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«Flugplatz Grenchen muss Flugbetrieb zeitweise einstellen»


mds

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Naja, Andreas, der gute Darwin ist seit 1882 nicht mehr so wirklich aktiv... das nennt man doch eigentlich "natürliche Selektion"

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Scho klar :)  hat ja aber auch schon vor Darwin funktioniert, also zu einer Zeit, wo der das noch gar nicht regeln konnte :P  ich bleib dabei, der regelt seit 135 jahren gar nix mehr. Hat er diesbezüglich auch nie, er hats nur erkannt und seinen Mitmenschen erklärt. Regeln tut das die....

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Andreas, klar ist mir das bekannt, aber "natural-selection-award" tönt irgendwie nicht so toll :D

wenn einer einen Oskar oder einen Grammy kriegt, hat ja auch nicht Oskar resp. Grammy Regie geführt oder produziert  ;) 

so, genug gebesserwissert, nur nicht all zu ernst nehmen das Ganze :P

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Merci, Heinz!

 

«Über das Wochenende hat die temporäre Verkürzung der Betriebszeiten auf dem Flugplatz Grenchen sowohl in den Medien wie in der Szene einigen Staub aufgewirbelt.

 

Bekanntlich läuft in Grenchen das Pilotprojekt IFR ohne ATC, das in den Randstunden am Morgen und am Abend einen IFR-Betrieb ohne ATC, aber mit einer Radio Mandatory Zone (RMZ) vorsieht. Skyguide kann nun aus personellen Gründen den ATC-Betrieb nicht mehr im vorgesehenen und vertraglich festgelegten Rahmen weiterführen. Aus diesem Grund wollen der Flugplatz und Skyguide eine Ausweitung der RMZ in den Randstunden und über die Mittagszeit. Ein erster Antrag an das BAZL Anfang August musste wegen inhaltlicher Mängel zurückgewiesen werden. In der Zwischenzeit wurde weder ein ergänztes Gesuch noch eine Sicherheitsüberprüfung vorgelegt, so dass das BAZL am Freitag nicht in der Lage war, kurzfristig eine Bewilligung für eine Erweiterung der RMZ zu erteilen. Mittlerweile liegt ein neuer Antrag des Flugplatzes vor, der nun geprüft wird. Wenn dieser Antrag vollständig und inhaltlich korrekt ist, kann eine Bewilligung zeitnah erfolgen. Ein Mitarbeiter des BAZL hat den Flughafen am Samstag beim Erstellen des Antrags unterstützt. Da sich Skyguide ausserstande sieht, bis zur Bewilligung des Antrages ihre Leistungen weiter zu erfüllen, bleibt der Flugplatz stundenweise geschlossen.»
 
(Mit Hervorhebungen.)
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Aha, inhaltliche Mängel also... und beim BAZL war man nicht in der Lage diese auf dem kurzen Dienstweg mit den Verantwortlichen des Flugplatzes 'zeitnah' zu beheben, man kehrte beim BAZL viel lieber die Regulierungsbehörde heraus, es geht ja nur um die Existenz eines Flugplatzes in der Schweiz...

 

Ich lese wie immer ein umfangreiches, juristisches Bla Bla vom BAZL.

 

Markus

Bearbeitet von MarkusP210
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Aha, inhaltliche Mängel also... und beim BAZL war man nicht in der Lage diese auf dem kurzen Dienstweg mit den Verantwortlichen des Flugplatzes 'zeitnah' zu beheben, man kehrte beim BAZL viel lieber die Regulierungsbehörde heraus, es geht ja nur um die Existenz eines Flugplatzes in der Schweiz...

 

Das ist bei euch in der Schweiz vielleicht grundsätzlich anders. Aber ich will Dir mal eine Geschichte aus Deutschland erzählen:

 

Bei uns im Ort gibt es eine Strasse, bei der die beiden Fahrspuren mit einem Grünstreifen in der Mitte abgetrennt sind - hat wohl vor ein paar Jahrzehnten mal ein Bürgermeister des 10.000 Einwohner Ortes vom großen Berlin, Paris oder Barcelona geträumt. Auf diesem Grünstreifen meinte ein ganz besonders schlauer Mitbürger sein Auto abstellen zu müssen - und hat dabei sogar das grün nicht unerheblich beschädigt. Die Polizei waltete ihres Amtes und schrieb eben besagtem Mitbürger ein 20 EUR Knöllchen wegen Parken im Parkverbot.

