Zum Inhalt springen

Neue EU-Regeln: Der Zollflugplatz-Zwang entfällt


AirBuss

Empfohlene Beiträge

Nochmals für die dummen:

Heisst das salopp ausgedrückt, solange ich nur das Flugzeug und das übliche persönliche Gepäck dabei habe, darf ich frei Schnauze von Lommis (CH) nach Pattonville (D) hin und zurückfliegen, ohne jemals ein Zollamt in D oder CH zu involvieren?

 

Bearbeitet von Hotas
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb Hotas:

Nochmals für die dummen:

Heisst das salopp ausgedrückt, solange ich nur das Flugzeug und das übliche persönliche Gepäck dabei habe, darf ich frei Schnauze von Lommis (CH) nach Pattonville (D) hin und zurückfliegen, ohne jemals ein Zollamt in D oder CH zu involvieren?

 

Sali

 

Ja, so ist es.

Am Anfang würde ich aber zuerst zur Sicherheit immer kurz anrufen.

Es wäre aber schön, wenn dies DE, FR, IT und SP auch so handhaben würden.

Lg Christian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 52 Minuten schrieb Hotas:

ohne jemals ein Zollamt in D oder CH zu involvieren

 

Hier geht es nur um das Zollamt in der EU, oder hab ich jetzt was verpasst? Dann ist Ein- / Ausflug in Lommis trotzdem wie bisher zu handhaben. 

  • Gefällt mir 2
  • Danke 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Hotas:

Nochmals für die dummen:

Heisst das salopp ausgedrückt, solange ich nur das Flugzeug und das übliche persönliche Gepäck dabei habe, darf ich frei Schnauze von Lommis (CH) nach Pattonville (D) hin und zurückfliegen, ohne jemals ein Zollamt in D oder CH zu involvieren?

 

nein, leider nicht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Michi Moos:

 

Hier geht es nur um das Zollamt in der EU, oder hab ich jetzt was verpasst? Dann ist Ein- / Ausflug in Lommis trotzdem wie bisher zu handhaben. 

Sorry, ja natürlich....
Lommis ist kein Zolllfugplatz.

Ein-, Ausreise Schweiz muss über Zollflugplatz laufen wie bis anhin.

Nur die EU ist befreit

 

Lg Christan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

Zollrechtliche Regelungen im Luftverkehr (21.3.2022)

Sehr geehrte Nutzer des Flugplatzes Donaueschingen-Villingen (EDTD),

der Zollflugplatz-Zwang für Nutzer aus dem EU-Ausland (z. Bsp. aus der Schweiz) ist entfallen. Das bedeutet, dass die Grenze des Zollgebietes der EU überquert werden kann, ohne einen Zollflugplatz anzufliegen, wenn nichts zu verzollen ist.

 

Bei dem direkten Anfliegen eines Zollflugplatzes, wie z. Bsp. EDTD, sind wir jedoch weiterhin verpflichtet mindestens zwei Stunden vor Ein- oder Ausflug eine Meldung an das für uns zuständige Zollamt abzugeben.

Das Procedere in EDTD bleibt somit unverändert.

 

Gefunden auf der Webpage von EDTD Zoll – Flugplatz Donaueschingen-Villingen (flugplatz-donaueschingen.de)

 

Beste Grüsse Jan 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Trotzdem Vorsicht!

 

Donaueschingen kann trotzdem nicht ohne vorgängige Meldung angeflogen werden:

Der vollständige Text:

 

Zollrechtliche Regelungen im Luftverkehr (21.3.2022)

Sehr geehrte Nutzer des Flugplatzes Donaueschingen-Villingen (EDTD),

der Zollflugplatz-Zwang für Nutzer aus dem EU-Ausland (z. Bsp. aus der Schweiz) ist entfallen. Das bedeutet, dass die Grenze des Zollgebietes der EU überquert werden kann, ohne einen Zollflugplatz anzufliegen, wenn nichts zu verzollen ist.

Bei dem direkten Anfliegen eines Zollflugplatzes, wie z. Bsp. EDTD, sind wir jedoch weiterhin verpflichtet mindestens zwei Stunden vor Ein- oder Ausflug eine Meldung an das für uns zuständige Zollamt abzugeben.

Das Procedere in EDTD bleibt somit unverändert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb St-Exupéry:

Trotzdem Vorsicht!

Steht oben in meinem Post du musst nur das Zitat aufklappen. 

 

Gruss Jan 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist doch eigentlich klar. Bei Flugplätzen, die Zoll haben muss weiterhin gemeldet werden.
Flugplätze ohne Zoll können ohne Meldung angeflogen werden, sofern man nichts zu verzollen hat.
Ansonsten muss man wieder einen Flugplatz mit Zoll anfliegen.


