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Neue EU-Regeln: Der Zollflugplatz-Zwang entfällt


AirBuss

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Just now, AirBuss said:

Das stimmt ja so nicht. LSZH hat ja permanent Zoll vor Ort und Du gibst ja auch einen Flugplan ab

...

Bei allen anderen Flugplätzen muss ja theoretisch der Zoll erst aufgeboten werden.

Zwei Ungereimtheiten:

 

1. Zürich ist nicht der einzige Flugplatz mit ständigem Zoll. Siehe AIP.

(Bern, Lugano, Les Éplatures, Sion...)

1. a Spezialfall LFSB: Bâle-Mulhouse ist ein Schweizerischer Flugplatz für Schweizer und ein französischer FP für EU-Besucher.  Wenn man als HB-Flieger oder mit irgendeiner Imm. , aber stationiert in CH (verzollt) kommt, dann landet man auf der "Schweizer Seite" des Flughafens*. Beim Start von der Schweizer Seite startet man ab einem Schweizer Flugplatz. Der Ein- und Ausflug CH-EU ist eigentlich kein Flug hier, sondern ein 'Paperwork' plus obl. Handling mit Sicherheitskontrolle.

 

Es gibt einen "juristisch-virtuellen" Korridor von LFSB zu den Pflichmeldepunkten um Basel. Diese Strecke führt zwar klar über F-Gebiet, wird aber nicht als solches gehandhabt. Das heisst, es braucht keinen Flugplan für den Abfliug VFR Day  LFSB -> Schweizer Platz oder umgekehrt.

 

2. ( internationaler ) Flugplan

Die deklaration eines FLP hat mit den Zollbedingungen absolut gar nichts zu tun.

Diese Fehlmeinung sollte ein- für allemal ausgemistet werden.

D.h. für den Zoll ist es wurscht, ob Du einen FLP gemacht hast oder nicht. Das einzige relevante Sujet ist, ob dur als verantwortlicher Pilot die Ein- oder Ausfuhrbestimmungen korrekt erfüllst.

 

Dann ist da noch das Detail, dass die Personenkontrolle juristisch nicht beim Zoll, sondern bei der (Grenz-)Polizei in Verantwortung ist. In der Praxis ist die Person in front of you am kleinen GA-Zoll in Bern, Sion oder anderswo ein Beamter, der beide Aufgaben delegiert bekommt.

 

Cosy

(wenn da einer vom Zoll oder BAZL oder so mitliest, dann schlagt bitte in die die Tasten wenn was unkorrekt sein sollte, denn Irrglauben braucht Prügel!)

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Der Verband der Schweizer Flugplätze hat in seiner Website stellung genommen:

"..Die Abklärungen des VSF bei den Schweizer Behörden haben ergeben, dass sich an den bekannten Gepflogenheiten des Verkehrs auf den Schweizer Flugplätzen nichts ändert. Die gegenständliche EU-Verordnung 2020/877, welche zu Erleichterungen innerhalb der EU führt, wurde und wird nicht in das Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU aufgenommen und hat somit keine direkten Auswirkungen auf die Regelung in der Schweiz. In der Schweiz gelten somit ausschliesslich die Schweizer Zollvorschriften. Konkret gilt also gemäss Artikel 9 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748) weiterhin, dass beim Luftverkehr über die Landesgrenze Abflug und Landung nur auf Zollflugplätzen erfolgen dürfen, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) aber ausnahmsweise die Benützung anderer Abflug- und Landesstellen gestatten kann."

 

Link zur entsprechenden Info vom BAZG. This page is available in 4 languages: click in upper right corner for changing to DE,FR, IT, EN.

 

Cosy

 

Das Leben ist eine Reise und der Reisende lebt zweimal.
(Omar Khayyam)

Wenn Sie lange an einem Ort leben, werden Sie blind, weil Sie nichts mehr beobachten. Ich reise, um nicht blind zu werden.
(Josef Koudelka)

Die einzige Reiseregel lautet: Kehre nicht zurück, wie du gegangen bist. Komm anders zurück.
(Anne Carson)

Wenn Sie reisen, um die Länder zu entdecken, finden Sie den Kontinent in sich.
(Indisches Sprichwort)

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vor 22 Minuten schrieb cosy:

1. Zürich ist nicht der einzige Flugplatz mit ständigem Zoll. Siehe AIP.

(Bern, Lugano, Les Éplatures, Sion...)

