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Brillenträger und PPL


rindi

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Gentlefolk's

Ich hätte die Absicht die PPL zu erwerben.

Leider bin ich Brillenträger.

Mich würde nun interessieren ob es trotzdem möglich ist, dass ich die PPL erwerben kann?!

 

Für eine prompte Antwort wäre ich dankbar.

 

gruess

Rolf

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Wolfgang Lutz

Hallo,

 

hier die prompte Antwort:

 

1.)

PPL-A (Privat-Pilotenlizens) kein Problem bis 5 Dioptrien.

 

2.)

Berufspilotenlizens (CPL, ATPL) kein Problem bis 2 Dioptrien.

 

Also, wenn Du nicht gerade Drogensüchtig bist, Herzkrank oder Alterssenil klappt das mit der fliegerärztlichen Untersuchung.

 

Meine Aussagen gelten für die BRD.

http://www.privat-flieger.de

 

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Viele Grüße

Wolfgang

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Gast Hans Fuchs

Wenn jemand genau wissen will, was nun nach JAR-FCL 3 die Requirements für ein Class 2 Medical bezüglich Augen sind, klicke er auf: http://www.jaa.nl/jar/jar/jar/jar.fcl.3.340.htm

Vielleicht ist jemand unter uns, der das auch noch übersetzen kann. Ich habe zugegebenermassen meine liebe Mühe. Ich glaube aber zu lesen, dass auch einer mit einer höherer Fehlsichtigkeit als 5 Dioptrien durch einen Spezialisten für flugtauglich erklärt werden kann. Der unter (1) für diesen Fall zitierte Appendix ist hier zu finden: http://www.jaa.nl/jar/jar/jar/jar.fcl.3.apx.b.c.13.htm

 

Wenn ich das ganze richtig interpretiere liegt dann die Grenze bei 8 Dioptrien, wenn keine schlimmer Augenkrankheit vorliegt, die Fehlsichtigkeit nach dem 17 Altersjahr für mind. 4 Jahre stabil ist und die vorgenommene Korrektur optimal ist.

 

Heinz Richner könntest Du nicht den fliegendnen Arzt, den Du doch kennst mal anfragen?

 

Hans

 

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Gletscherfliegen

 

[Dieser Beitrag wurde von Hans fuchs am 30. Mai 2001 editiert.]

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Heinz Richner

Hallo zusammen

 

Hans, ich werde ihn mal anfragen und zu gegebener Zeit hier rein posten.

 

Abgesehen davon, ich bin auch Brillenträger und habe die Piste bisher noch immer gefunden. Nur - so richtig butterweiche Landungen kriege ich trotz den Gläsern vor den Augen leider nur selten hin.

 

Heinz

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Mit der Brille ist es wie mit dem Nachbarn. Das klappt bestimmt. Mein Untersuchung ist gerade mal 3 Monate her, ich hab auch ne Brille und bin jetzt schon in der Luft.

 

Regards

Tom

 

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Hallo zusammen

habe mich heute mal bei der Swissair Aviation School erkundigt bis wiviel Dioptrin man Pilot bei der Swissair werden kann. Sie hat gesagt sie möchte da nich so eine genaue Auskunft geben den es gäbe immer ein aber und wenn, aber bis zu +/-drei Dioptrin sei es kein Problem. Jetzt meine Frage:man hätte etwa 4Dioptrin und man macht eine Operation kann man dann doch noch Linienpilot werden. Bei der Armee giltet das nicht.

Gruss Mikael

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Meine Freundin hat ihre Augen gelasert. In der Informationbroschüre ist klar gestanden, dass sie nicht mehr fliegen darf. Mein Doktor hat das dementiert, ein anderer Arzt wiederum nicht.

