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Vorschläge der EASA zu Drohnen (Modellflugzeugen)


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"Kantone und Gemeinde können ergänzende Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen erlassen"

 

Mhhhh - also in jeder Gemeinde muss ich erst auf's Rathaus, um zu prüfen, wo ich in deren Gemarkung mit meiner Drohne fliegen kann. Das mag für jemanden der nur im eigenen Garten fliegt akzeptabel sein - aber für ganz Europa wünsche ich mir so eine Regelung dann doch nicht.

 

Und bevor man auf Europa schimpft: Das entspricht ziemlich genau der heutigen europäischen Regelung: Länder und Gemeinden können den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge so einschränken, wie sie das wollen.

 

Florian

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Ja Florian, ich verstehe was du meinst. Normalerweise ist in den lokalen Gemeindeverordnungen (Polizei- oder Lärmschutzverordnung) das Thema Modellflug in der Form erwähnt:

 

Modellflugzeuge und -autos dürfen nur dort betrieben werden, wo

Drittpersonen nicht belästigt werden. Für einen regelmässigen

Betrieb ist eine Bewilligung des Stadtrates Sicherheit und Gesundheit

notwendig.

 

Nichtorganisiertes "Wildfliegen" auf der grünen Wiese ist also in der Regel erlaubt. "Normale" Gemeinden haben ja auch keinen Anlass explizit ein Drohnenverbot auszusprechen.

Das passiert halt nur, wenn zum Beispiel wie in Zürich, Drohnenbesitzer meinen sie müssten das Grossmünster oder den Hafenkran von oben Filmen und das Teil dann halt auf das Limmatquai knallt!!!  

 

Ich möchte diesbezüglich sicher keine schärfere EU-Gesetzgebung! Diese wird sicher nicht liberaler sein! Zumal hier der normale Modellflug mit der Drohnenthematik arg vermischt wird!

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Nichtorganisiertes "Wildfliegen" auf der grünen Wiese ist also in der Regel erlaubt. "Normale" Gemeinden haben ja auch keinen Anlass explizit ein Drohnenverbot auszusprechen.

 

Genau das ist das Problem, was wir hier diskutieren.

 

"in der Regel", "normalerweise", ... hilft halt nicht, wenn es um Gesetze geht. Da braucht es dann grundlegende Regelungen, die immer gelten (bzw. nur in vorab im Gesetz definierten Fällen nicht gelten. 

 

Und das fängt eben schon damit an, dass man "normalen Modellflug" normativ kaum von "Drohnen" abgrenzen kann.

 

Florian

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...

Und das fängt eben schon damit an, dass man "normalen Modellflug" normativ kaum von "Drohnen" abgrenzen kann.

 

Florian

 

Das müsste man aber anstreben.

Mit Drohnen besteht, im Gegensatze zum "normalen Modellflug", die Problematik des Datenschutzes mit den integrierten Foto- und Filmkameras. Diese Problematik verursacht mehrheitlich die Einschränkungen der Behörden.

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Das müsste man aber anstreben.

Mit Drohnen besteht, im Gegensatze zum "normalen Modellflug", die Problematik des Datenschutzes mit den integrierten Foto- und Filmkameras. Diese Problematik verursacht mehrheitlich die Einschränkungen der Behörden.

Es wäre ja nicht sonderlich schwer, Modellflugzeuge mit Kamera von solchen ohne Kamera regulativ zu unterscheiden. Allerdings geht das in meinen Augen am Problem vorbei. Die Gefahr für die bemannte Luftfahrt oder Personen am Boden ändert sich ja nicht dadurch, dass ein Flugmodell eine Kamera an Bord hat. In so fern ist luftrechtlich eine Unterscheidung zweifellhaft.

 

Auch glaube ich nicht, dass die heutigen Einschränkungen von der Kamera massgeblich beeinflusst werden: Dann wären Flüge über den Nachbarzaun ja weit problematischer, als solche in der Nähe eines Flughafens.

