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Radar warnungen... ja was denn nun?


markus

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Ich habe in den letzten Tagen mehrere Berichte gelesen worin beschrieben wurde dass in Navigationssystem integrierte Radarwarner illegal seien und mit Bussen geahndet würden.

In der aktuellen TCS Zeitung sind die Radarkästen auch ein Thema.. aber auf die gesetzlichen Bestimmungen der integrierten Radarwarner der Navigations Geräte wird nicht konkret eingegangen.

 

Wie ist denn das nun konkret? In einem TomTom System sind bei der Auslieferung schon die festen Radargeräte in der Schweiz integriert. Kauft man sich so schon über den Ladentisch eine Funktion die nicht erlaubt ist?

 

Kann mir das Gesetz verbieten in der OVI Datenbank GPS Positionen zu speichern?

 

Wer kennt sich da mit der aktuellen Gesetzgebung aus?

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Wilko Wiedemann

Was auf jeden Fall verboten ist, sind aktive Radarwarngeräte.

 

Und solange Warnungen im Radio erlaubt sind, würde ich auch Hinweise im Navi nicht als verboten betrachten.

Warnhinweise können ja eigentlich auch als Prävention gegen zu schnelles Fahren gesehen werden :)

 

Gruss

 

Wilko

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Bringt dir ev. das was, Markus?

 

http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00109/00113/00491/index.html?lang=de&msg-id=10094

 

Meine Interpretation ist, dass so ziemlich alles, was einen irgendwie vor Radarkontrollen warnen kann, verboten ist.

 

Das SVG sagt:

Art. 57b

 

1 Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.

2 Als Inverkehrbringen gilt das Herstellen, das Einführen, das Anpreisen, das Weitergeben, das Verkaufen sowie das sonstige Abgeben und Überlassen.

3 Die Kontrollorgane stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher; der Richter verfügt die Einziehung und Vernichtung.

 

Fraglich ist, ob ein GPS-Gerät, das die Positionen von Radarkästen speichern kann, schon als Warngerät gilt. Allerdings dürfte es bereits als Gerät gelten, das "die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren" kann…

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Anzeige der fest installierten Geräte illegal sein kann. Theoretisch kann man ja selber die Schweiz abfahren und jedes Gerät selber auf einer Karte einzeichnen.

Hier ein neuer Artikel auf einer hoffentlich zuverlässigen Seite: >Polizeinews.ch.

 

 

 

(...)

Warnhinweise können ja eigentlich auch als Prävention gegen zu schnelles Fahren gesehen werden :)

 

Gruss

 

Wilko

 

Wie bitte? Naja, ich hoffe der Smiley macht die Aussage, die ich erhoffe.

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Seht dazu auch die Stellungnahme auf http://www.radar.ch. Wenn dem so wäre, könnte die Radarinfozentrale (eine Dienstleistung der Sprintel Communications AG) ja längst zusammenpacken und würde sich täglich 24h Straftaten schuldig machen.

 

Die Systeme, welche sich über Handy den aktuellen Stand der Kontrollen verschaffen, laufen nach dem Prinzip "weitersagen", was unter die Pressefreiheit fallen sollte.

 

Gruss

Johannes

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Wilko Wiedemann
Wie bitte? Naja, ich hoffe der Smilie macht die Aussage, die ich erhoffe.

Naja, du kennst doch sicher die Hinweistafeln, beispielsweise bei Baustellen, mit den Aufschriften "Diesen Monat zu schnell: 4732, Ausweisentzüge: 4". Das sehe ich klar als Abschreckung und Prävention. Genauso wie die Tafeln "Radar", bei denen dann die meiste Zeit gar keine Radarfalle vorhanden ist.

 

Gruss

 

Wilko

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Anzeige der fest installierten Geräte illegal sein kann. Theoretisch kann man ja selber die Schweiz abfahren und jedes Gerät selber auf einer Karte einzeichnen.

Hier ein neuer Artikel auf einer hoffentlich zuverlässigen Seite: >Polizeinews.ch.

 

Der Artikel ist eben so verwirrend wie die anderen die ich gelesen habe.

