Zum Inhalt springen

Neue EU-Regeln: Der Zollflugplatz-Zwang entfällt


AirBuss

Empfohlene Beiträge

Am 4.12.2023 um 20:37 schrieb Flieger-Chrigel:

Ist halt ein etwas mühsamer Registrierungsprozess, den wohl viele meiden.

Immer noch einfacher als der Zoll-Prozess 🙂   , mittlerweile 228.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Jetzt sind es 338 Unterstützer. Weiter so! 😃

 

Der Registrierungsprozess ist in der Tat ein wenig nervig, aber das anliegen lohnt sich besonders für uns in der Schweiz sehr. Musste eigentlich jeden CH-Pilot unterschreiben. Bin gespannt was dabei raus kommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
On 1/16/2024 at 9:31 AM, E-A said:

Jetzt sind es 338 Unterstützer. Weiter so! 😃

 

Der Registrierungsprozess ist in der Tat ein wenig nervig, aber das anliegen lohnt sich besonders für uns in der Schweiz sehr. Musste eigentlich jeden CH-Pilot unterschreiben. Bin gespannt was dabei raus kommt.

füge doch Deinen Statusmeldungen den link hinzu, damit man das Form auch findet...

Danke

Cosy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 16.1.2024 um 09:31 schrieb E-A:

Der Registrierungsprozess ist in der Tat ein wenig nervig, aber das anliegen lohnt sich besonders für uns in der Schweiz sehr. Musste eigentlich jeden CH-Pilot unterschreiben.

 

Die Registrierung kostete mich mit zeitgemässem Passwort-Manager inkl. Formular-autofill keine 30 Sekunden. Die Benützung eines Zollflugplatzes respektive formelle Zollanmeldungen im besten Fall eine Stunde pro Anwendung. Daher voll einverstanden, diese Petition müsste via die lokalen Fluggruppen jedem Piloten unter die Nase gerieben werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Ich habe meinen Lapl seit Mitte 2023 und plane nun meine ersten Auslandsflüge. Zuerst wollte ich nach Deutschland.
Leider scheine ich entweder zu doof zu sein oder viele Flugplätze haben noch nie von der EU-Regelung gehört, die nun schon seit einiger Zeit in Kraft ist. 


Hier ein paar Beispiele: 

 

Herzogenaurach: 
Da steht man braucht eine Zollgenehmigung für den Einflug aus der Schweiz. Dieser Platz ist aber laut Zoll.de ein sonstiger verkehrsrechtlich zugelassener Flugplatz. 

 


Bamberg schreibt: 
Man muss 24h vor dem geplanten Flug eine Mail an das Zollamt Schweinfurt schicken für den geplanten Ein- und Ausflug. 

 

Aalen: 
In Aalen hatte ich angerufen, die meinten ich kann einfach kommen brauche nix mehr. 

 

Verstehe ich das nicht oder halten sich die Flugplätze oder Zollämter wie in Herzogenaurch nicht an die neuen EU-Regeln? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Flieger-Chrigel

Die haben wohl schlicht keine Ahnung. Ich war letztes Jahr auf zwei kleinen Plätzen in DE, die keinerlei Zoll haben und beiden musste ich die Regelung erklären. Sie antworteten dann beide in dem Sinne „ja wenn Sie meinen, dass das so ist, dann kommen Sie einfach.“ 

Bearbeitet von Flieger-Chrigel
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ausgerechnet Herzogenaurach und Bamberg sind Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage. Dort durfte man immer schon direkt hinfliegen, sofern man sich vorher angemeldet hat. Diese Flugplätze haben weiterhin eine Meldepflicht gegenüber den Zollbehörden, deshalb muss man sich als Pilot bei solche Plätze weiterhin vorher anmelden. Zwar nicht mehr, weil man als Pilot sonst Ärger mit den Behörden bekommt, sondern weil der Flugplatz(leitung) sonst Ärger bekommt.

 

Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage sind in Deutschland also momentan eher nachteilig, weil weiterhin auf Anmeldefristen bestanden wird. Suche deshalb entweder richtige Zollflughäfen wie Baden-Baden, Mönchengladbach oder Paderborn für die erste Landung aus, wo ein Flugplan allein immer schon ausgereicht hat, oder - neu - Flugplätze die nie eine "Zollabfertigung" gehabt haben, wie eben Aalen, oder Rheinfelden, Konstanz uzw.