Sent from my iPhone using Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Donaueschingen ist aber genau gesagt kein Zollflugplatz, sondern laut dem Deutschen Zoll nur ein "besonderen Landeplatz", wo man auch keine zu verzollene Ware anmelden kann. Dies muss immer auf einen richtigen "Zollflughafen" stattfinden, was z.B. Stuttgart, Memmingen oder eben auch Frankfurt-Egelsbach ist. Finde deshalb die Regelung, dass "besondere Landeplätze" weiterhin eine Anmeldung benötigen ein wenig komisch, hatte aber sowas schon erwartet.

 

Also nach Deutschland erstmal ein kleinen Flugplatz anfliegen, ohne jeglichen "Zoll"-Status, bevor man ein "besonderen Landeplatz" anfliegt um diese Anmeldefristen zu umgehen. Zollfughafen kann man immer anfliegen, da braucht es bis auf ein Flugplan eh keine spezielle Anmeldung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Offenbar hat Österreich diese neue Regelung noch nicht umgesetzt. Dort muss nach wie vor eine Meldung beim Zoll nach F-GÜV gemacht werden, sowohl bei der Ein- als auch Ausreise. Meiner Meinung nach ein Widerspruch zur Aufhebung der Zollflugplatz-Pflicht, aber ich wurde heute eines Besseren belehrt.

Gruss Felix

 

PS: Wenn mir jemand erklären könnte, wie das Vorgehen ist, wenn man mit einem nicht mit der Schweiz verzollten Flugzeug aus der EU einreisen will, respektive wie man dieses verzollen kann und was das kostet, wäre ich sehr dankbar 🙂

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

5 hours ago, fixusc said:

PS: Wenn mir jemand erklären könnte, wie das Vorgehen ist, wenn man mit einem nicht mit der Schweiz verzollten Flugzeug aus der EU einreisen will, respektive wie man dieses also verzollen kann und was das kostet, wäre ich sehr dankbar 🙂

Das Nachfolgende gilt nicht füt Besucher, Touristen, Durchreisende usw.. sondern für Leute mit Wohnsitz in der CH (egal ob Schweizerpass oder nicht)

 

Wir hatten das in der Vergangenheit zweimal bei uns gemacht.

Aber vorerst  noch das :(du musst dich aber beim Zoll darüber erkundigen. Die Spezialisten dafür sind physisch in Genf (für uns) und in Kloten):

- bis zu 6 Bewegungen pro Jahr und wenn das Flugzeug (ich glaube max.6 Mt) nur vorübergehend in der CH ist, und alles nichtgewerblich und ohne Entgelt , dann darfst Du einfach einfliegen, wenn Du eine entsprechende Deklaration gemacht hast. Die Zöllner können aber fallweise entscheiden, und haben das Recht, auf einen nagelneue Cirrus vorsorglich die 7.7 % MwSt als Hinterlegung zu verlangen (das wären da so um die 77'000 CHF + Gebühren). Die kriegst Du dann unverzinst wieder zurück wenn Du wieder ausreist.

 

Für die (zusätzliche) Verzollung braucht es viele Dokumente (Kaufvertrag, Änderungen, alle Zulassungen.. und dann entscheided der Zoll, wieviel das Flz wert ist.

Das kann man als Privatperson nicht selber direkt aushandeln, sondern man braucht einen Dienstleister. Diese sind mit ihren Büros in Genf oder Kloten vor Ort.

 

Wir haben bei einem neuen Kitflugzeug (club) etwa 2'000.- Unkosten plus die damals 8% des Bruttokaufpreises überwiesen. Für eine 22 jährige Experimental hatte ich 7.7% vom Kaufpreis bezahlt plus etwa 1300.- Dienstleistung.

 

Cosy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

vor einer Woche habe ich nun einen Flug von Birrfeld nach Nördlingen (D) nach den neuen Zoll-Regeln gemacht. Problemlos.

 

Zuerst nahm ich Kontakt mit der Flugplatzleitung Nördlingen auf. Ich erfuhr vom Vorsitzenden, dass ich für Nördlingen der erste CH-Pilot sei, der von dieser Regelung Gebrauch machen wolle. Vor Wochen habe die Zollbehörde den Flugplatz aber auf die Neu-Regelung hingewiesen.    