 

Das GPS-Gerät ist so lange legal, wie keine illegale Software zur Radarwarnung installiert worden ist», sagt Rohrbach. Der Besitzer eines im normalen Fachhandel gekauften GPS-Gerätes läuft also nicht Gefahr, plötzlich ohne hilfreiche Stimme seine Wege finden zu müssen.

Entsprechende Software per se illegal

«Die Software, die man benötigt, um sein GPS-Gerät zu einem Radarwarngerät aufzurüsten ist nicht legal erhältlich. Man macht sich also bereits mit dem Erwerb dieser Software strafbar und auch der Verkauf ist selbstverständlich verboten», so Rohrbach.

 

 

Kauft man heute ein TomTom der neuesten Generation im Laden ist die Radarfunktion schon drinn.. d.h die festen Radarkästen werden automatisch angezeigt.

 

Produktebschrieb bei http://www.tomtom.com :

Radarkameras: Ihr GO empfängt und meldet Warnungen vor Radarkameras, sowohl vor fest installierten als auch vor mobilen Geräten.

 

Man muss sich also keine "illegale" Software laden.. die Funktion ist im Grundpaket drinn.

 

Jetzt muss man sich fragen ob TomTom schon im Verkaufsregal illegal ist oder ob das Astra sich dessen nicht bewusst ist dass man keine Zusatzsoftware benötigt. Ich vermute es mag sich keiner festlegen weil es noch keine richtingsweisende Gerichtsurteile gibt.. oder liege ich da falsch?

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Ich arbeite in der Entwicklungsabteilung einer Firma wo Geräte in diesem Themenbereich hergestellt und entwickelt werden. Auch wir sind uns nicht ganz sicher was denn nun ist...aber ich glaube es ist so: man darf vor festen Stationen warnen (z.B. Navis) und man darf ungenaue Angaben machen über mobile (z.B. Radarpager/Radio mit Meldungen wie "ZH in Wädenswil HS Richtung ZH"), aber verboten sind genaue Meldungen wie z.B. "noch 100m bis zum mobilen Radar".

 

Keine Ahnung wie die gesetzlichen Grundlagen sind. So wurde es uns jedenfalls von der Führung kommuniziert ;)

 

Greetz Ueli

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Jetzt muss man sich fragen ob TomTom schon im Verkaufsregal illegal ist oder ob das Astra sich dessen nicht bewusst ist dass man keine Zusatzsoftware benötigt. Ich vermute es mag sich keiner festlegen weil es noch keine richtingsweisende Gerichtsurteile gibt.. oder liege ich da falsch?

 

Insofern finde ich den Gesetzestext ziemlich klar – es geht ja darum, dass das Gerät gerade eben diese Warnfunktion hat. Ob man sich selber eine Karte mit den Radars bastelt ist ja etwas anderes…die schreit nicht, wenn man sich einem Kasten nähert ;)

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Genau das vermute ich... es herscht momentan eine Grauzone und keiner wagt sich daran diese klarer zu Papier zu bringen. Auch die Aussagen des Astra sind "wischi waschi".

Hat es hier jemand von der Polizei der Aussagen machen kann was gebüsst wird und was nicht?

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Insofern finde ich den Gesetzestext ziemlich klar – es geht ja darum, dass das Gerät gerade eben diese Warnfunktion hat. Ob man sich selber eine Karte mit den Radars bastelt ist ja etwas anderes…die schreit nicht, wenn man sich einem Kasten nähert ;)

 

 

Das ist falsch Flo....

 

Ich kann z.b. im Tom tom neben einem Radarkasten parkieren.. diesen GPS Punkt abspeichern und mit einem Warnton versehen.. kann sogar festlegen in welchem Umkreis dieses Punktes er warnen soll.. Ebenso kann ich diesen mit einem namen versehen.. Kategorien zuteilen etc.. Ich kann ja alle radargeräte einfach in eine Gruppe : "Dolendeckel" schieben.. dann warnt mich das Gerät halt vor einer solchen Gefahr eines evtl nicht geschlossenen "Dolendeckel" :D

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Das ist falsch Flo....