 

 

 

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Happy Landings

Tom

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Wilko Wiedemann

Hallo

 

Ich denke das Flugvwerbot nach der Laserbehandlung hat weniger mit der Sehkraft zu tun, sondern eher mit dem Augendruck. Das Auge ist ja geschwächt, nach so einer Operation. Genau weiss ich das allerdings auch nicht, bin schliesslich nur Flugzeugmechaniker und kein Mediziner.

 

MfG

 

Wilko

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Ja aber Wilko

 

Schäm dich. Hattest du an der PP Theorie den kein Menschliches Leistungsvermögen? Da wird man doch schon fast zum Mediziner ausgebildet. smile.gif

 

 

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Happy Landings

Tom

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Gast Hans Fuchs

Was heisst da Laser Behandlung?

 

Da gibt es offensichtlich Verschiedenes. (1. Laserbehandlung bei Grünem Star, 2. Laserbehandlung zum Entfernen z.B von Hornhauttrübungen) Dass danach die Flugtauglichkeit reduziert sein kann, ist begreiflich.

 

Ich nehme aber an hier es geht darum, die Fehlsichtigkeit Mittels Abtragungen an der Hornhaut zu verbessern. Ich glaube das geht zum Teil mit Laser, es kann aber auch durch mechanische Mittel (computergesteuertes Skalpell oder so) geschehen. Bei dem Thema hab ich gerade bei der Vorlesung gefehlt, darum keine Einzelheiten. smile.gif

 

Die Ergebnisse dieser neuen Methoden sind total frappierend, und ich kann nicht glauben, dass ein so Behandleter nicht zum Fliegen zugelassen werden sollte, wenn er die geforderten Sehleistungen erreicht.

 

Jedem, der diese Operstion schon gemacht hat, würde ich raten, sie, da praktisch auch für einen normalen Fliegerarzt nicht sichtbar, nicht an die grosse Glocke zu hängen.

 

Wenns zufällig doch mal raus kommt, ists auch nicht so schlimm, denn dass ein Pilot nicht ein bisschen blöd sein darf, steht ganz sicher niergends geschrieben. smile.gif

 

Kleiner Rat eines, der sich schon ein paar Jährchen durchs Leben mogelt. Natürlich heute

 

Inkognito smile.gif

 

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Gletscherfliegen

 

[Dieser Beitrag wurde von Hans fuchs am 31. Mai 2001 editiert.]

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Guten Morgen zusammen,

 

ei wie fein - noch heute dann ist Urlaubszeit !!!

 

Zum Thema Laserbehandlung - LASIK Verfahren:

 

Vom bundesdeutschen LBA wird das Ganze folgendermaßen gemacht:

 

Nach einer LASIK Behandlung der Augen wird die medizinische Flugtauglichkeit Klasse I (Berufs/Verkehrspiloten) ungültig für 12 Monate. Nach Ablauf dieser Frist hat sich der Pilot selbständig und auf eigene Kosten um ein "aktivieren" des frozen medical`s zu bemühen. Dies kann in Form eines medizinischen Gutachtens oder einem Verweis auf etwaige medizinische Forschungsreihen o.ä. geschehen. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen das eine normale Standardaugenuntersuchung NICHT ausreicht um die volle Flugtauglichkeit wieder zu erlangen.

 

Das LBA begründet seine strikten Maßnahmen mit mangelnden Langzeitstudien und evt. Spätschäden am Auge - versichert aber seinen Standpunkt bei Neuigkeiten zu überdenken.

 

Vom Verschweigen einer vorgenommenen LASIK Behandlung bei einer Untersuchung zur Flugtauglichkeit ist dringend abzuraten - erstmal würde die Tauglichkeit rückwirkend mit massiven Folgen entzogen, und zweitens könnte es im ungewünschten Fall eines Unfalls zu unangenehmsten Fragen und Konsequenzen kommen.

 

Inwieweit allerdings ein Arzt eine LASIK Behandlung erkennen kann weiss ich nicht - würde ich aber gerne wissen.