Der Grund für die aktuellen Diskussionen ist vielmehr in meinen Augen die Tatsache, dass durch "Drohnen" das Hobby Modellflug wieder viel populärer geworden ist. Und eine bestehende Regulierung, die sehr gut dafür ausreicht, dass einige wenige "Verrückte" die sich super auskennen ab und zu ihre Schätze ausfliegen passt halt nicht mehr, wenn plötzlich Massen mit Flugmodellen rumfliegen...

 

Florian

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Nicht nur durch den Drohen-Trend, sondern auch durch die Schwemme der RTF-Schaum Modelle und die günstigeren Preise sind heute mehr "Modellflieger" unterwegs, als noch vor 20 Jahren.

 

Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt. Es gibt nirgends ein Gesetzt oder eine Verordnug wo explizit das Recht auf Modellflug geschrieben steht!

Würde mir dies zwar manchmal wünschen,aber realistisch ist das wohl nicht. Das Ganze ist noch weit komplizierter, sind doch die meisten Modellflugplätze in der Schweiz, wenn man es streng nimmt, sowieso illegal. Aber das ist ein anderes Thema....

 

Deshalb kann ich mit der aktuellen Situation gut leben und denke, dass Gemeinden und Kantone den allg. Modellflug nicht flächendeckend einschränken werden. Mit einem Drohenverbot, wie zum Beispiel in der Stadt Zürich, kann ich leben. Dieses ist meistens mit einem Sicherheitsrisiko auch begründbar.

 

Gruess

Julius

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Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt. Es gibt nirgends ein Gesetzt oder eine Verordnug wo explizit das Recht auf Modellflug geschrieben steht!

Dann seid ihr in der Schweiz offenbar in einer schlechteren Situation als wir in Deutschland. Bei uns gibt nach §1(1) LuftVG tatsächlich ein explizites Recht auf Modellflug überall dort, wo es nicht durch andere Gesetze, etc. explizit verboten ist.

 

Florian

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@jezi

Dein Wissen ist nicht mehr ganz aktuell. Zürich hat sein Drohnenverbot letzten Jahres im April aufgehoben. Es gibt noch eine Einschränkung in Sachen Nutzung des öffentlichen Raums. Doch wenn man mit Drohnen keine feste Einrichtung hat und nur eine halbe Stunde fliegt, geht das.

Hingegen haben weitere Gemeinden Einschränkungen. Nur vom Hören sagen sind das: Interlaken, Kaiseraugst, St-Moritz.

Seit Sommer neu dazugekommen sind auch Verbote in Jagdbann- und Vogelschutzzonen

 

Übrigens, Gemeinden und Kantone können nicht grundsätzlich Verbote aussprechen. Das geht nur in Bezug auf Lärm und Sicherheit. Und letzteres wird oft der ausschlaggebende Punkt sein. Aber gleich auf das gesamte Gemeindegebiet verweisen geht nicht.

 

Damit die Modellflieger ihre Ruhe haben, sollten sie den Flugplatz - wie in der EASA-Regelung vorgesehen - anmelden. Und dann sind die 150m auch kein Thema mehr.

 

Übrigens, geht es weder der EASA noch dem BAZL um den Datenschutz. Die EU wie auch die CH haben hier andere Instanzen, die das interessiert. Wenn also das BAZL etwas macht, dann in erster Linie wegen der Luftsicherheit. Das Problem sind hier eben die stabilisierten Systeme, die falsch programmiert bis Ende-Strom irgendwohin fliegen und eine Gefährdung darstellen.

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Auch in Zürich (oder Basel) herrscht mit der Aufhebung des Drohnenverbotes in Zürich nicht die absolute Drohnenfreiheit. Insbesondere die Weisung, dass Menschenansammlungen nicht überflogen werden darf, wird diese Freiheit arg dezimieren. Und dies dürfte in einer Grossstadt kaum vermeidbar sein. Widerhandlungen dazu sind weiterhin strafbar, siehe aktueller Fall in Basel.