1. a Spezialfall LFSB: Bâle-Mulhouse ist ein Schweizerischer Flugplatz für Schweizer und ein französischer FP für EU-Besucher.  Wenn man als HB-Flieger oder mit irgendeiner Imm. , aber stationiert in CH (verzollt) kommt, dann landet man auf der "Schweizer Seite" des Flughafens*. Beim Start von der Schweizer Seite startet man ab einem Schweizer Flugplatz. Der Ein- und Ausflug CH-EU ist eigentlich kein Flug hier, sondern ein 'Paperwork' plus obl. Handling mit Sicherheitskontrolle.

 

 

Ok, das hab ich wohl zu lapidar ausgedrückt 😉 Es war ja von LSZF die Rede - und ich meinte dann eher auch die kleineren Plätze ohne ständigen Zoll.

 

Und natürlich hat der FLP nichts mit dem Zoll zu tun, jedoch hat der nette Beamte am Schalter somit einen Einblick, wohin die Reise geht.

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Von welchem Schalter schreibst Du? Im GAC LSZH hat es bei der Ausreise nur eine Sicherheitskontrolle und sonst nichts. Bei der Einreise muss ich mich bemühen (freiwillig) der Passkontrolle meine ID zu zeigen. Falls ich bei der Einreise etwas zu verzollen habe, muss ich dies auf einen Zolltelefon anmelden. Der Zoll ist im GAC nicht stationiert.

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vor 10 Minuten schrieb swiss747:

Von welchem Schalter schreibst Du? Im GAC LSZH hat es bei der Ausreise nur eine Sicherheitskontrolle und sonst nichts.

Dort ist genau so ein Schalter für Pass- und Zollkontrolle, man muss halt anklopfen. Wir melden uns dort vor jedem Flug, weil wir immer international fliegen (müssen).

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Die Schweizer FLP sind in Klassen (A,B,C,D) unterteilt. Jede Klasse hat für sich eine Organisations- und Ablaufstruktur betreffend AIS und Zoll und so.

In Sion z.B. sind zwei Schalter/Büros (stetig besetzt während Öffnungszeiten) vorhanden:

- Das AIS, welches FLP, Tanken, Gebühren und anderes handelt

- Der Polizist , welcher im Auftrag des Zolls und der Grenzpolizei Zollformalitäten sowie Identitätskontrollen macht.

Die beiden Büros sind ein Steinwurf entfernt, aber der Zweite sieht soviel ich weiss z.B. meine lokalen Abfluginfos und meine FLP's nicht.

 

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vor 2 Stunden schrieb cosy:

weiterhin, dass beim Luftverkehr über die Landesgrenze Abflug (aus der Schweiz) und Landung (In der Schweiz) nur auf Zollflugplätzen erfolgen dürfen

 

Cosy, dies ist unbestritten, klar und hier schon mehrfach kommuniziert worden - hat aber mit der entsprechenden EU-Verordnung und der Befreiung von den Zollflugpläzutzen in der EU nichts zu tun.

 

 Andreas

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3 hours ago, Andreas Meisser said:

 

Cosy, dies ist unbestritten, klar und hier schon mehrfach kommuniziert worden - hat aber mit der entsprechenden EU-Verordnung und der Befreiung von den Zollflugpläzutzen in der EU nichts zu tun.

 

 Andreas

lies die Beiträge, offenbar..

ich wollte zum Thema die occiielle Stellungnahme unseres Zolls mit Links hier anfuügen. Darum.

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Die Zollbehörden (BAZG) haben sehr wohl Zugang zu eine Quelle, die durch Flugpläne "gefüttert" werden. So können Sie entscheiden ob Sie eine Kontrolle durchführen wollen oder eben auch nicht. Bei Flugplätzen mit ständigen Zoll vor Ort werden die Beamten wohl auf einem zu kommen, falls sie etwas wollen, sonst gilt der Durchgang als "ich habe nichts zu verzollen". Bei Flugplätzen der Kategorie D dient das extra "Zoll-Formular" nur dazu, einschätzen zu können, ob eine Anfahrt zum Flugplatz sich für eine Kontrolle lohnt oder nicht. Ausserdem ist das Formular eine Bestätigung, dass man keine Waren anzugeben hat (oder dies über den QuickZoll-App vorher verzollt hat). Aber keine Angst, wenn man das "Zollformular" auf Kat D Flugplätze vergessen sollte, könnte der Zoll dennoch auftauchen auf Basis von Flugplandaten. Klar, ein Flugplan hat im Grunde nichts mit eine Zollanmeldung zu tun, dennoch haben die Behörden Zugang zu den Flugplandaten bzw. dessen Datenbank.

