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Aerger: Fotoklau auf der Website der Airshow Grenchen 06 !


Roy Feller

Empfohlene Beiträge

@Viktor: Ich konnte den Rest dieser Diskussion aus Zeitgründen leider nicht lesen, aber diese Aussage ist schon einmal klar falsch.

Oops, da hast du Recht, Philip, "Besitz" ist eh das falsche Wort...

Richtiger wäre zu sagen: Die Fotografen sind geistige Eigentümer der Bilder... So müsste das doch stimmen?

 

Dass es rechtlich auch noch eine Unterscheidung zwischen künstlerischen und Knipsbildern gibt, ist mir auch bewusst. Soweit ich aber als nicht-jurist das einschätzen kann sind aber Spotterbilder dank ihrer Eigenheiten (evtl. 90°-Winkel, Licht auf der richtigen Seite des Fliegers...) eh keine "Knipsbilder" im juristischen Sinne und somit als Kunstwerk schützenswert...

 

Wie Roy schon sagte, soll keine Diskussion geben, ich bin da auch kein Jurist und kann nur auf das zurückgreifen, was ich darüber gelesen habe.

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Interessante Diskussion.

 

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass dieser Fall ganz sicher nicht mit einem "Schwamm-Drüber" ad Acta gelegt werden sollte...

Wenn ich mal wieder in Grenchen lande, könnt' ich ja auch argumentieren, der Airport ist ja eh da ("Die Fotos sind ja eh im Internet"), der Lotse im Tower hatte ja eh zu tun, und mit dem Heli hab ich nichtmal Gummiabrieb verursacht...

Verschteisch?

 

Ich würde wie schon vorgeschlagen nach der Veranstaltung nochmals in aller Ruhe koordiniert das Gespräch mit den Verantwortlichen suchen. Kann mir vorstellen, dass im Moment aufgrund des Last-Minute-Stresses kein Vernünftiger Dialog entsteht.

 

Bin auf jeden Fall gespannt, wie sich die Sache weiterentwickelt.

 

just my 2 cents...

 

wale

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3 Sachen sollte man meiner Meinung nach nicht vergessen ....

 

- Die Bilder hat ein Graphiker / Webdesigner übernommen -- er weiss, was sich gehört. Ob der Flughafendirektor das weiss, ist ja eigentlich egal: der Graphiker hat's gemacht.

 

- In einigen Fällen (allen?) werden die Copyright-Angaben aus den Graphiken entfernt wurden sein: das geht auch nur sehr absichtlich, denn die Bilder findet man nicht einfach so am Strassenrand ohne Herstellerangaben....

 

- Ohne Copyright gehen die Bilder (denke ich mal) ins Copyright der Website über. D.h. SIE beanspruchen dafür ein Copyright. Dagegen muss man sich eigentlich zur Wehr setzen, sonst haben sie am Ende noch ein "Gewohnheitsrecht"...

 

Aber vielleicht ist's besser, ihr macht das in Ruhe nach der Flugshow -- vielleicht könnt ihr ja noch mehr "herausholen" (im Form von Anerkennung in den nächten Flugshows?) als mit einem Streit.

 

Soweit von mir als Aussenstehender, ohne Ahnung, der nur Knipsbilder macht :D

 

Gruss + geniesst erst mal das Wochenende!

Johannes

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Liege ich hier falsch?

Wird wohl eine weitere Grauzone sein. Wird ja üblicherweise stillschweigend toleriert. Aber wie siehts aus, wenn ein Besitzer doch mal sein Recht fordert, gerade dann, wenn ein Bild eines bestimmten Flugzeugs kommerziell verkauft wird ? Würde mich auch interessieren. Und wie sieht es mit Personen aus, die unaufgefordert fotografiert werden ? Theoretisch müssten die ja auch einer Veröffentlichung zustimmen. Wie siehts hier aus ?

 

Gruss

 

Wilko

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Und wie sieht es mit Personen aus, die unaufgefordert fotografiert werden ? Theoretisch müssten die ja auch einer Veröffentlichung zustimmen. Wie siehts hier aus ?

Jap, solange sie nicht Personen der Zeitgeschichte oder eine größere Gruppe benötigt jegliche Veröffentlichung die Einwilligung der Person (in Deutschland gilt das Persönlichkeitsrecht). Daher macht man meistens einen Vertrag mit der entsprechenden Person, wo entsprechende Rechte übertragen werden (stichwort Modelrelease).

 

Da man i.d.R. Flugzeuge von öffentlichem Grund aufnimmt darf man diese Fotos verwenden - das einzige, wo eine Airline etwas einwenden kann, ist ihre (geschützte) Marke (sagt ja Wisi schon). Das zu umgehen würde aber an sich eine Unkenntlichmachung schon tun.