Bearbeitet von Walter_W
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Ja klar, aber das ist keine Gemeindeordnung, sondern in der VLK geregelt. Und basierend darauf kann eine Stadt natürlich aktiv werden und die Sicherheitszonen definieren, weil in diesen jederzeit mit einer temporären Menschenansammlung zu rechnen ist - zumindest wenn es am Himmel surrt und wenige nach oben schauen, sind das bald einmal mehrere Dutzend die eng beieinander stehen. Absolut einverstanden. Hier hilft, dass man mit der Polizei zusammenarbeitet - die können dann die Menschenmengen ab boden auseinander treiben :D

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Besser kann man das Problem einer Regelung wie in der Schweiz nicht illustrieren, als in diesem Thread:

Wenn ich sicher sein will, ob ich das darf, dann muss ich vor jedem Flug zur lokalen Polizei gehen (und hoffen, dass ich einen Polizisten finde, der sich damit auskennt). Das ist praktisch höchstens bei professionellen Filmaufnahmen möglich.

 

Für die max. 5% der Drohnenpiloten, denen wirklich wichtig ist, dass sie nur legal fliegen, ist das eine massive Beschränkung, weil sie faktisch ausser in ihrem Heimatort wo sie sich auskennen nur von Modellflugplätzen starten können (wo jemand rumläuft, der sich auskennt).

 

Die anderen 95% nehmen die unklare Regelung zur willkommenen Entschuldigung, einfach zu machen, was sie wollen und auf gar keine Regeln Rücksicht zu nehmen.

 

Ich hoffe, der EASA fällt was besseres ein.

 

Florian 

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  • 4 Monate später...

Das BAZL prescht vor und möchte jeder "Drohne" über 500g einen "Chip" vorschreiben. Dieser Chip soll allerdings sowohl über GPS wie auch Mobilfunk verfügen und eine Ortung sowie Identifizierung des Flugobjektes ermöglichen. Es stellt sich natürlich die Frage, was das BAZL hier mit "Drohnen" genau meint - sind das auch die alteingesessenen Modellflugzeuge?

 

Im offiziellen Drohnen-Report des BAZL wird nämlich zwischen Modellflugzeug und Drohne insofern unterschieden, als dass bei ersterem des Fluges willens geflogen wird (aus Spass am Fliegen) und bei letzterem der Flug einem konkreten Zweck dient. Korrekterweise müssten also nicht sämtliche unbemannten Flugobjekte über 500g registriert werden, sondern nur jene, die nicht spasseshalber geflogen werden. Wie so eine Unterscheidung im Anwendungsfall konkret vorgenommen werden soll ist mir schleierhaft. 

 

Meines Erachtens genügen die heutigen gesetzlichen Regeln vollauf - man muss sie nur durchsetzen. Erst wenn zwei, drei saftige Bussen für beispielsweise Fliegen in Flugplatznähe oder Verletzung der Privatsphäre in den Medien gross diskutiert werden, wird sich die Öffentlichkeit der Ernsthaftigkeit der geltenden gesetzlichen Grenzen wirklich bewusst. 

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Das BAZL prescht vor und möchte jeder "Drohne" über 500g einen "Chip" vorschreiben. Dieser Chip soll allerdings sowohl über GPS wie auch Mobilfunk verfügen und eine Ortung sowie Identifizierung des Flugobjektes ermöglichen. Es stellt sich natürlich die Frage, was das BAZL hier mit "Drohnen" genau meint - sind das auch die alteingesessenen Modellflugzeuge?

 

Vor Allem stellt sich auch die Frage, was das BAZL mit diesem "Chip" genau meint. Mit einem "Chip" ist es ja nicht getan - man braucht ja zumindest noch Antennen für GSM und GPS. Zudem ist von keine Technologie die Rede, mit dem man eine unbekannte Drohne (also eine, deren GSM-IMSI unbekannt ist, identifizieren könnte. Dafür braucht es dann so etwas wie einen Transponder. Zudem braucht das ganze System dann Akkus...

Klingt irgendwie danach, als hätte sich noch niemand wirklich Gedanken gemacht! Aber einen "Chip" und Zwangsregistrierung zu fordern, kommt halt in der Öffentlichkeit immer gut.

