Zum Inhalt springen

GA Flüge zur Zeit noch angebracht?


derfisch

Empfohlene Beiträge

 

vor 4 Stunden schrieb fabiodv:

Das stimmt so nicht ganz. Soziale Netzwerke wie Youtube, Facebook, Instagram, TikTok und wie sie alle heissen sind privatwirtschaftlich geführte Unternehmen und nicht an Staatlich definierte Meinungsäusserungsfreiheiten gebunden.

 

Das erleben wir aber in den fernen US gerade komplett anders:

Der an einer schweren Psychose erkrankte Präsident Trump hat Twitter gerade eben erbost den Krieg erklärt, ja sogar (!) mit dessen Abschaltung! 

 

(Mr.T. hat in seinen zuvielen Twitterbeiträgen einmal mehr Unwahrheiten verbreitet und Twitter hat darauf hin (Gemäss Regelung/Vorschriften) eingegriffen -bravo!- und Richtigstellung publiziert) 

 

 

Gruss  

jens

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Heute Morgen auf einem Online Portal gelesen. Stammt nich von mir, trifft es aber auf den Punkt:

 

Das Handeln eines kleinen Diktators der denkt er habe "Absolute Power", aber dann eben doch immer wieder mit dem Kopf so hart auf dem bisschen Demokratie in den USA aufschlägt, dass er wohl langsam ganz benommen ist und wild mit den Armen fuchtelt.”

 

?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Monate später...

@Urs Wildermuth auf Facebook 

https://www.facebook.com/644929335566457/posts/3561530217239673/

 

Wahrscheinlich zu wenig Lobby, dass es wirklich geschafft wurde, "Flugfelder" als  "Sportstätten" zu sehen? (Das sind die amtlichen Begriffe im Gesetzestext) 😖

 

Zitat

Bauernmärkte, Ab-Hof-Verkauf und Jagd weiterhin erlaubt

Im neuerlichen Lockdown ist die Land- und Forstwirtschaft wie beim ersten Herunterfahren des Landes im Frühling als systemrelevant definiert. Daher dürfen Bauernmärkte, Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden sowie der Ab-Hof-Verkauf weiter von 6 bis 19 Uhr offen haben. Selbiges gilt für Märkte im Freien, so das Landwirtschaftsministerium zur APA. Gelegenheitsmärkte und damit auch Christkindlmärkte müssen hingegen in den nächsten Wochen geschlossen bleiben.

Für den Agrarhandel, einschließlich Tierversteigerungen, Gartenbau und Handel mit Saatgut, Futter und Düngemittel gelten die verordneten Schließungen ebenfalls nicht, präzisierte das Landwirtschaftsministerium am Dienstag in einem schriftlichen Statement. Die Hygienevorschriften (Masken, Abstand) müssen freilich überall eingehalten werden.

Die Jagd gilt als berufliche Tätigkeit und ist ebenso weiterhin zulässig.

Lg Joseph

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb ArminZ:

unktioniert zumindest bei mir...

jup, geht jetzt wieder.

 

vor 10 Stunden schrieb tamiko:

Wahrscheinlich zu wenig Lobby, dass es wirklich geschafft wurde, "Flugfelder" als  "Sportstätten" zu sehen?

Wäre gut wenn AOPA da tätig würde anstatt nur die Resultate bekannt zu geben.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...