 

Gruss

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Gast Hans Fuchs

Na Jobst,

 

Es war mir ja auch nicht so ernst mit dem Rat; ich hoffe doch, dass alle unsere Forums Piloten das mitgekriegt haben.

 

Wie das Thema nun bei uns tatsächlich gehandhabt wird, würde mich brennend interessieren, denn nach meiner Matura 1973 war meine Fehlsichtigkeit der Hauptgrund, dass ich nicht habe in die Fliegerei einsteigen können. Heute könnte ich mich womöglich operieren lassen, und danach tatsächlich das ATPL machen. Nur das Alter müsste ich dann halt ein wenig frisieren. Man muss nun wirklich dem Onkel Doktor nicht immer alles sagen, oder doch? smile.gif

 

Sogar meine Frau hält mich für jünger, als ich bin. Wie mach ich das bloss? smile.gif

 

Hans

 

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Gletscherfliegen

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Wolfgang Lutz

Hi Hans,

 

wenn ich das gewußt hätte, daß Deine Sehkraft nicht mal zum ATPL reicht, wäre ich nicht zu Dir in den Flieger gestiegen.

 

eyes2.gif

 

Na ja, wie man es dann fertig bringt, eine C182 doch auf so wenig Gras perfekt zu landen wundert mich, wenn die ärztliche Untersuchung Sinn machen soll. Mit ATPL und einer C421 in EDDS oder EDDF hättest Du mehr Platz.

 

smil203.gif

http://www.privat-flieger.de

 

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Viele Grüße

Wolfgang

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  • 2 Wochen später...

Mahlzeit,

 

Meine Aussagen beziehen sich auf die Angaben des Medizinischen Dienstes der LH.

 

- Nach einer Augen-OP 12 Monate kein Fliegen

- dann muß man beim LBA um seine Lizens kämpfen

- Grenzen für die Einstellung: +/- 3 Di. @ 100% Sehkraft (LH will +/-1 Di offiziel, +/-2 sind in Einzelfällen möglich)

- Nachuntersuchungen: +/- 3 Di. @ 70%

 

Alle Angaben auch unter www.LBA.de

 

MFG

 

TLF

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  • 2 Jahre später...

Hallo

Nachdem das letzte Posting in diesem Thread schon 2 Jahre her ist würde ich gerne wissen, wie der Stand heute ist. Als Brillenträger und PPL-Lizenzinhaber hätte ich gerne Antworten auf folgende Fragen:

 

Gibt es unter euch Privatpiloten, welche Brillenträger waren und mittels Laser-Operation ihre Kurz- und/oder Weitsichtigkeit korrigieren liessen? Was sind eure Erfahrungen damit? Wie reagierte euer Fliegerarzt?

 

Bin mal gespannt auf eure Postings!

 

Gruss, Werner

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Für PPL ist eine Korrektur bis -8 Dioptrien zulässig, sofern keine evidenten pathologischen Fundusveränderungen (also auf der Netzhaut, bzw. am Glaskörper).

 

LASIK nur zulässig, wenn die prä-operative Myopie kleiner war als -5 Dioptrien! Siehe Appendix 12 zu JAR-FCL 3.

Es gibt aber eine 12-monatige Wartefrist mit anschliessender Neubeurteilung. Es besteht also ein gewisses Risiko, dass bei Fehlschlagen der OP Du nicht mehr fliegen darfst.

 

Und als "Fan" dieses Themas, hier nochmals den Verweis auf mein gestartetes Thread im Cpt. Corner (JAR und Augen) :D

http://www.flightforum.ch/newforum/showthread.php?s=&threadid=14173

 

Gruss,

Philip

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  • 4 Wochen später...
Original geschrieben von Philip

Für PPL ist eine Korrektur bis -8 Dioptrien zulässig, sofern keine evidenten pathologischen Fundusveränderungen (also auf der Netzhaut, bzw. am Glaskörper).

