punkt sicher keine Overspeed hast, sonst musst du Brufis Bremsraketen zünden.

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Die Frage ist doch: Was passiert mir als PIC, wenn ich mich nicht daran halte? Ist das ein luftrechtliches Vergehen? Kann mich der Grundstückseigentümer verklagen? Bekomme ich Platzverbot?

 

Gruss,

Florian

 

Dein persönlicher Schaden ist mir egal.

 

Die Frage ist vielmehr: Was passiert mit dem Flugplatz und seinen Piloten, wenn sich häufiger Piloten nicht an die Einschränkungen halten? Ganz einfach....noch mehr Einschränkungen und Regulierung! Wollen wir das?

 

Sitterdorf war bis vor einigen Jahren noch ziemlich 'closed' für Auswärtige, das wird ziemlich sicher wieder kommen, wenn einige Sturköpfe meinen, sich nicht an die Platzspezifischen Regeln halten zu müssen. Es wäre sehr schade, wenn es so weit kommen müsste.

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Das ist die fundamental falschest mögliche Fragestellung aus Pilotensicht!

 

Ich hatte bisher nicht den Eindruck, dass die Schweizer so blind Obrigkeitshörig sind.

 

Du hast oben selbst geschrieben, dass derjenige, der diese Einschränkung erwirkt hat längst gestorben ist. Auch wenn seine Erben bisher von sich aus keine Aufhebung "beantragt" haben (was sie vermutlich gar nicht können, da es keine Stelle gibt, wo man dies tun würde), könnte es ja sein, dass die das gar nicht mehr so eng sehen.

 

In Deutschland haben wir den Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn also weder die Polizei regelmäßig von Amts wegen Höhenmessungen anfliegender Flugzeuge durchführt noch die Eigentümer der Grundstücke bzw. der Wegerechte irgendein Interesse daran haben, dann ist es für mich gerade aus Pilotensicht die absolut richtigstmögliche Frage, warum ich das operationelle Risiko eines steileren Anfluges eingehen soll, nur um irgendeine auf dem Papier existierende Einschränkung die niemanden mehr interessiert zu erfüllen.

 

Ist die Antwort "der Platz hat so schon genug Ärger mit den Anwohnern und jede Unterschreitung der Mindesthöhe würde zu einem weiteren erbosten Anruf, wenn nicht zu einer Anzeige führen", so würde ich mich natürlich daran halten.

 

Gruss,

Florian

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Urs Wildermuth
Die Frage ist doch: Was passiert mir als PIC, wenn ich mich nicht daran halte? Ist das ein luftrechtliches Vergehen? Kann mich der Grundstückseigentümer verklagen? Bekomme ich Platzverbot?

 

Kann er, wird er und wenn nicht er dann andere. Platzverbot, Ordnungswidrigkeitsverfahren, e.t.c. alles drin.

 

Nur darf und soll das kein Motiv sein zu sagen, also Scheiss drauf, ich bin der PIC und entscheide. Die in der AIP publizierten Karten sind absolut bindend. Kannst oder willst Du das nicht einhalten, bleib weg.

 

Ist die Antwort "der Platz hat so schon genug Ärger mit den Anwohnern und jede Unterschreitung der Mindesthöhe würde zu einem weiteren erbosten Anruf, wenn nicht zu einer Anzeige führen", so würde ich mich natürlich daran halten.

 

Sag mir mal EINEN GA Flugplatz wo das heute bitte NICHT so ist. Mir selber schon passiert, einmal etwas neben der Platzrunde schon kommt das Telephon mit Klageandrohung. Und gerade Du mit Homebase Egelsbach solltest das ja zur Genüge kennen, denn auch dort passieren ja immer wieder solche Dinge.

 

Ich hatte bisher nicht den Eindruck, dass die Schweizer so blind Obrigkeitshörig sind

 

:D:D:D

 

Mann, also sowas von einem Deutschen zu hören ist ja schon lustig. Immerhin kommen wir noch ohne zig Ordnungsämter und ähnliches aus, weil die Leute sich von sich aus mehrheitlich vernünftig verhalten. Wenn ich hingegen von meinen diversen deutschen Kollegen höre, mit welchen juristischen Kanonen bei Euch auf kleinste "Ordnungswidrigkeiten" geschossen wird und das auch selber schon erlebt habe, frag ich mich wirklich wie Du zu so einer Aussage kommst.

