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SR Technics entlässt zwei Mechaniker wegen «Planking»


Blizzard

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soeben auf 20min-online gesehen:

 

Zwei Flugmechaniker bezahlten den kurzen Moment des Ruhms teuer: Zwei Mitarbeitern von SR Technics wurde gekündigt – weil sie auf einer Flugzeugturbine plankten.

 

ganzer Artikel auf 20min.ch

 

eine gerechtfertigte massnahme oder eine überreaktion?

 

gruss

dany

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Die Kommentare der Leser sind ziemlich eindeutig.

 

Wie gefährlich könnte das wirklich sein?

Mitarbeiter und Berufskollegen der Entlassenen, können da sicher weitere Auskunft geben.

 

Wäre sicher hochinteressant.

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aber hallo - Planking während der Arbeitszeit? Und all die Raucher und aufs WC geht man auch noch?

 

Wenn eine Turbine das Gewicht eines jungen Mechanikers nicht mehr verträgt? Und sonst müssen die ja auch drauf herumlaufen, um daran heranzukommen.

 

Meiner Meinung eine völlige überzogene Reaktion - vor allem weil die Manager gar nichts von den neuen Medien verstehen.

 

Jetzt mache ich aber auch ein Planking - auf meinem Hotelbett :-)

 

Dani

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Was mich stört, ist die Aussage von Hansjörg Bürki, es hatte aus der Tasche

des Mechanikers etwas ins Triebwerk fallen können.

 

Ein Angestellter, der einen derart verantwortungsvollen Job ausführt, kann doch nun wirklich nicht so blöd sein, und seine Hosentaschen noch mit Schrauben o.ä, zu füllen ?

 

Für mich wurde da überreagiert. Oder die Kündigungen hatten noch andere Gründe.

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Jetzt mache ich aber auch ein Planking - auf meinem Hotelbett :-)

 

Dani

 

Ich habe Deine Company über Dein Planking informiert. Kündigung an Dich ist raus. :007:

 

Ich habe während diverser Flüge bereits Sitting gepaart mit Powernepping gemacht. Die Kündigung folgt sicherlich schon bald.

 

Kann es sein, dass man sowieso ein paar Techniker entlassen wollte und das nur als billigen Anlaß genommen hat? Die werden ja nicht 8h geplankt haben. Für mich eine übertriebene Reaktion. Wenn die Jungs keine Abmahnungen im Vorfeld hatten und es sich um keine betriebstechnische Kündigung handelt, dürften sie gute Chancen vorm Arbeitsgericht haben.

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eine gerechtfertigte massnahme oder eine überreaktion?

 

Ich persönlich würde jeden Mitarbeiter, dessen Intelligenz (bzw. der Mangel daran) Planking überhaupt zulässt, umgehend entlassen. :) ;) ;) Insbesondere wenn das dann noch in Erwähnung des Firmennamens gemacht wird.

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Hallo

 

dürften sie gute Chancen vorm Arbeitsgericht haben.

 

Thomas, die Richter wissen aber gar nicht, was Planking ist:006:

 

Gruss

Heinz

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Tja, wenn man schon so blöd ist und die Fotos einer solch sinnlosen Aktion selber an die Medien schickt (man hat das Foto ja nicht zufällig auf Facebook etc. gefunden), dann ist man schlichtweg selber schuld.

 

Ich weiss auch nicht wie ihr reagieren würdet, wenn Fotos auftauchen, bei denen der Mechaniker in eurer Garage die Füsse im Motorraum Eures Autos hat, hättet ihr wahrscheinlich auch keine Freude

 

Gruss Ernst

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...dürften sie gute Chancen vorm Arbeitsgericht haben.

 

Das Schweizer Arbeitsrecht ist (leider?) ganz anders aufgebaut als das anderer Europäischer Staaten. Grundsätzlich gibt es keinen Kündigungsschutz, ausser die Kündigung wird grob missbräuchlich, fristlos oder während Militär- oder Schwangerschaftszeit ausgesprochen.