 

Hallo Philip

 

unter http://www.jaa.nl/jar/jar/jar/jar.fcl.3.apx.b.c.13.htm steht auch dass zudem die Sehschwäche in den letzten 4 Jahren nach 17 Jahren stabil geblieben sein muss.

 

Nun, was ist, wenn das 17. Altersjahr noch nicht 4 Jahre her ist?

 

Gruss

Stefan

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tja mit dem Glück ist das so eine Sache. :002:

 

aber danke für deine Antwort.

 

Nur noch eine allgemeine Frage: Wenn ich es richtig im Kopf habe, gibt es für Kontaktlinsen und Brillen einen anderen Dioptrienwert, für die gleiche Fehlsichtigkeit. Von welchem Wert wird in der Jar Regel gesprochen?

 

gruss

stefan

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Das ist in der Tat eine gut Frage. Bei Kontaktlinsen ist der Wert "Minus Zylinder", bei Brille "plus Zylinder".

 

Ich glaube, dass eigentlich der Brillenwert massgeblich ist - aber Fliegerärzte schauen da nicht so drauf. Ich würde eher die Linsenwerte angeben. Schliesslich steht das nirgends explizit.

 

Gruss,

Philip

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Hi,

 

leider ist der Linsenwert massgeblich. Dieser ist eben noch etwas höher (ca. 0.5) als der Brillenwert (aber auch da lässt sich sicher mit dem Arzt diskutieren).

 

Man muss, um mit zwischen -5 und -8 Dioptrien (kurzsichtig) noch zugelassen zu werden, folgende Vorraussetzungen erfüllen:

 

JAR-FCL Part 3(Medical) Appendix 13 paragraph 2 (b):

 

1) Es dürfen keinerlei Augenkrankheiten oder Abnormalitäten vorliegen

2) Die Korrektur muss seit 4 Jahren stabil sein (seit Alter von 17 Jahren)

3) Optimale Korrektur (Kontaktlinsen) muss vorliegen.

 

Zum Punkt 2 brauchst du nur einen netten Optiker finden, der dir das schriftlich gibt. Dann geht's zum Spezialaugenarzt (Frau Dr. Nagel in Bülach), was 400 CHF kostet und dann bist du ready für das Medical Class 2 (an Class 1 ist leider nicht zu denken).

 

Gruss,

 

Christian

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Novo:

leider ist der Linsenwert massgeblich. Dieser ist eben noch etwas höher (ca. 0.5) als der Brillenwert (aber auch da lässt sich sicher mit dem Arzt diskutieren).

 

Nein, das stimmt nicht. Wie ich bereits in meiner e-mail erwähnt habe, ist der Brillenwert höher. Dies aufgrund des DELTA-Abstandes zwischen der Augenlinse und der Brillenlinse.

 

Die Information, dass der Linsenwert massgebend ist, woher hast Du die? Wage das zu bezweifeln.

 

Philip

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Hi,

 

ich bin (kurz vor meiner PPL) auf Linsen umgestiegen. Mein Optiker meinte, dass (bei gleichgebliebener Sehschaerfe) die Werte nun etwas hoher seien, da man die Linsenwerte anders (wie auch immer) berechne.

 

Ausserdem sagte er, dass bei rechtsverbindlichen Angaben ueber die Sehschaerfe immer der Linsenwert verwendet wuerde.

 

Bin kein Augenarzt, nur Pilot... :confused:

 

Gruss,

 

Christian

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Da muss ich Philip zustimmen, der Brillenwert ist höher. Und zwar -wie er schon richtig sagt- genau um den Wert des Zylinders.

 

gruss

stefan

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Hi,

 

gut gut, dann stimmt das wohl. Hab ich mir verm. falsch gemerkt. Aber ich bin mir sicher, dass er die Linsenwerte nimmt!

 

Umso besser, da der Wert ja doch kleiner ist.. ;)

 

Gruss,

 

Christian

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