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...ist noch immer so, obwohl der Mann inzwischen von Wolke 7 droht oder vielleicht in der Hölle schmachtet

Auf solchem "Niveau" schafft man sich bei den Angehörigen des Verstorbenen bestimmt viele Sympathien, was ein Entgegenkommen an den Flugplatz anbelangt...

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in wie weit muss man sich an solche min. ALT im final halten?

 

Fragst du dich auch, ob du die VFR Minima einhalten musst???? Von mir, nur noch "Kopfschuettel".....es schmerzt, besonders wenn jemand "Privatpilot" in seinem Aviatik-Status angibt :003:!!!

 

...Toby

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Fragst du dich auch, ob du die VFR Minima einhalten musst???? Von mir, nur noch "Kopfschuettel".....es schmerzt, besonders wenn jemand "Privatpilot" in seinem Aviatik-Status angibt :003:!!!

 

Da mich in dieser Diskussion auch einiges schmerzt, hier noch ein paar längere Überlegungen. Da ich die Schweizer Rechtslage nicht im Detail kenne bezieht sich Alles hier geschriebene auf die deutschen Vorschriften. Ich wäre dankbar für Hinweise, wenn die Schweizer Rechtslage signifikant abweicht.

Das Thema ist übrigens imho brandaktuell, weil sehr ähnliche Fragen derzeit in Bonn Hangelar mit großer Vehemenz diskutiert werden.

 

Vorbemerken möchte ich, dass natürlich wie oben geschrieben jeder Pilot nach Möglichkeit die Vorgaben einhalten sollte. Es geht rein darum, was passiert, wen dies einmal nicht möglich ist.

 

Zunächst mal ist festzuhalten, dass das Urteil selbst für den einzelnen Piloten vollkommen irrelevant ist. Dies betrifft einzig den Flugplatzbetreiber. Hierzu unten mehr.

 

Für den Piloten kann höchstens zählen, was in AIP oder Notams veröffentlich ist. Notams gibt es keine einschlägigen und auf der ICAO-Karte Schweiz ist über dem entsprechenden Flurstück auch kein Flugbeschräkungsgebiet eingetragen. Also kann rein die VFR-Anflugkarte Hinweise geben.

 

Auf dem einzig mir vorliegenden Exemplar aus dem Internet (ich war da noch nie und habe das auch nicht gerade geplant, daher hab ich kein aktuelles Exemplar) ist auf der Anflugkarte auch nix von einer Beschränkung zu sehen. Lediglich im Airport Diagram ist östlich und westlich des Platzes ein Bereich schraffiert mit der Angabe "MNM 66ft AGL".

 

Selbst wenn wir davon ausgehen, dass dies für eine verbindliche Vorgabe reicht, was bedeutet das für den Piloten?

Es tönt jetzt sehr schlau, zu argumentieren, man muss sich unter allen Umständen daran halten und wenn das eigene Flugzeug es nicht hergibt, trotz dieser Beschränkung im Rahmen der Leistungsdaten in Sitzendorf zu Landen oder zu Starten, dann dürfe man das eben nicht.

 

Wer so argumentiert muss aber genauso akzeptieren, dass es keine (zumindest mir bekannte) Luftrechtliche Vorschrift gibt, nach der horizontale Angaben in Luftfahrtkarten weniger Verbindlich seinen, als vertikale. Das bedeutet, dass dieser Argumentation folgend alle Flugzeuge von der Benutzung von Landeplätzen ausgeschlossen sind, die nicht in der Lage sind, sicher die hier manchmal verwendeten irrsinnig engen Kurvenradien zu fliegen.

Ich hab's jetzt nicht nachgemessen, aber rein optisch halte ich das Eindrehen in den Endanflug in Sitzendorf exakt auf der eingezeichneten Linie aus beiden Richtungen im eingezeichneten Kurvenradius schlicht für unmöglich.

Folglich darf eigentlich gar kein Flieger dort landen - völlig unabhängig von der Höhenbeschränkung.

 

Ich halte diese Argumentation, die in dieser Form nicht nur hier im Forum, sondern insb. auch von den Flugplatzgegnern in Bonn gerne gebraucht wird, für nicht haltbar. Die in der Anflugkarte eingetragenen Werte und Daten sind imho Soll-Vorgaben, von denen aber aus Gründen der Flugsicherheit, der meteorologischen oder Verkehrsbedingungen auch folgenfrei abgewichen werden darf.