 

Selbst wenn Missbrauch vorliegt, bekommt der Angestellte seine Stelle nicht zurück, sondern höchstens eine Entschädigung (die beträgt in der Regel die Höhe der Kündigungsfrist, d.h. 3 Monate).

 

Man kann das verurteilen oder loben. Bei uns herrscht das freie Unternehmertum. Dank dem, dass in der Schweiz jeder immer entlassen werden kann (selbst langjährige Mitarbeiter auf 3 Monate), sind die Firmen gerne bereit, auch wieder neue Leute einzustellen, was in Südeuropäischen Ländern (sehr guter Kündigungsschutz) nicht der Fall ist. Auch werden so eher Junge eingestellt, die alten kann man in Pension schicken (niedrige Jugendarbeitslosigkeit). Man spricht denn auch von strukturell bedingter geringer Arbeitslosigkeit. Nicht nur weil es unserer Wirtschaft gut geht und weil wir die Sparguthaben der Superreichen verwalten.

 

Das aber völlig off-topic - hoffentlich artet das nicht wieder aus :002:

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@Danix: So ist es.

 

Ansonsten: Wer von euch fänd das auch so lustig, wenn ein Mitarbeiter eurer Werkstatt irgend einen Unsinn mit euren Auto anstellt und davon dann Bilder in's Internet stellt (Ich sag jetzt extra nicht Plenking, für den Fall dass ihr gerade das so unglaublich cool findet...)? Ab liebsten natürlich ein teures, aussergewöhnliches Auto, dann ist der Ruhm ja grösser... Naja, sagen wir mal Rolls Royce, da findet die Firmenleitung solche Art von Publicity bestimmt auch besonders passend.

 

Entlassung finde ich allerdings auch hart. Wahrscheinlich stand's da schon vorher auf 'der Kippe'.

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Wilko Wiedemann

Ziemlich sicher ging es bei der Entlassung nicht nur um das Planking auf dem Triebwerk sondern sicher auch grossteils um das Missachten des Fotografierverbotes und der unerlaubten Veröffentlichung des Bildes.

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ich denke auch da da noch ander Gründe waren die zur Kündigung führten,

ev. waren die beiden bereits auf "der Abschussrampe"

 

obwohl ich mit Planking auch nichts anfangen kann, aber als alleiniger Kündigungsgrund, eher fragwürdig :002:

 

Gruss und nice Weekend

Chrigel

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Jürg Bertschinger
Planking auf Gleisen der SBB ist am wirkungsvollsten(aber in Längsrichtung)

 

Eine absolut saudumme und in keinster Weise lustige Bemerkung die Du Dir in Deine "fünf Buchstaben" schieben kannst :004:

Stell Dir vor, es gibt hier tatsächlich auch Eisenbahner die mitlesen :003:

 

Zum Thema:

Ist meiner Meinung und auch dem Arbeitsrecht nach klar die richtige Entscheidung.

Wer einen nicht unerheblich verantwortungsvollen Job macht sollte sich eigentlich immer seiner Handlungen bewusst sein. Scheint, als sei dieses Bewusstsein diesen jungen Herrn abgegangen zu sein und sowas kann definitiv über kurz oder lang nicht gutgehen.

 

@Dani:

Auch wenn die Chancen wohl extrem klein sind, so hoffe ich für Dich, dass Du nie eine Notlandung wegen irgendeiner Idiotie eines Mechanikers vollführen musst; obwohl, es würde Deine Meinung sicherlich massgeblich beeinflussen denke ich ;)

 

Gruss

jürg

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@Dani:

Auch wenn die Chancen wohl extrem klein sind, so hoffe ich für Dich, dass Du nie eine Notlandung wegen irgendeiner Idiotie eines Mechanikers vollführen musst; obwohl, es würde Deine Meinung sicherlich massgeblich beeinflussen denke ich ;)

 

glaube nicht, dass diese beiden Mechaniker mehr Fehler machen als andere. Im Gegenteil: Das sind clevere Jungs, die Spass an der Arbeit haben. Ich behaupte sogar, das Betriebsklima innerhalb von SRT wird mit dieser Kündigung so verschlechtert, dass Unfälle wahrscheinlicher sind.