 

Florian

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Im Interview spricht der BAZL-Sprecher von einer IP-Adresse zwecks Identifizierung. Diese könne dann mit Richterbeschluss auf Antrag der Polizeibehörden einer Person zugeordnet werden... Genauer wurde der "Chip" leider nicht spezifiziert. Allerdings sei eine Gesetzesänderung nötig, womit das BAZL eine solche Transponder-Pflicht zum Glück nicht ohne Zustimmung des Parlaments einführen kann. Bemerkenswert ist weiter, dass die Registrierungspflicht nach einer Übergangszeit auch für bestehende Drohnen/Modellflugzeuge gelten soll!

 

Ehrlich gesagt finde ich es ziemlich unprofessionell vom BAZL, mit einem solch undurchdachten und völlig unverhältnismässigen sowie unrealistischen Vorschlag an die Öffentlichkeit zu gehen. Das ist insbesondere bedauerlich, weil sich das BAZL bisher bezüglich RPAS eher positiv bemerkbar gemacht hatte, indem bspw. Versuche mit BVLOS Flügen bewilligt worden waren. 

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  • 5 Monate später...

Da bin ich seit heute anderer Meinung. Bei meinem heutigen VFR Flug ist mir eine Drohne auf 5500ft im Raum Bulle, unweit vom Sector W LSGT entgegengekommen und geschätze 200-300m an mir vorbeigeflitzt.... Powerflarm hat natürlich nix angezeigt. Solche Flugobjekte sind mehr als nur Spielzeuge, entsprechend müssen Regeln gemacht und eingehalten werden. Sonst wird das früher oder später ins Auge gehen und dem will das BAZL wohl zuvorkommen.

 

Gruss Daniel

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Bei meinem heutigen VFR Flug ist mir eine Drohne auf 5500ft im Raum Bulle, unweit vom Sector W LSGT entgegengekommen und geschätze 200-300m an mir vorbeigeflitzt.... 

 

100-300m sind für einen Modell-/Drohnenpiloten sehr viel Abstand. Woher weisst Du, dass der Drohnenpilot nicht ganz bewusst dort geflogen ist und gesehen hat, dass ihr ja genug Abstand habt?

 

Florian

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100-300m sind für einen Modell-/Drohnenpiloten sehr viel Abstand. Woher weisst Du, dass der Drohnenpilot nicht ganz bewusst dort geflogen ist und gesehen hat, dass ihr ja genug Abstand habt?

 

Florian

Wieviel sind genug Abstand? Ausser bei trainierten Formationsflug Profis braucht es schon ein bischen mehr. 200-300 m sind zu wenig, wenn man noch ausweichen können möchte.  Für Drohnen müssen entweder die gleichen Mindestabstände zu Hindernissen gelten wie für Flugzeuge, oder es braucht eine Obergrenze, die sie vom bemannten Luftverkehr :o trennt (man sehe es mir nach, daß ich mir die Anwendung der Genderform erspare! ;) ). Wozu muß eine Drohne höher als 50 m AGL oder mehr als 20 m über Hausdächer und Tumspitzen  fliegen?

 

Ich meine hier aber ausdrücklich Drohnen, und keine Modellflugzeuge, die man eher noch als eine Unterkategorie der regulären Luftfahrt betrachten könnte.

 

Gruß

Manfred

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Wozu muß eine Drohne höher als 50 m AGL oder mehr als 20 m über Hausdächer und Tumspitzen  fliegen?

 

Ich meine hier aber ausdrücklich Drohnen, und keine Modellflugzeuge, die man eher noch als eine Unterkategorie der regulären Luftfahrt betrachten könnte.

 

Wozu muss man mit einem Flugzeug ne halbe Stunde zum nächsten Flugplatz fliegen, nur um dort seinen Sonntags-Kaffe zu trinken?