 

Bleibt einzig ein interessanter Aspekt, der hier wirklich speziell ist: Der Flugplatz ist PPR. Daher kann und wird mich der Flugplatzbetreiber bei der Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung darauf hinweisen, wie hoch ich anzufliegen habe. Die Frage, was genau passiert, wenn ich mich bei der Landung nun nicht an dessen Vorgaben halte, ist eine spannende und höchst vertrackte - außerdem so weit ich überblicke rechtlich noch völlig ungeklärt. Es erscheint so, als könne er mich zumindest für Schäden haftbar machen, die ihm aus meinem Fehlverhalten entstehen - das wäre dann allerdings ein zivilrechtlicher Anspruch und sicher kein Bussgeldtatbestand. Zudem wäre es dem Platzbetreiber sicher einigermassen schwierig, einen finanziellen Schaden aus einem einzelnen zu tiefen Anflug nachzuweisen - selbst wenn ihm in Folge des Urteils Beschränkungen auferlegt würden, dann mit großer Sicherheit nicht wegen genau einem Verstoss.

 

In Summe bleibt festzuhalten:

Natürlich sollte sich jeder an die Beschränkung halten. Wer es aber nicht macht, dem droht wahrscheinlich keine Busse oder gar Lizenzentzug, möglicherweise aber Schadenersatz des Platzbetreibers, wenn der deswegen einen nachweisbaren finanziellen Schaden hat.

 

VFR-Minima sind von Natur aus etwas ganz anderes!

 

Gruss,

Florian

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Urs Wildermuth

Florian,

 

Grundsätzlich ist zu sagen, dass kaum eine Beschränkung, die einem Platz von Lärmgegnern und sonstigen Aviatikfeinden auferlegt wird der Sicherheit dient. Nee, den Typen ist es vollkommen egal, ob ein Flieger dadurch nicht landen kann, im Gegenteil, das ist ja das Ziel der Sache. Wenn dann mal noch einer auf die Schnauze fliegt bei sowas, prima, dann können wir ja gleich wieder in der Bild oder sonst wo schreiben, wie wir arme Anwohner durch die Fliegerei gefährdet worden sind.

 

Von dieser Seite her betrachtet ist es leider so, dass sehr viele Flugplätze in Europa direkt von der Gnade einiger weniger abhängen, die sich irgend in einer Form ein Recht geschaffen haben. Sei dies in dem sie in einem Prozess einen seinen Anliegen freundlich oder gleich gesinnten Richter gefunden haben, sei dies durch politische Repressalien oder wie auch immer. Tatsache ist jedoch, sind diese Restriktionen einmal politisch oder rechtlich erstritten, sind sie etwa so verhandelbar wie die 10 Gebote, nämlich gar nicht.

 

Beispiele gibt es mehr als genug. Porta Westfalica mit seinen Anflugregimen. Hagelar mit der "Präzisionsplatzrunde". Sitterdorf mit dem steilen Anflug. Altenrhein mit dem "Lärmkorsett", Zürich mit der DVO, und so weiter. All diese Regeln sind Sicherheitsprobleme, all diese Regeln sind aktive Behinderungen. Und genau das sollen sie auch sein, aus der Sicht der Lärmgegner. Die wollen keinen "sicheren" Flugbetrieb, die wollen KEINEN Flugebtrieb.

 

Will heissen, wen auch immer die erwischen, werden sie auch anzeigen. Wer einmal gebrannt wurde, der kommt nicht wieder, einer weniger. Ziel erreicht.

 

Daher können diese Art Situationen nicht mit zivilem Ungehorsam ausgemerzt werden, im Gegenteil, alles was man damit erreicht ist, dass die ansässigen Flieger wieder höherem Druck ausgesetzt werden. Platzbetreiber, die gegen die eigenen Kunden klagen, das gibt's hier eher selten, das ist eher bei Euch Brauch (Siehe Egelsbach). Aber Anwohner, die gegen Piloten klagen, bzw sie beim BAZL anzeigen, das ist leider eine Realität, mit der wir leben müssen.

 

Auch wenn Du nachher Recht kriegen solltest, ist es doch mit erheblichem Aufwand verbunden, sich gegen sowas zu wehren. Michael Kohlhaas lässt grüssen.

 

Und natürlich ist jemand, der sich absichtlich gegen sowas durchsetzt um ein Exempel zu statuieren bei den Flugplätzen, die gegen grosse Aufwände probieren einen einigermassen normalen Betrieb aufrecht zu erhalten, nicht willkommen. Wenn dann die PPR Falle zuschnappt, ist das wohl eine nachzuvollziehende Reaktion.