 

Natürlich sind Anmeldefristen wie in Herzogenaurach von 24 Std sehr hinderlich. Der schlaue Pilot macht einfach vorher eben eine kleine Zwischenlandung auf ein kleinen Platz ohne Zoll wie Aalen oder Giengen, und fliegt danach weiter. 🙂

Bearbeitet von E-A
Korrektur Aussage
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beide Plätze, Herzogenaurach und Bamberg, haben keinerlei reguläre Zollmöglichkeit. Es sind "Übrige verkehrsrechtlich zugelassene Flugplätze" und keine "besonderen Landeplätze":

 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/liste_andere_verkehrsrechtlich_zugelassene_flugplaetze.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ah mist, hatte Bamberg versehentlich mit Bremgarten in der AIP Suche vertauscht. Danke für die Korrektur! Herzogenaurach hat aber demfall fälschlicherweise ein "CUST" Eintrag in der VFR AIP von der DFS. Möglicherweise wurde sie erst kürzlich von der Liste A gestrichen, oder - wie manche Flugplätze es tun - schreiben sowas vorsorglich rein, was aber nicht Sinn und Zweck vom "CUST" Eintrag ist.

 

Bamberg hat demfall einfach keine Ahnung. Deren Internetseite informiert falsch und berücksichtigt die aktuelle EU Zollkodex nicht. Auch Herzogenaurach hat ein veralteter Internetauftritt. Immerhin schreiben sie: "Für die korrekte Meldung und die Abwicklung sind die Reisenden selbst verantwortlich." Das ist doch wunderbar, demfall kann man einfach hinfliegen. 🙂

 

Ärgerlich in Deutschland bleibt die manchmal unnötige Kommentare von "Flugleitern". Auch wenn die Mehrheit nett und behilflich ist, sitzen noch unnötig viele Freizeit-Sheriffs auf den Deutschen Flugplatz-Türmen.

 

Für besondere Landeplätze der Liste A gilt aber weiterhin:

vor 20 Stunden schrieb E-A:

Diese Flugplätze haben weiterhin eine Meldepflicht gegenüber den Zollbehörden, deshalb muss man sich als Pilot bei solche Plätze weiterhin vorher anmelden. Zwar nicht mehr, weil man als Pilot sonst Ärger mit den Behörden bekommt, sondern weil der Flugplatz(leitung) sonst Ärger bekommt. Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage sind in Deutschland also momentan eher nachteilig, weil weiterhin auf Anmeldefristen bestanden wird.

 

Bearbeitet von E-A
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Urs Wildermuth
Am 11.4.2024 um 12:05 schrieb E-A:

Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage sind in Deutschland also momentan eher nachteilig, weil weiterhin auf Anmeldefristen bestanden wird. Suche deshalb entweder richtige Zollflughäfen wie Baden-Baden, Mönchengladbach oder Paderborn für die erste Landung aus, wo ein Flugplan allein immer schon ausgereicht hat, oder - neu - Flugplätze die nie eine "Zollabfertigung" gehabt haben, wie eben Aalen, oder Rheinfelden, Konstanz uzw.

 

Also "deutscher" geht's ja schon nicht mehr....

 

Sorry, aber das ist doch wieder mal typisch... da gibt es eine Erleichterung und die Ämter kämpfen um ihre Pfründe. Darunter leiden die Flugplätze, die eben bisher schon die Bürde auf sich genommen haben, Zoll anzubieten mit allen Kosten und Bürokratie, die das bedeutet. Nun werden die gegenüber Plätzen, die das nie hatten, benachteiligt. Was für ein Sperrmüll.

 

Eigentlich ist doch aus der EU Verordnung sonnenklar, es braucht keinen Zoll mehr, solange keine Zollpflichtigen Waren an Bord sind. Und Einreise eh nicht, da beide Saaten Schengen sind. Also wäre für mich die logische Konsequenz: Auf allen Plätzen darf man ohne zollpflichtige Waren ohne Voranmeldung anfliegen, wenn man Waren hat, muss man einen der bisherigen Zollplätze nehmen und sich dort vorher anmelden falls erforderlich. Aber eben, da sind wieder zuviele Bürokraten dran, die um ihre Pfründe fürchten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...