 

Auch bei Drohnen - die sich aus meiner Sicht nicht sinnvoll von Modellfliegern abgrenzen lassen - sollten wir gar nicht erst anfangen, so zu argumentieren, als seinen "wir die richtigen Flieger" und "die nicht". In so fern gibt es für mich keine "reguläre" und somit auch keine "irreguläre" Luftfahrt - sondern in allen Klassen von Luftfahrzeugen nur Piloten die sich an die Regeln halten und solche die es nicht tun. 

Bei allem Verständnis für seinen Schreck - das wäre uns wahrscheinlich allen so gegangen - hat Tuesday aus meiner Sicht nichts beschrieben, was auch nur darauf hindeuten könnte, der Pilot der Drohne hat sich an irgendeine Regel nicht gehalten. 

 

So weit ich weiss, gibt es zwischen zwei VFR-Luftfahrzeugen im Flug keinen Mindestabstand - und wenn ich mich an einige "Begegnungen" mit "aus dem Nichts auftauchenden" Gyrokoptern in der Platzrunde erinnere, dann sind 200m durchaus nicht wirklich wenig...

 

Ja, wir brauchen präzise Regeln für Drohnen/Modellflieger - aber wir brauchen auch mehr Awareness bei uns allen, dass es jetzt halt eine neue Kategorie von Luftraumnutzern gibt, mit der wir genauso gut auskommen müssen, wie mit allen anderen.

 

Florian

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....................

So weit ich weiss, gibt es zwischen zwei VFR-Luftfahrzeugen im Flug keinen Mindestabstand ......

Ich habe auch noch nie von einer solchen Regel gehört, wäre aber auch nie auf die Idee gekommen,  daß hier nicht die gleichen sinnvoll sein würden (wenn sie es denn sind?), wie sie für stationäre Hindernisse gelten. Mit der einen Ausnahme natürlich, wenn man mit (annähernd) gleicher Geschwindigkeit in die gleiche Richtung fliegt, auch wenn es keine erklärte Formation ist.

 

 und wenn ich mich an einige "Begegnungen" mit "aus dem Nichts auftauchenden" Gyrokoptern in der Platzrunde erinnere, dann sind 200m durchaus nicht wirklich wenig...

 

Kommt halt sehr darauf an, aus welcher Richtung und mit welcher Annäherungsgeschwindigkeit der "Gegner" deine Flugbahn kreuzt, und wie früh du ihn bemerkst. Je kleiner, desto später könnte man befürchten müssen, und bei Kollisionsgefahr sind 200 m nicht viel.

Ich gehe nur darauf ein, weil du es ja eine Möglichkeit in die Diskussion gebracht hast, daß der Drohnen-Operator sein Grät bewußt und mit Absicht so nahe an ein Flugzeug gesteuert haben könnte. Das sollte nicht legal sein.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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@Chipart

Die Drone hat mich nicht besonders erschreckt, denn als ich diese gesehen habe war die Gefahr schon vorbei. Habe diese erst erkannt als sie seitlich von mir war und das Sonnenlicht reflektiert hat. Entgegenkommend habe ich das Ding gar nicht bemerkt, ist wohl zu klein ist und mit einer kumulierten Speed von wohl so ca.170kts geht das zu schnell für 'Detect und Avoid'. Es ist diese Erkenntnis die mir nicht gefällt! Bei VFR verlasse ich mich nicht gerne darauf, dass andere die Sache richtig machen und mich sehen und ausweigen. Das ist mein Punkt.

 

Gruss Daniel

Bearbeitet von Tuesday
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 Bei VFR verlasse ich mich nicht gerne darauf, dass andere die Sache richtig machen und mich sehen und ausweigen. Das ist mein Punkt.

So sehr ich das nachvollziehen kann, so unrealistisch ist aber, es anders zu handhaben. 

 

Da brauchen wir als SEP-Piloten auch gar nicht auf andere Luftraumnutzer "herabzuschauen", sondern können uns erst mal selber an die Nase fassen:

- Wir bekommen seit Jahrzehnten keine Transponderpflicht für alle "echten" Flugzeuge hin - warum sollten wir von Drohnen das fordern, was wir selber nicht leisten?