 

Glückliche Mitarbeiter sind gute Mitarbeiter. Du weisst nicht wie viel Seich wir immer in den Cockpits verzapfen! (für Germanen: Wie weit uns der Schalk treibt)

 

Dani

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Wilko, guter Punkt! Das ist mal ein handfester Grund (und nur zu gut bekannt :009: ), der schriftlich hinterlegt ist.

 

Ob allerdings eine Kündigung sofort gerechtfertigt ist? Üblicherweise besteht ein solches Verbot darum, weil man verhindern will, das irgendwie relevante Details in für die Konkurrenz verwertbarer Qualität nach draussen gehen. Ob jetzt ein Handyfoto einer Person auf einem Treiber mit dem Sinn des Verbots zusammenfällt, denke ich eher nicht. Aber gemäss Buchstabe ist es so. Naja.

 

Wenn ich das Foto so anschaue, glaube ich eher, der Mensch sucht bereits in den Tiefen der Turbine nach dem Werkzeug, welches seinem Kollegen eben runterfiel. Die etwas unnatürliche Handstellung führt daher, dass der Mensch da nicht will, dass sein Fingerring plötzlich abrutscht und in der Turbine Schaden anrichten kann. Ich glaube, irgendjemand hat eine ganz normale Arbeitssituation missbräuchlich und vorsätzlich zum negativ belegten "Planking" hin interpretiert. Die Schadenersatzklage ist damit mehr als gerechtfertigt.

 

:007:

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Du weisst nicht wie viel Seich wir immer in den Cockpits verzapfen! (für Germanen: Wie weit uns der Schalk treibt)

 

Ja, das geht sicherlich jedem so, dass man ab und zu einen "Seich" macht. Mir würde es aber nie in den Sinn kommen, diesen dann auch noch den Medien zu schicken, damit es die ganze Welt sieht...

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Jürg Bertschinger

@ Dani

 

da hast Du natürlich absolut Recht mit dem Klima, geht mir doch genauso.

Und dass ich mich als Lokführer nicht auch manchmal z.B. an gewissen Fahrgästen belustige und dann den einen oder anderen Kollegen daran teilhaben lasse gibts natürlich schon :D

 

(Übrigens: Planking auf ner "Stewi" in x-tausend Metern Höhe müsste doch auch noch einen versuch wert sein, oder :D)

 

Nur lass ich mich erstens nicht dabei erwischen, schon gar nicht fötelen so wie das ErnstZ gut beschreibt, und wenn ich dann den Zug in Bewegung setze gilt meine Konzentration wieder alleine der Arbeit nur schon da man bei uns das Teil, das sich Autopilot nennt, schlicht noch nicht eingebaut hat :009:

 

Der Mechaniker hätte sich also gut daran getan einen anderen, nicht so sicherheitsrelevanten Gegenstand für sein, mit meinen persönlichen Augen gesehenen, Schwachsinn auszusuchen und ich bin mir sicher, da würde Er seinen Job weiter ausüben können.

 

Jürg :p

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Und der Techniker darf auch noch etwas sagen:

 

http://www.20min.ch/finance/news/sto...blem--13544942

 

In diesem Interview (Video) wird davon gesprochen, dass es einen "Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des ehemaligen Mittarbeiters und dem Foto" geben müsse. Weshalb? Schliesslich ging es ja bei der Kündigung um die Aktion selbst und nicht um die Tätigkeit des Mitarbeiters.