 

vor 13 Stunden schrieb cosy:

- Der Polizist , welcher im Auftrag des Zolls und der Grenzpolizei Zollformalitäten sowie Identitätskontrollen macht.

Grenzpolizei und Zoll ist in der Schweiz in einer Hand (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, kurz BAZG), hervorgegangen aus das Grenzwachtkorps (bewaffnet) und unbewaffnete Zöllner. Soweit ich weiss ist die Kantonspolizei nur in Bern und Zürich für die Grenzpolizeiliche Überwachung zuständig, sonst immer das BAZG bzw. früher das Grenzwachtkorps.

 

Übrigens muss man sich in Les Éplatures, Lausanne oder auch Grenchen sich vorher per Zollformular anmelden. Einfach so FPL filen und hinfliegen oder abfliegen wie z.B. in Bern, St. Gallen oder Sion ist dort leider nicht dabei.

Bearbeitet von E-A
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Hallo zusamen

 

ich glaube, wir weichen ein wenig vom Hauptthema ab.

In erster Linie geht es um

die Befreiung in der EU beim Aus-, rep. Einflug.

 

lg christian

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On 2/22/2022 at 12:22 AM, E-A said:

Klar, ein Flugplan hat im Grunde nichts mit eine Zollanmeldung zu tun, dennoch haben die Behörden Zugang zu den Flugplandaten bzw. dessen Datenbank.

Vielen Dank für die kompetente Antwort!

 

Das ist halt die heutige Welt Nach-Datenschutzgesetz:  Wie z.B. die Krankenkasse Zugang zu Vermögensdaten hat / haben kann und die Bank zu den Impfpass-Stammdaten.. und v. a. m.

cosy

Bearbeitet von cosy
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Andreas Meisser

Vor einer Woche haben wir es "gewagt", einen Flugplatz in der EU ohne jegliche Zollanameldung anzufliegen.

 

Nachdem die üblichen Zollflugplätze in Süddeutschland entweder immer noch auf Zollanmeldungen beharren (Zit.: wir wollen keine Schwierigkeiten mit dem Zoll, oder,  man hat uns noch nicht anderweitig instruiert, etc.), oder aber auf diesbezügliche Anfragen gar nicht reagierten, haben wir uns auf Plätze konzentriert, welche bis anhin keine Zollanmeldungen anboten. Die Antworten auf Anfragen fielen ziemlich heterogen aus - meistens konnten sie nicht viel dazu sagen, da sie auch bis anhin mit der ganzen Zollproblematik nicht in Berührung kamen. Wir wählten für unser Abenteuer einen Sonderlandeplatz* in der Nähe von München. Der dortige Flugleiter stellte sich auf den Standpunkt, dass sie als Sonderlandeplatz keinerlei Verpflichtungen zu irgendwelchen Kontrollen hätten. Ebenso hätten sie keine Meldepflicht irgendwelcher Art. "Bei uns können alle landen, es interessiert uns nicht, woher Sie kommen. Sie sind also herzlich willkommen! Die Verantwortung liegt bei Ihnen, nicht bei uns."

 

Um das "Risiko" zu teilen, machten wir uns mit drei Flugzeugen auf den Weg vom Birrfeld. Alles verlief erwartungsgemäss reibungslos. Wir wurden nett empfangen, fühlten uns fast ein bisschen wie Pioniere und machten uns allsbald wieder auf den Rückflug, natürlich auch wieder ohne EU-Ausflugszoll.

 

Fazit für Nachahmer: Konzentriert euch vorläufig auf Sonderlandeplätze ohne bestehende Zollanmeldemöglichkeit. Ruft vorher an und sprecht euch ab. Wer ganz sicher sein will, meldet sich vorher beim zuständigen Zollamt.

 

Grüsse

Andreas

 

*Name wird gerne per PN bekannt gegeben.