- Wenn man im Sommer auf den "Rennstrecken" VFR unterwegs ist, dann könnte man den Eindruck bekommen, Halbkreisflughöhen seien gänzlich unbekannt

- Über die Kollegen, die immer noch denken, Platzrunden würden veröffentlicht, um die Druckertintehersteller zu unterstützen und deswegen irgendwo schräg in den Quer- oder Endanflug reinschiessen, haben wir auch schon hinreichend diskutiert

 

Die Liste dieser Beispiele könnte man unendlich fortsetzen. Immer müssen wir bis zu einem gewissen Grad darauf vertrauen, dass andere ihre Sache richtig machen. Eine Luftfahrt, in der ich es rein selber in der Hand habe, keinen Unfall zu bauen, gibt es leider nicht - auch wenn die GEfahren durch andere schon deutlich kleiner sind, als z.B. beim Motorradfahren.

 

Florian

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- Wir bekommen seit Jahrzehnten keine Transponderpflicht für alle "echten" Flugzeuge hin - warum sollten wir von Drohnen das fordern, was wir selber nicht leisten?

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Florian

Das ist aber wirklich kein Argument. Wenn man deine teilweise durchaus zutreffenden Analysen zugrunde legt, bliebe eigentlich nur ein Drohnen-Totalverbot als verantwortbare Konsequenz übrig.

 

 

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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Das ist aber wirklich kein Argument. Wenn man deine teilweise durchaus zutreffenden Analysen zugrunde legt, bliebe eigentlich nur ein Drohnen-Totalverbot als verantwortbare Konsequenz übrig.

 

Absolut nicht! Wir brauchen nur klare Regeln - und effektive Mechanismen die dafür sorgen, dass sich alle Beteiligten dann an die Regeln halten (also alle, nicht nur die Modelpiloten).

 

Zu diesen Regeln gehört:

- Was sind überhaupt Drohnen? Abgrenzung zwischen "Flugspielzeug", "Modellflugzeugen, und "Drohnen" ist mehr als schwammig und im Sinne der Flugsicherheit nicht zweckmäßig.

- Welche Lufträume dürfen von wem exklusiv benutzt werden. Es könnte z.B. durchaus zweckmäßig sein, den Luftraum unterhalb z.B. 1000ft agl grundsätzlich für Flugzeuge zu sperren (außerhalb von 3NM Zonen um Flugplätze, ...). Dort könnte dann Modellverkehr stattfinden. Im Gegenzug sperrt man den gesamten kontrollierten Luftraum für Modellflieger.

- In dem dann (deutlich kleineren) verbleibenden gemischt genutzten Luftraum müssen dann klare Regeln gelten - und alle Beteiligten müssen sie kennen. Frag doch mal in einer Flugzeugteil, ob SERA.3210 eigentlich auch für Modellflugzeuge gilt - da bekommst Du mehr Antworten als Piloten da sind...

 

Wenn aber solche Dinge in Abwägung der Interessen aller Luftraumnutzer geschehen - und gerade wir Privatpiloten akzeptieren, dass es keine besseren (wir!) Nutzer des Luftraums und schlechteren (die anderen!) gibt, dann sehe ich keinen Grund, irgendwas allgemein zu verbieten. Es gibt vielleicht sogar mehr Menschen, die Drohnen fliegen wollen und können, als solche, die ELA-1/2 Flugzeuge fliegen...

 

Florian

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100-300m sind für einen Modell-/Drohnenpiloten sehr viel Abstand. Woher weisst Du, dass der Drohnenpilot nicht ganz bewusst dort geflogen ist und gesehen hat, dass ihr ja genug Abstand habt?

 

Florian

 

Wenn der Daniel über Bulle auf 5500ft geflogen ist, war der Drohnenpilot mindestens ca. 600 Meter tiefer auf dem Boden. Falls der Drohnenpilot diese Annäherung zugelassen oder sogar gesucht hat, war das aber sehr riskant.