 

Um Rechtssicherheit zu haben, habe ich mit der Generalzolldirektion Dresden Kontakt aufgenommen. Ich habe die Eckdaten meines Fluges (Privatflug, CH-Immatrikuliertes und verzolltes Flugzeug, CH-Staatsbürger, keine Warentransporte, etc.,) durchgegeben und gefragt, ob dies nun so möglich sei. Ich erhielt prompte Antwort- Allerdings waren es rechtliche Ausführungen, die keinen Bezug zu meiner konkreten Frage nahmen. 

 

Nun kontaktete ich per Mail das Zoll Amt Donauwörth. Ich erhielt in einem sehr freundlichen Mail die klare Antwort, dass der Flug unter den von mir geschilderten Bedingungen vom Zoll befreit sei und ich ohne Anmeldung Nördlingen direkt anfliegen könne. Es waren noch hilfreiche Links zu den Themen beigefügt.   

 

Zwei Tage später erhielt ich vom Haupt Zollamt Augsburg ein Mail, das die Ausführungen vom Zoll Amt Donauwört bestätigte. Allerdings versehen mit folgendem Hinweis:     

(Zitat):

Ferner haben Sie auch bezüglich des Abflugs vom Flugplatz Nördlingen aus angefragt. Dabei sieht die Rechtslage so aus, dass der Ausflug zwar nach § 3 Abs. 3 ZollV vom Zollflugplatzzwang befreit sein kann, Sie aber den Ausflug zumindest anmelden müssen. Grundsätzlich sind auch die Flugplatzbetreiber in der Pflicht, diese sog. zollrelevanten Drittlandsflüge zu dokumentieren und rechtzeitig die für sie zuständige Zolldienststelle zu benachrichtigen.

Vom Betreiber müssen mindestens folgende für die zollamtliche Überwachung unbedingt erforderlichen Angaben zu ein- bzw. ausfliegenden Luftfahrzeugen in deren Hauptflugbuch erfasst werden: Flugzeugkennung, Start- bzw. Landeplatz und Name des Piloten (ggf. auch die Adresse).

 

Nun ergaben sich für mich zwei Fragen.

a) Wie definiert sich rechtzeitig?

b) Wie/Wohin hat die Meldung zu erfolgen?

 

Schnell erhielt ich folgende Antwort: (Zitat)

Grundsätzlich sollte, auch in Ihrem Interesse bezüglich eines sicheren Nachweises, diese Benachrichtigung per E-Mail erfolgen. Die entsprechenden E-Mail-Adressen lauten: poststelle.za-donauwoerth@zoll.bund.de und kev-kempten.hza-augsburg@zoll.bund.de.

Dabei sollte jeder geplante direkte Ausflug in ein Drittland/Drittgebiet von einem Sonderlandeplatz wie Nördlingen aus nach Möglichkeit 24 Stunden vor Start eben dem zuständigen Zollamt und der Kontrolleinheit Verkehrswege mitgeteilt werden.

Die Mitteilung müsste die folgenden Angaben enthalten:

- Startzeit (Tag und Ortszeit)

- Flugplatz

- Luftfahrzeug

- Zielflughafen (-land)

- Eine formlose Bestätigung, dass die Voraussetzungen des § 3 Absatz 3 Zollverordnung vorliegen.

Bitte teilen Sie auch alle Änderungen der Startzeit und Stornierungen der Flüge mit.

 

Ich habe sämtliche Vorgaben erfüllt und der Aus-Flug war problemlos. Es gab keine Rückfragen. 

Insgesamt hatte ich den Eindruck, das Prozedere war auch für die einzelnen SB des Zolls neu und das muss sich erst noch alles Einspielen. Die Mail-Kontakte waren ausnahmslos sehr freundlich und mir wurde innerhalb von max. 24 h geantwortet. Durch diese (per Mail dokumentierte) Sicherheit, konnte ich auch den Flug mit ruhigem Gewissen durchführen und war nicht mental absorbiert. 

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das geschilderte verfahren an anderen Plätzen in Deutschland abweichen kann! Ich möchte aber dazu ermutigen, die neue "Freiheit" auch zu nutzen.  Und sich bei Unsicherheiten mit den zuständigen Zoll-Ämtern in Verbindung zu setzen. Ich kann nur von guten Erfahrungen berichten.  

 

Gruss Reto 

  

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Andreas Meisser

Guten Tag Reto

 

Ich habe den Flug von Birrfeld nach Nördlingen am Ostersonntag unternommen. Die Leute vor Ort waren bereits ein wenig routiniert...