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Aber Anwohner, die gegen Piloten klagen, bzw sie beim BAZL anzeigen, das ist leider eine Realität, mit der wir leben müssen.

 

Genau. Und deswegen müssen wir Piloten uns auch mit den neuen Realitäten abfinden und uns entsprechend Verhalten: Wir haben in der Vergangenheit an zu vielen Plätzen Platzrunden akzeptiert, von denen jeder weiss, dass die so kaum bis gar nicht fliegbar sind.

Beispiel Sitzendorf: Die Endanflugkurven dort haben einen Radius von max. 200m. Das bedeutet selbst bei Windstille, dass ich bei 75kt Anfluggeschwindigkeit exakt auf den Punkt eine Kurve mit Querlage über 35 Grad fliegen können muss. Habe ich nun eine Seitenwindkomponente von Links, wird die Querlage zu Ende der Kurve noch viel größer (abgesehen davon, dass ich wie viele andere auch nie gelernt habe, bei Wind exakt Kreisförmige Kurven über Grund zu fliegen).

 

Wir haben das früher akzeptiert, weil wir davon ausgegangen sind, dass eh schon keiner so genau hinschaut. Das können wir uns heutzutage nicht mehr leisten. Anstatt so zu tun, als würde schon alles gut gehen müssen wir gemeinsam und mit Energie dafür kämpfen, dass solche Regeln in Zukunft von vornherein sinnvoll sind.

 

Gruss,

Florian

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Urs Wildermuth

Das grosse Problem ist mit der "Präzisionsplatzrunde" wie sie etwa in Hagelar gefordert wird (siehe Bericht Pilot und Flugzeug) und anderswo ist, dass diese Platzrunden zwar recht genau aber nicht mit einer Präzision eines ILS Verfahrens zu fliegen sind, schon gar nicht wenn es Wind oder sonstige Störfaktoren gibt. Das aber sieht der Lärmgegner logischerweise komplett anders, der will den Groundtrack dieser Platzrunde auf den Meter genau abgeflogen sehen, wer's nicht tut ist automatisch der Verbrecher.

 

Nimmt man die in Hagelar zu Grunde gelegten 150 m Toleranz, so heisst dies, dass eine Platzrunde innert einem Korridor von 300 m Breite geflogen werden muss. Das geht eigentlich nur dann, wenn man dies mit GPS genauestens überwacht und selbst dann kann bei Seitenwind oder anderen Störfaktoren sehr schnell einmal 150 m nach links oder rechts ausgebrochen werden. Wird das nun als Standard zementiert und die Einhaltung dieser Platzrunden auch noch behördlich oder privat überwacht, dann ist davon auszugehen, dass dies die Sicherheit in der Volte beeinträchtigt.

 

Luftraumüberwachung weicht dann dem Starren auf das GPS um ja den Groundtrack nicht zu verlassen. Den zweiten Flieger in der Volte sieht man nicht mehr.

 

Diese Toleranzen werden noch nicht mal im IFR Verkehr gefordert, auch auf einer SID kann es bei Wetter oder sonstigen Einflüssen sehr schnell zu viel grösseren Abweichungen kommen. Aber VFR soll das gehen? Immer? Dies bei manchen Platzrunden, die wie Du erwähnst in ihrem Slalom um die Einfamiliengärten eh schon zu unfliegbaren Gebilden verkommen?

 

Problematisch, ja.

 

Anstatt so zu tun, als würde schon alles gut gehen müssen wir gemeinsam und mit Energie dafür kämpf

 

Richtig. Das muss aber im Sinne einer Kampagne sein und nicht dadurch,das man sich einfach foutiert. Denn das wäre der GA wieder sehr schädlich.

 

Absout bedenklich.

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Wobei auch in Hangelar (was P&F ja auch "genuesslich" berichtet) das Problem besteht, dass die Endanflugkurve so wie sie auf dem Blatt steht mit einigen Fliegern nicht machbar, mit vielen alles Andere als ratsam ist.

 

Wenn wir in konsequenz bis zu einer allfaelligen Aenderung nun alle Plaetze nicht mehr anfliegen, bei denen wir mit unserer Maschine und bei den zu erwartenden (Wind-)bedingungen die Endanflugkurve wohl nicht wie vorgeschrieben fliegen koennen/wollen, dann bleibt fuer die VFR-Fliegerei nicht mehr viel uebrig.

 

Gruss,

Florian

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