 

Bei allem Verständnis für seinen Schreck - das wäre uns wahrscheinlich allen so gegangen - hat Tuesday aus meiner Sicht nichts beschrieben, was auch nur darauf hindeuten könnte, der Pilot der Drohne hat sich an irgendeine Regel nicht gehalten. 

 

Ja, wir brauchen präzise Regeln für Drohnen/Modellflieger - aber wir brauchen auch mehr Awareness bei uns allen, dass es jetzt halt eine neue Kategorie von Luftraumnutzern gibt, mit der wir genauso gut auskommen müssen, wie mit allen anderen.

 

Florian

 

Doch, der Drohnenpilot hat mindestens einen Fehler gemacht: Er ist ausser Sichtweite geflogen. Mir kann keiner Weismachen, dass man eine Drohne (auch eine grosse) auf 600 Meter Distanz noch sieht und korrekt steuern kann! Unter "Fliegen innerhalb der Sichtweite" gehört sicher auch, dass man Distanzen noch abschätzen kann. Falls der Drohnenpilot seine Drohne noch gesehen hat, dann aber nur noch als ganz kleiner Punkt irgendwo im Himmel.... Die ganz grossen Segelflieger mit Spannweiten bis zu 4 Meter fliegen so hoch noch auf Sicht. Alles andere sicher nicht.

 

Allenfalls ist er auch noch in der Sperrzone (5Km-Radius von LSGT) geflogen. Mit einer Bewilligung dürfte er zwar in diesem Gebiet fliegen, aber eine Bewilligung würde er sicher nicht für Höhen bis zu 600 Meter AGL erhalten.

 

....Wenn man deine teilweise durchaus zutreffenden Analysen zugrunde legt, bliebe eigentlich nur ein Drohnen-Totalverbot als verantwortbare Konsequenz übrig.

 

 

Wenn du die Drohnen verbietest, dann musst du alles, was ferngesteuert fliegt, verbieten. Damit würdest du alle Modellvereine automatisch beerdigen. Ich kenne zwar keine genauen Zahlen, aber ich denke, dass es vermutlich mehr Piloten mit Fernsteuerung gibt, als solche, die real im Cockpit sitzen. Vielleicht sagen die irgendwann mal, die GA dürfe nun aufhören weil sie den Platz am Himmel brauchen... (was übrigens Amazon, Post etc. sehr freuen würde...)

 

Absolut nicht! Wir brauchen nur klare Regeln - und effektive Mechanismen die dafür sorgen, dass sich alle Beteiligten dann an die Regeln halten (also alle, nicht nur die Modelpiloten).

 

Zu diesen Regeln gehört:

- Was sind überhaupt Drohnen? Abgrenzung zwischen "Flugspielzeug", "Modellflugzeugen, und "Drohnen" ist mehr als schwammig und im Sinne der Flugsicherheit nicht zweckmäßig.

- Welche Lufträume dürfen von wem exklusiv benutzt werden. Es könnte z.B. durchaus zweckmäßig sein, den Luftraum unterhalb z.B. 1000ft agl grundsätzlich für Flugzeuge zu sperren (außerhalb von 3NM Zonen um Flugplätze, ...). Dort könnte dann Modellverkehr stattfinden. Im Gegenzug sperrt man den gesamten kontrollierten Luftraum für Modellflieger.

- In dem dann (deutlich kleineren) verbleibenden gemischt genutzten Luftraum müssen dann klare Regeln gelten - und alle Beteiligten müssen sie kennen. Frag doch mal in einer Flugzeugteil, ob SERA.3210 eigentlich auch für Modellflugzeuge gilt - da bekommst Du mehr Antworten als Piloten da sind...

 

Wenn aber solche Dinge in Abwägung der Interessen aller Luftraumnutzer geschehen - und gerade wir Privatpiloten akzeptieren, dass es keine besseren (wir!) Nutzer des Luftraums und schlechteren (die anderen!) gibt, dann sehe ich keinen Grund, irgendwas allgemein zu verbieten. Es gibt vielleicht sogar mehr Menschen, die Drohnen fliegen wollen und können, als solche, die ELA-1/2 Flugzeuge fliegen...