 

Wenn es um die Frage der Toleranz der SR Technics geht, dann stehe ich absolut hinter dem Argument der Firma: in diesem Bereich, gerade bei offen stehenden Triebwerken, gilt halt einfach eine null-Toleranz, vieles hängt ja von der Zuverlässigkeit der Triebwerke ab. Hätte der Mitarbeiter sich auf ein Bürostuhl oder sonst etwas gelegt, dann wärs ja noch (schön und) gut.

 

"Hätte er erahnt, welche Konsequenzen sein «Kurzplanking» haben würde, hätte der erfahrene Mitarbeiter selbstverständlich darauf verzichtet." Also naa ja, mit ein bisschen Überlegen wäre es gar nicht erst so weit gekommen.

 

Gruss Tobias

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Ich sehe es schon auch ähnlich: Einfach Entlassung scheint mir billig und überreagiert. Bei der nächsten Mitarbeiterbesprechung muss der Vorfall jedoch sachlich besprochen werden. Dem Mitarbeiter allenfalls ein Job im Büro angeboten werden. Ich habe keine Ahnung, ob die Mitarbeitenden in der Triebwerkwartung bei der Einstellung unterschreiben, alles zu tun, um die Arbeit seriös zu erledigen. Wenn in der Schlussabnahme allenfalls Fragen wie: Bist Du mal auf dem Triebwerk gelegen oder hast reingemacht, beantwortet werden müssen, dann verstehe ich die Welt auch nicht mehr. Falls es ein Fotografieverbot in dem Betrieb gibt dann halte ich eine fristlose Kündigung für den Fotografen für angebracht. So er das wusste und im Vertrag unterschrieben hat.

Hans

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...Falls es ein Fotografieverbot in dem Betrieb gibt dann halte ich eine fristlose Kündigung für den Fotografen für angebracht. So er das wusste und im Vertrag unterschrieben hat.

Hans

In den meisten MROs ist ein Photo-Verbot mittlerweile usus.

Nichtsdestotrotz halte ich die Reaktion eigentlich für zu extrem.

Eine Abmahnung wäre eventuell ausreichend gewesen, aber man weiß ja nicht, was da sonst noch alles in der Personalakte stand. ;)

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Mit Abmahnungen wird ganz Deutschland - ich sag mal: "terrorisiert" (im alten Sinn, von vor 9/11), ein unsägliches System von faktischer Gerichtsbarkeit ohne Richter, mit dem Rechtsanwälte (müsste Anführungszeichen gesetzt werden) sich die Taschen füllen.

 

Für die meisten von uns Schweizern hier vielleicht kurz eine Erklärung, was eine Abmahnung ist, Text laut Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung "...Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen..." und "... Der berechtigt Abgemahnte hat die Kosten der Abmahnung zu tragen..." und "...Da die Abmahnung in aller Regel von einem Anwalt im Auftrag des Verletzten vorgenommen wird, entstehen durch die Abmahnung selbst Anwaltskosten. Die genauen Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit werden dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. ...".

 

Zu bedenken ist dabei, dass Abmahnungen in Deutschland schon für "Tatbestände" "rechtsgültig" durchgeführt werden, die in der Schweiz als Bagatelle gelten (Formfehler im Impressum in einem Internetauftritt, auch einer Privatperson, sind ein altes Beispiel dazu)

 

Die Abmahnung in dieser Form gibt es hier in der Schweiz nicht, und als "alter Eidgenosse" möchte ich schon dazu aufrufen, dass wir uns solchen Machenschaften widersetzen. Wer hier "über die Grenze" hinweg mit solchen Ansinnen bedacht wird, muss sie nicht befolgen, unsere Rechtsordnung sieht ein solches Vorgehen nicht vor.

 

Unrechtmässiges Verhalten darf nicht geschehen, das steht auch für mich fest, aber dies soll mit polizeilichen und dann nötigenfalls auch mit gerichtlichen Schritten durchgesetzt werden.

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