 

Ich kann z.b. im Tom tom neben einem Radarkasten parkieren.. diesen GPS Punkt abspeichern und mit einem Warnton versehen.. kann sogar festlegen in welchem Umkreis dieses Punktes er warnen soll.. Ebenso kann ich diesen mit einem namen versehen.. Kategorien zuteilen etc.. Ich kann ja alle radargeräte einfach in eine Gruppe : "Dolendeckel" schieben.. dann warnt mich das Gerät halt vor einer solchen Gefahr eines evtl nicht geschlossenen "Dolendeckel" :D

 

Genau das hatte ich ja geschrieben, das Gerät hat die Warnfunktion und sollte somit eigentlich illegal sein. Wenn du aber von Hand in eine Papierkarte (das meinte ich oben, nicht eine elektronische) deine Radars zeichnest schreit dich diese Karte nicht an. Somit keine Warnfunktion. Geht in die Richtung des Postings von Ueli.

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Genauso wie die Tafeln "Radar", bei denen dann die meiste Zeit gar keine Radarfalle vorhanden ist.

Die kenne ich doch :)

 

Gehe mit dir einig, dass solche Warnungen auch etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.

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Genau das hatte ich ja geschrieben, das Gerät hat die Warnfunktion und sollte somit eigentlich illegal sein. Wenn du aber von Hand in eine Papierkarte (das meinte ich oben, nicht eine elektronische) deine Radars zeichnest schreit dich diese Karte nicht an. Somit keine Warnfunktion. Geht in die Richtung des Postings von Ueli.

 

Na dann sind wir wieder mal beim alten Thema... Funkscanner darf man kaufen aber nicht alle möglichen Frequenzen mithören. Navi darf man kaufen, aber die Radarfunktion nicht nutzen...

 

Da fragt man sich... wer und vorallem wie will man das kontrollieren?

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Wilko Wiedemann
wer und vorallem wie will man das kontrollieren?

Genau darum würde ich mich beim Kauf eines Navis gar nicht mit dieser Frage beschäftigen :) Und schon gar nicht, wenn ich das Navi gleich als Originalzubehör im Auto eingebaut kaufe.

 

Gruss

 

Wilko

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Die Polizei kann mit ihren eigenen Waffen geschlagen werden, da sie ja beim Aufstellen der Kässeli stets beschönigend von "Unfallschwerpunkten" spricht.

 

Also muss man nur ein Gerät entwickeln, dass dem vorsichtigen Autofahrer sog. Unfallschwerpunkte anzeigt, damit er dort noch vorsichtiger fahren kann.

 

Und wie sollte da der Gesetzgeber solches vorsichtiges Fahren verbieten wollen:005:

 

http://radar.ch/radar/index.php?option=com_content&task=view&id=216&Itemid=133

 

Gruss Walti

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Sehe das auch so oski...

 

@ walti

 

Unfallschwerpunkte.... das ist es :)

 

Die Radarkästen helfe mit dass man angemessen fährt. Leider vergisst man ab und zu dies und da hilft es auch mal wenn das Navi "reklamiert" bzw. warnt und schon ist das Tempo wieder dort wo es sein sollte... Ab sofort warnt mein navi vor Unfallschwerpunkten :)

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Wilko Wiedemann
Oh mein Gott!! Geldmacherei?? Wenn ich das schon höre. KEIN MENSCH zwingt dich, schneller zu fahren, als es erlaubt ist. Wenn du es trotzdem tust und dabei erwischt wirst, wo bitte ist da die Geldmacherei? Dann hast du ganz einfach das Strassenverkehrsgesetz übertreten und wirst dafür gebüsst! Was ist daran so schwer zu verstehen?

Das ist grundsätzlich richtig, daran gibt es nichts zu rütteln. Aber dass teilweise Kontrollen an exponierten, oft fragwürdigen Orten zum Exzess getrieben werden, darf man nicht von der Hand weisen.

An gewissen Orten ist es fast normal, das auch korrekt fahrende Autolenker mal geblitzt werden. Und hier wird massenhaft Kohle gemacht, denn dutzende Bussen im Bereich von ein bis zwei Km/h Überschreitung, bringen mehr, als ein erwischter Raser im oberen Überschreitungsbereich. Und genau da beginnt für mich der Gedanke, dass hier in erster Linie Kohle gemacht wird. Ich persönlich bezahle lieber eine Busse, wenn ich auf der Autobahn bewusst mal 20 Km/h zu schnell gefahren bin, als wenn ich 20 Meter nach einer 50er-Tafel, welche noch 100 Meter vor dem ersten Haus steht, mit einem Kilometer zuviel geblitzt werde.