 

Was tat jener Mitbürger? Nicht etwa, dass er die 20 EUR still bezahlte in der Freude, dass sein Auto wenigstens nicht sofort abgeschleppt wurde! Er legte Beschwerde gegen das Knöllchen ein und klagte schliesslich bis vor das Oberlandesgericht (die höchste Instanz in Deutschland für solche Dinge). Seine Begründung war, dass 1. das Parken auf dieser Grünfläche gar nicht verboten sei und 2. es schon gar kein "Parken im Parkverbot" hätte sein können, weil an der Grünfläche kein Parkverbotsschild stand. Und er bekam auf Grund von 2.) sogar Recht! Die Polizei hätte einen anderen OW-Tatbestand rügen müssen. Folglich werden bald flächendeckend an jeder Freifläche in der Gemeinde Parkverbotsschilder stehen, damit ja niemand auf die Idee kommt, er können seinen Trecker auf der Rathaustreppe parken!

 

Und die Moral von der Geschicht: Den "kleinen Dienstweg" vordern wir immer nur dann ein, wenn uns irgendwas nicht passt. Geht es gegen uns selbst - am Ende noch um unser Heiligstes, unser eigenes Geld - dann ist uns jeder Kommafehler gerade Recht, um gegen die Behörden vor zu gehen. 

 

In diesem Sinne: Seid froh, dass das BAZL nicht so dumm war, einen fehlerhaften Antrag "auf dem kleinen Dienstweg" doch noch durchzusinken. Ein einzelner Fluglärmgegner hätte gereicht, um den Flugplatz daraufhin über Monate wenn nicht Jahre mit Rechtsstreitigkeiten lahm zu legen.

 

Florian

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Behörden Bashing ist ja beliebt aber warum wollte Grenchen denn nicht in den Sperrzeiten unkontrolliert operieren wie etwa Birrfeld? Dies wurde ja offenbar vorgeschlagen vom BAZL und abgelehnt. Plus wurde auf die verkorkste Eingabe und deren Rückweisung nicht reagiert?

 

Wenn ich das richtig verstehe dann ist der Schwarze Peter sicher nicht ausschliesslich beim BAZL zu suchen wenn überhaupt.

 

Nach meinen Erfahrungen geht beim BAZL recht viel und man kriegt auch Unterstützung wenn man selber die Hausaufgaben macht. Wenn nicht ist reklamieren billig.

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Wann ist eigentlich der vollständige Verzicht auf Flugsicherung in Grenchen geplant?

Gemäss AOPA Update von gestern ab 2018. wird schwierig kontrollierte Plätze in der Deutschschweiz anzufliegen, LSZH braucht Slots, LSZB PPR und LSZG fällt weg - nicht wirklich good news für FIs und Flugschüler.

 

Chris

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Ja Urs und warum wohl?

 

Markus

Wenn es berechtigt ist, dann ist es auch ok. Daran besteht aber erhebliche Zweifel, wenn man die Stellungnahme des BAZL liest.

 

So wie es aussieht scheint es dass auf allen Seiten suboptimal gehandelt worden ist, das BAZL nun aber aktiv mithilft.

 

Mich stört mehr dass Seiten Skyguide offenbar ein massiver Serviceabbau auf den Regionalplätzen ansteht, ohne Alternative. Für mich stellt sich die Frage ob nicht das Skyguide Monopol zu Gunsten einer direkten Lösung mit den Flugplätzen abgeschafft gehört und die Flugverkehrsleiter wieder von den Regionalplätzen angestellt sein sollten wie früher.

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wenn man die Stellungnahme des BAZL liest

 

Glaubst Du nicht auch dass man alle Seiten hören müsste um das beurteilen zu können? Und in jedem Fall verdanken wir die heutige Situation den Schreibtischtätern beim BAZL, Kritik scheint mir mehr als gerechtfertigt (ganz abgesehen von derjenigen an dem Sauhaufen von Skyguide).

 

Markus

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So, die komischen Öffnungszeiten sind Geschichte.

 

Besten Dank auch an all diejenigen, die sich in den letzten Tagen und Wochen bemüht haben, die Normalität wieder herzustellen.