 

Florian

 

So unklar sind die bestehenden Regeln gar nicht. Nur kennen sie die Wenigsten. Aber warum soll man überhaupt die einzelnen Modelle trennen? Spielt es eine Rolle, ob nun eine "Drohne" oder ein Modellhelikopter in die Quere kommt? Klar, nicht alle ferngesteuerte Modelle haben die gleichen Ansprüche. Die oben beschriebenen, grossen Segler möchten natürlich höher steigen, als ein kleiner Heli der 450er Klasse (Rotordurchmesser ca. 1 Meter). Eine komplett räumliche Trennung wäre natürlich das Einfachste, aber was machen dann wir Heli-Piloten? Keine Aussenlandungen mehr? Nicht ganz einfach.

 

Was aber viel viel schwieriger wird, als Gesetze zu machen: diese durchzusetzen!!!!! Es soll mir doch mal einer sagen, wer das kontrollieren soll. Und wie kann und soll eine Höhenbeschränkung festgestellt werden? Wie soll ein Kontrolleur (oder Polizist) bemerken, dass Sender / Empfänger verbotenerweise verstärkt wurden? Wie kann man einen Drohnenpilot ausfindig machen, welcher via Kamera fliegt und 1 Km weit weg hinter einer Hecke steht? Wie macht man den Besitzer ein Drohne ausfindig, wenn man dann mal eine gefunden oder "heruntergeholt" hätte?

 

Früher war der Modellflug nur etwas für "Eingeschfleischte" jetzt kann jeder so ein Ding fliegen, ohne sich zu informieren oder sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Und etliche von ihnen kümmern sich nicht um irgendwelche Regeln. Wohl auch wegen fehlender Kenntnisse, nicht mal unbedingt vorsätzlich. Es sind genau diese "Hobbypiloten" (soll nicht abwertend sein), welche Probleme machen. Nicht nur uns in der GA, sondern auch, weil sie über Häuser fliegen, Vögel in Naturschutzgebieten filmen oder einfach nur nerven, weil sie viel zu nahe bei belebten Gebieten fliegen. Die Modellflugvereine werden dadurch auch unter mehr Druck kommen, was ich sehr schade finde...

 

In diesem Sinne, hoffen wir, dass gute Lösungen (auch für die Freunde des Modellfliegens) gefunden werden.

 

Lg Roger

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Wenn die Regeln so klar sind, dann lass uns doch mal einen einfachen Test machen: Wer hier kann auswendig sagen, wer wem ausweichen muss, wenn ein (bemannter) Hubschrauber einem der von Dir genannten 4m Modellflieger im gleichen Luftraum begegnet?

 

Zudem halte ich Diene beschreibung des Kernproblems für falsch. Es ist nicht, dass nun plötzlich "Hobbypiloten" im Modellflug probleme machen, die es früher nicht gab und "eingefleischte" früher alles richtig gemacht haben. Die Kenntnisse über Luftrecht und das Miteinander von Modellflug und personentragendem Flug waren schon immer sehr überschaubar.

Das Problem das wir heute spüren ist rein ein Problem der Menge: Das Hobby Modellfliegen ist in den letzten Jahren einfach ungemein populär geworden. Wo früher das Zusammenleben praktisch kein Problem war, weil man sich ohnehin sehr selten begegnet ist, kommen heute solche Begegnungen häufiger vor - also müssen alle Beteiligten die Regeln kennen und einhalten.

 

Dabei ist es imho nicht hilfreich, andauernd ziwschen "echten" und Modellpiloten (und unter den Modellpiloten auch wieder zwischen "echten" und "Hobbypiloten" zu unterscheiden).

Es ist nicht schwieriger für die Polizei, die Einhaltung einer Maximalhöhe für Modellflugzeuge zu überwachen, als die Einhaltung der Mindesthöhen für personentragende Flugzeuge. Das nur ersteres thematisiert wird, sagt viel über die Probleme dieser Diskussion...

 

Florian

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