 

Auf eine Anmeldung beim Rückflug habe ich verzichtet. Meiner Meinung nach ist die Rechtslage eindeutig und in der Verordnung heisst es klar, dass "allein die Überquerung der Grenze" als Anmeldung gilt. Mein Eindruck  deckt sich mit deinen Beobachtungen, dass es bei den Zollämtern und Flugplätzen noch keine einheitliche Praxis mit entspechendem Auskunftsverhalten gibt. So verlangt beispiesweise Donaueschingen nach wie vor expilizit eine Anmeldung. Auch ich kann nur empfehlen, die neuen Möglichkeiten möglichst oft zu nutzen und damit zu einer raschen "Einheitspraxis" beizutragen.

 

Gruss

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoi Andreas,

 

dein Post hat mich gefreut! Super, das Du es gewagt hast, auf die Anmeldung beim Rückflug zu verzichten! Ganz so mutig war ich nicht. Aber Du hast schon recht. Man sollte meinen den Zoll interessiert das Einreisen eher als eine Ausreise. 

Ich finde Nördlingen hat mit dem historischen Stadtbild, der Stadtmauer, dem grossen Eisenbahnmuseum und dem interessanten Museum des Meteoriten-Einschlags vor ca. 150 Millionen Jahren einiges zu bieten! Fahrräder können gegen Spende ausgeliehen werden oder man wandert ca. 30 Minuten in die Stadt. Abgesehen von den netten Menschen am Platz!

 

Gruss  Reto  

 

   

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 22.4.2022 um 09:32 schrieb St-Exupéry:

Man sollte meinen den Zoll interessiert das Einreisen eher als eine Ausreise.

Nicht unbedingt, die Deutschen aber auch Italiener haben irgendwie Angst, dass du mit ein grossen Geldkoffer die EU ausreist o.ä. Zwar erlebe ich mit dem Flieger in Deutschland kaum Zollkontrollen, aber wenn, dann sind sie bei der Einreise entspannter und freundlicher drauf als bei der Ausreise. Die Italiener kontrollieren sogar fast jederzeit, egal ob in Bozen, Aosta, Venedig oder Ancona. Meistens interessieren die Italiener sich aber für mein Passport und viel weniger dafür, was ich tatsächlich im Flieger mit dabei habe.

 

Dazu, wenn ich mit dem Auto von Deutschland in die Schweiz an der Grenzanlage Basel/Weil einreise, steht da desöfteren die Deutsche Zoll (!) den ausreisenden Verkehr zu kontrollieren, obwohl man eigentlich denken würde, die Ausreise wäre relativ egal.

Bearbeitet von E-A
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sieht es mit dem italienischen Zoll aus? Ich fliege demnächst nach Elba und möchte vom Mittelland herkommend etwa auf halbem Weg einen Zwischenstopp einlegen. Bozen wäre natürlich möglich. Auch Milano Bresso möchte ich gerne mal ausprobieren. Welche Zollplätze benutzt ihr sonst so? Hat jemand Erfahrung mit kleineren Plätzen und dem neuen Zollregime (für Italien)?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 5/2/2022 at 7:35 AM, Dominik Lambrigger said:

Hat jemand Erfahrung mit kleineren Plätzen und dem neuen Zollregime (für Italien)?

Genau diese Frage hatte ich an der Aero einem Bekannten gestellt: dem ehemaligen Importeur von Flight Design für Norditalien und Pilot, Flugzeugbauer und Unternehmer - ein erfahrener Italiener.

Seine Antwort an mich:

Versuch das besser nicht. Mach einen Einflug in einen offiziellen Zollflugplatz (er empfahl mir Aosta, was für mich naheliegend ist). Danach darf man frei und wirklich überall landen, auch beim Bauern, der die Strandhütte vermietet. Es gibt kein explizites Verbot.

 

Da in Italien bis zu drei voneinander unabhängige Instanzen für einreisende Ausländer mit Reiseunterlage zuständig sind, kann es sein dass man in unserer Konstellation (Mietflugzeug aus Nicht-EU und Schengen-Bürger aber aus Land ohne Zollvertrag je nach der Entscheidung keine bis alle drei Instanzen aufgeboten werden. Wenn die Dich nicht finden oder so wirds echt teuer und ungemütlich. 

Er sagte mir, wenn doch dann auf jeden Fall über einen Ortsansässigen absichern. Also mein Freund müsste mit den Behörden die Zusicherung aushandeln, dass ich kommen dürfte.

 

Na ja, das ist auf jeden Fall einfacher als eine Nacht in der Zelle zechen...

Cosy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 5/2/2022 at 7:35 AM, Dominik Lambrigger said:

Wie sieht es mit dem italienischen Zoll aus? Ich fliege demnächst nach Elba und möchte vom Mittelland herkommend etwa auf halbem Weg einen Zwischenstopp einlegen. Bozen wäre natürlich möglich. Auch Milano Bresso möchte ich gerne mal ausprobieren. Welche Zollplätze benutzt ihr sonst so? Hat jemand Erfahrung mit kleineren Plätzen und dem neuen Zollregime (für Italien)?