 

http://staysafe.bazl.admin.ch/neues-notam-grenchen-ausdehnung-zeiten-ifr-ohne-atcnouveau-notam-extension-des-heures-dactivite-de-la-procedure-ifr-sans-atc/

 

BAZL Statement
 

https://www.aeroclub.ch/index.php/de/aero-club-der-schweiz/medias/archiv/854-regionalflugplatz-grenchen-wieder-mit-normalen-oeffnungszeiten

 

 

Regionalflugplatz Grenchen wieder mit "normalen" Öffnungszeiten
Veröffentlicht: Freitag, 08. September 2017 08:50

Der Airport Grenchen teilt mit, dass das BAZL per Verfügung das Gesuch zur Erweiterung der Betriebsart RMZ am Morgen bis 0900 LT, über den Mittag (1215 bis 1345 LT) und am Abend ab 1700 LT bewilligt hat. Die Zeiten werden heute 8.9.17 noch per NOTAM publiziert.

Somit werden die von Skyguide reduzierten Flugsicherungsdienstleistungen mittels RMZ für IFR und VFR ermöglicht. Die temporäre Schliessung des Flughafens wird folglich wieder aufgehoben.

Der Flughafen Grenchen wird bis auf Weiteres in folgenden Betriebsarten funktionieren:

0600 - 0800 LT RMZ mit VFR und IFR (gegen Voranmeldung und kostenpflichtig)

0800 - 0900 LT RMZ mit VFR und IFR (zur Zeit 2 IFR pro Stunde)

0900 - 1215 LT CTR mit ATC

1215 - 1345 LT RMZ mit VFR und IFR

1345 - 1700 LT CTR mit ATC

1700 - HRH LT RMZ mit VFR und IFR (nach HRH gegen Voranmeldung und kostenpflichtig, siehe AIP)

Generell gelten also wieder die Standard-Öffnungszeiten des Flughafens. Für kostenpflichtige An- und Abflüge ausserhalb bitten wir um Voranmeldung wie bisher (AIP-Publikation).

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  • 2 Wochen später...

Der Flugplatz offenbar auch! Sonntag Nachmittag 13:00 Uhr, ein einziges Flugzeug in Bewegung ansonsten Geisterflugplatz.

 

Bis jetzt war immer die Rede davon dass die Regulierung die Fliegerei kaputt machen wird. Das stimmt nicht ganz, die Fliegerei ist bereits kaputt.

 

Markus

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Ist mir auch aufgefallen, ich war dort um meinen Segelflieger zu warten. War halt Bettag, einerseits gilt da Schleppverbot (ich glaube auch Kunstflug, Fallschirmabsetzen verboten) und anderseits bei vielen immer die grosse Frage ob das jetzt als "HOL"gilt oder ob der Flugplatz ganz zu ist oder oder...

 

Gruss

Bearbeitet von Milhouse
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  • 2 Monate später...

Ich bin kürzlich als Passagier um 19h45 in Grenchen gelandet. Die Landegebühr hat sich aus Landegebühr, Umweltabgabe und Skyguidegebühr zusammegesetzt. Und dies, obwohl der Pilot nur über die RMZ kommuniziert hat, einen Fluglotsen hat man nie gehört. Leider habe ich die Quittung nicht mehr.

 

Bin heute in Grenchen um 13:22 gelandet und habe mir auch die Frage gestellt, wozu bezahle ich denn Skyguide noch, wenn ich während der RMZ keinen Kontakt mehr mit ihnen habe? Gibt es dazu eine plausible Begründung? Ist dass weil da immer noch einer im Tower hockt und wortlos die Landungen notiert?

 

Auflistung der Gebühren:

Landetaxe national 9.50

Anfluggebühr Skyguide 8.05

Verbandsbeitrag 0.95

Total 18.50 (19.95 mit MWST)

 

Gruss Christoph

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Bin heute in Grenchen um 13:22 gelandet und habe mir auch die Frage gestellt, wozu bezahle ich denn Skyguide noch, wenn ich während der RMZ keinen Kontakt mehr mit ihnen habe? Gibt es dazu eine plausible Begründung? Ist dass weil da immer noch einer im Tower hockt und wortlos die Landungen notiert?

 

Auflistung der Gebühren:

Landetaxe national 9.50

Anfluggebühr Skyguide 8.05

Verbandsbeitrag 0.95

Total 18.50 (19.95 mit MWST)

 

Gruss Christoph

Ziemlich schräg und irgendwie immer noch nicht korrigiert (s. Eintrag vom Florens). Ich würde das mal dem BAZL (oder dem Flughafen) melden...

 

Viele Grüsse, Stefan

Bearbeitet von HB-MAI
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