 

 

 

 

Bearbeitet von Andreas Meisser
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Ein befreundeter Pilot wollte dieses Wochenende von der Schweiz aus nach Colmar. Er hat die gemäss AIP verlangte Zollanmeldung zu spät abgesendet (verlangt sind 24h) und wurde informiert, dass der Flug nicht bewilligt wird. Verschiedenen mündliche und schriftliche Interventionen waren erfolglos.

Die Kollegen da wollen also definitiv noch Zoll. Wobei sich Frankreich sowieso etwas speziell verhält.

 

Gruss

Timo

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Wir waren heute in Leutkirch. Dort wird zumindest heute noch auf einer Zollanmeldung beharrt. Offenbar hat das deutsche Zollamt gestern brieflich die Flugplätze darauf hingewiesen, dass der Zoll bei Flügen aus „Drittländer und Drittgebieten“ zu benachrichtigen sei.

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1.) Gestern in EDMA Augsburg, der erste Griff des netten Herren am Schalter des C-Büro war das Telefon an den Zoll, das Schweizer hier seien…

 

2.) Schriftliche Abklärung heute mit EDJA Memmingen mit der Anfrage ob nun auf die Zollanmeldung verzichtet werden kann: Negativ! Zollanmeldung wie vorher nötig weil "Einreise nach Deutschland".

 

Gruss Jan 

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Flieger-Chrigel

Aopa Schweiz wird die Behörden der Nachbarsländer nun angehen und eine Stellungnahme verlangen. Italien hat offenbar noch überhaupt keine Kenntnis von der neuen Verordnung.

Aopa empfiehlt vorderhand dringend weiterhin Zollanmeldungen zu machen.

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Ja, aber bisher wohl alles Plätze, an denen es vorher schon Möglichkeit des Zolls gab.

 

Ich würd gern demnächst nach EDMB fliegen  - früher musste ich immer nen Umweg über EDMT oder EDTM machen. Zollamt Singen hat mir ja schriftlich bestätigt, dass ich eben dies kann...  Mal schauen, wann ich es schaffe.

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Es ist schon unglaublich wie schlecht und falsch neue Gesetze umgesetzt werden. Warum machen da die Verbände nicht mehr Druck?

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Flieger-Chrigel
vor 12 Minuten schrieb FalconJockey:

Es ist schon unglaublich wie schlecht und falsch neue Gesetze umgesetzt werden. Warum machen da die Verbände nicht mehr Druck?

Hatte ich doch grad geschrieben, dass sie jetzt Druck machen. Ein bisschen Geduld muss man wohl schon noch zuerst üben.

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Ja, aber diese Regeln und die Verstösse diverser Flughäfen und ganzer Länder sind schon seit Monaten bekannt.

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Flieger-Chrigel

Das meine ich mit Geduld. Man muss ja zuerst mal schauen, ob es sich einpendelt. Behördenmühlen mahlen nun mal einfach langsam. Und nachdem die Monate vorüber sind, es aber nicht klappt, intervenieren die Verbände. Völlig richtig so. Nach den Jahrzehnten mühseliger Zollschikanen kommt es auf ein paar Monate nun auch nicht wirklich drauf an. Und sowieso, am schlimmsten ist immer noch der Schweizer Zoll. Das Online-System, das an vielen Plätzen angewandt wird, läuft demnächst aus und wird aus technischen Gründen nicht mehr weitergeführt, während unser neu geschaffenes BAZG noch keine Nachfolgelösung hat. 

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vor 6 Stunden schrieb HB-JAN:

1.) Gestern in EDMA Augsburg, der erste Griff des netten Herren am Schalter des C-Büro war das Telefon an den Zoll, das Schweizer hier seien…

Und was ist denn dabei rausgekommen?

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Auf Anfrage ans Hauptzollamt München habe ich zwei folgende Dokumente erhalten die hier verlinkt sind: 

 

Zollrechtliche Regelungen im Luftverkehr; Vereinfachungen bei der Zollanmeldung für Luftfahrzeuge

 

202200059045R_4.pdf (danur.com)

 

202200059045R_5.pdf (danur.com)

 

Gruss Jan 

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Super Sache, dann müssen jetzt noch die Flugplätze und insbesondere die Deutschen Flugleiter "mitspielen". Das ist meistens ein grösseres Ärgernis als die Bureakratie der Zollbehörden.

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