 

Gruss

 

Wilko

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Es sind halt nicht alle Autofahrer Piloten, die es gewohnt sind, sich strikte an Beschränkungen zu halten:005:

 

Also man darf auch nicht vergessen, dass die Busseneinnahmen eine feste Grösse in jedem kommunalen Budget darstellen.

 

Ferner bin ich ebenfalls Wilko's Ansicht, dass die meisten Bussen von "Normalfahrern" stammen, die dummerweise genau im Messstrahl 1 oder 2 kmh zu schnell waren (OK, die Toleranzen abgezogen). 100 Meter zuvor hatten sie noch 48 drauf im "fünfziger" und 1 Kilometer später 84 im "achziger".

Es ist deshalb nicht vermessen, von Willkür zu sprechen.

 

Gruss Walti

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Hallo

 

noch viel schlimmer ist, dass der Staat dauernd Strecken mit tieferem Tempo signalisiert, um dann erneut grosszügig zu kassieren.

 

Ein Beispiel: ausserorts zwischen Langenthal und Bützberg BE, früher 80Kmh, heute 60Kmh. Begründung: es wurde ausserorts eine Verkehrsinsel für eine Abzweigung erstellt, übrigens völlig unnötig, und heute traut uns der Staat nicht mehr zu, dieses Verkehrshindernis mit 80Kmh zu kreuzen.

 

Die dauernde Bevormundung hat klares System : Kasse machen, wo und wie es nur geht!!

 

Gruss

Heinz

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Naja, du kennst doch sicher die Hinweistafeln, beispielsweise bei Baustellen, mit den Aufschriften "Diesen Monat zu schnell: 4732, Ausweisentzüge: 4". Das sehe ich klar als Abschreckung und Prävention. Genauso wie die Tafeln "Radar", bei denen dann die meiste Zeit gar keine Radarfalle vorhanden ist.

 

Gruss

 

Wilko

 

 

Dieser Aussage schliesse ich mich an, das finde ich ebenfalls sinnvoll. Ich halte das aber für etwas anderes, als ein Schnellfahrer-Netzwerk, das sich vor Kontrollen gegenseitig warnt und sich derer entzieht. Wer zu schnell fahren will, soll sich dem Risiko einer Kontrolle und einer Busse aussetzen.

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Also eigentlich gings ja um die Legalität von Radarwarngeräten und nicht um den Sinn oder Unsinn von Verkehrskontrollen oder?

 

Ich teile die Meinung von Oski 100%. Wer etwas gegen die Radarfallen hat soll den Zug nehmen oder anständig fahren. Wer das Leben meiner Katze, meine Freundin und meiner Kinder riskiert soll dafür auch bezahlen. Egal ob es nun 2km/h sind und ob es dort ist wo noch keine Häuser sind oder 10m nach dem 50er Schild oder oder oder...

 

Falls gewünscht werde ich auf dem Laufenden halten. Unser aktuelles Entwicklungsprojekt wurde jedenfalls nicht gestoppt :D

 

Greetz Ueli

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Für notorische Schnellfahrer empfehle ich: ein Flugticket nach Dubai nehmen, dort ein schnelles Auto mieten (Mercedes-Benz ab 120Fr. pro Tag) und 120km durch die Wüste nach Al-Ain fahren und weiter nach Abu Dhabi!

 

1. Nehmen wir an, Überland sind 100km/h erlaubt. Hier in der Schweiz sind jetzt nun 103-105km/h erlaubt ohne das man geblitz wird. Dort sind es 20km/h!

 

2. Es ist in der Wüste, da kontrolliert doch niemand die Geschwindigkeit!

 

3. Auch wenn man geblitz wird, man ist in einem ziemlich Fremden Land... die machen sich doch nicht die mühe und kontaktieren die Schweiz und den ganzen Papiersalat :D

 

:) viel spass

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