Bresso hat keinen Zoll vor Ort, Du musst vorher die Polizei aufbieten, die dann vor Ort kommt. Unbedingt nochmal am gleichen Tag vor dem Abflug bestätigen, sonst kommen die nicht und Du wartest eine knappe Stunde. Der Platz ist eher teuer, da Du noch diverse Gebühren zahlst.

Bozen ist bekannt für billiges Jetfuel, Avgas Preis kenne ich dort nicht.

 

gruss Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
ArcticChiller

Ich würde gerne aus der Schweiz direkt nach Reims (LFQA) fliegen. Der Flugplatz hat keinen Zoll gemäss AIP. Deshalb habe ich direkt das Zollamt in Reims angefragt und auf das neue Gesetz angesprochen. Es kam (bei der vierten E-Mailadresse) folgende Antwort:

"Bonjour,

Merci de bien vouloir remplir le formulaire en pièce jointe et nous le retourner par mail pour que votre demande soit prise en compte.

Cordialement,
ACP2 COUILLAUD

Direction régionale des douanes de Nancy
Centre Opérationnel Douanier Terrestre

25 Avenue Foch 57000 METZ
Tél : 09.70.27.74.01
douane.gouv.fr"

Meine Anfrage ging an cli-metz@douane.finances.gouv.fr und zurück kam die Antwort von codt-metz@douane.finances.gouv.fr (hierhin würde ich das Formular dann schicken).

Natürlich könnte man sich beklagen, dass es gemäss Gesetz ganz ohne Formular ginge. Für mich ist aber einfach mal toll, dass dieser Direktflug jetzt möglich ist. Fehlt nur noch das finale OK, wenn mein Flugplan definitiv ist.

Formular: http://cloud.tapatalk.com/s/629f30cf9dde0/mod%C3%A8le%20pr%C3%A9avis-1.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Flieger-Chrigel

Immerhin. Meine zwei Anfragen für Ende Juni in Annecy, wo Zoll 24hr PPR ist, werden dort nicht mal beantwortet… Lausig.

Übrigens:
In Zell am See (LOWZ) wollten sie von mir, dass ich das Zoll-Formular ausfülle. Auf meinen Hinweis, dass dies weder auf ihrer Homepage so stehe noch der neuen Regelung entspreche, antwortete die erste Mitarbeiterin mit „Schweiz ist Schengen aber nicht Zollunion, drum ausfüllen“, später ein anderer Mitarbeiter dann aber mit „Sie können ohne Anmeldung direkt zu uns fliegen“.
Es braucht Zeit…

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Zusammen

 

So wie ich das verstanden habe ist es so:

 

Bspw. Grenchen nach EU kein Zoll nötig, wenn nichts zu verzollen vorrausgesetzt.

 

Bspw. EU nach CH Zoll nötig, d.h. Wenn ich von DE Bspw. Nach Saanen/Gstaad fliegen möchte, muss ich Zoll Machen und auch bezahlen.

 

Seht ihr das genauso?

 

Bearbeitet von Mec0787
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb Mec0787:

Seht ihr das genauso?

Nochmal: Das ist eine EU Verordnung, grundsätzlich sollte sie also für alle EU Länder gelten. Tut sie noch nicht wirklich, darum die eigentliche Diskussion und den Austausch hier. 

 

Mit dem Schweizer Zoll (Ein- und Ausflug!) hat das nichts zu tun, egal ob Grenchen, Saanen oder Zürich. Hier bleibt alles beim Alten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehr lesenswert:

(von der Fouundation for aviation competence heute morgen per Mailer veröffentlicht):

Müssen Piloten aus der Schweiz, wenn Sie einen Flug ins Ausland durchführen oder
in einem ausländischen Staat mit einem schweizerischen Flugzeug landen, einen
Zollflugplatz anfliegen?

https://ffac.us5.list-manage.com/track/click?u=c60f80cc977a75f1dc0dd9c16&id=17027d74a8&e=6859c8b8c0

 

hier gibt es nichts mehr hizuzufügen.

 

Cosy

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Urs Wildermuth

Aufsummiert, eigentlich braucht man keinen Zollflugplatz mehr in die EU aber es traut sich keiner.... und die meisten bestehenden Zollplätze bestehen weiter auf PPR... wird wohl mal so 10 Jahre dauern bis das flächendeckend gilt und alle Staaten mitmachen... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...