(Hier gab es schon Fälle, wo zum Beispiel Mercedes Benz geklagt hat, als ihr Stern in einem Bild auftauchte, wo es sie gestört hat)

Bei privaten Maschinen, wo keine Markenrechtliche Probleme auftreten, ist das ganze so oder so an sich kein Thema.

 

Ist das Foto vom nicht öffentlich zugänglichen Gelände gemacht worden, gibt es schon eher Probleme.

 

Da gibt es auch noch den Fall "ICE" der Deutschen Bahn, der nicht abgebildet werden darf, eine kleine Erklärung gibt es hier:

http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#sonderzuege

Aber soweit ich weiß gibt es keine Airline, die so ein Verbot ausgesprochen hat.

 

Soweit mein Kenntnisstand (auch als "gefährliches Halbwissen" bekannt :D)

Ohne Gewähr ;)

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Lieber Wisi.....

 

.......wenn Du einen Hirsch fotografierst.........holst du Dir dann jedesmal das OK der Forstbehörde ein? Solltest Du eigentlich tun..........:rolleyes: :005: :D

 

Nein ist schon OK.....ich weiß was du sagen willst....aber ist das so haltbar?

 

Du willst sicher auf das Allgemeingut am fotografierten Objekt hinaus, da sich das Objekt im öffentlichen Leben präsentiert. Und weiterführend auf damit nicht zu erhebende Ansprüche darauf.

 

Du stellst mit Deiner Frage ein ganzes Hobby weltweit in Frage.......um mal beim Thema zu bleiben.......ein professioneller Fotograf fotografiert die Hunziker:p bei einem öffentlichen Auftritt. Meinst Du er holt sich dei Erlaubnis von Ihr dieses Bild bei AP oder ItarTASS "verkaufen" zu dürfen.

 

Es geht doch hier nur um ein simples......dürfen wir?......OK?.......OK! I am proud to participate......

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Herr Wisi :) .....

 

........habs überhaupt nicht böse aufgefasst :) und es muß Dir nichts leid tun ........bin ich den eine Mimose????

 

(......ok manchmal.....:rolleyes: :005: :008: :D )

 

 

(......aber das nächste mal fragst Du bei der Forstbehörde Wisi ......gelle :D )

 

Das betrifft auch Hirsche auf den Geländen von Flugplätzen und Airports....

 

Aber bei der Hunziker hätten wir beide abgedrückt.......ne.......ohne Sie zu fragen....:D

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Meinst Du er holt sich dei Erlaubnis von Ihr dieses Bild bei AP oder ItarTASS "verkaufen" zu dürfen.

Tut er nicht, weil er nicht braucht... Dafür gibts im Persönlichkeitsrecht einen eigenen Absatz, weil Frau Hunzicker in dem Moment eine Person der Zeitgeschichte mit öffentlichem Interesse darstellt :)

 

 

Ganz so unrecht hat Wisi da bei Flugzeugen nicht, ich habe allerdings gelesen, dass eine Veröffentlichung, die eine Firma (in dem fall die Airline) nicht schlecht darstellt kein Problem darstellt.

Dank des Geschmacksmusterrechts könnte es aber zum Beispiel Probleme geben, wenn du ein Foto eines Ölteppichs in Verbindung mit dem "Shell"-Logo veröffentlichst.

 

Ich glaube aber so rechtliche Aspekte sind hier ein klein wenig OffTopic :)

Fakt ist, dass ganz private Flieger ohne Firmenlogos davon nicht betroffen sind und dank der Panoramafreiheit, die im Gesetz festgelegt ist, frei veröffentlicht werden dürfen.

 

Ich kenne übrigens nur die Bruchstücke aus dem deutschen Recht. Ob es in der Schweiz 1:1 auch so ist, weiß ich leider nicht. In Frankreich haben sie zum Beispiel die Panoramafreiheit stellenweise etwas eingeschränkt.

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Tja, wer so dumm ist, sich ein schönes Flugzeug zu kaufen und damit rumzufliegen, der muss halt damit rechnen, dass es von ein paar Verrückten fotografiert wird :D:D

 

Gruss

 

Wilko

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Moin!

 

Wen jemand ungefragt meine Bilder auf seiner Internetseite oder auch irgendwie anders veröffentlicht, bin ich bisher immer dagegen eingeschritten. War bestimmt für den Typen in der Ebay-Auktion peinlich, der hatte einfach direkt auf meine Homepage verlinkt. Vielleicht erinnern sich noch einige an die Diskussion hier über eine kommerzielle Seite, die im großen Stil Bilder von A.nette verwendet hatte.Auf alle Anfragen habe ich bisher immer geantwortet udn einer Verwendung nie grundsätzlich widersprochen. Nur sollte man halt immer den Anstand besitzen und vorher fragen. Die Verrohung der Sitten liegt ja wohl eher auf der Seite des jeweiligen Rechtsbrechers.

 

Ein Foto, egal wie es aussieht bzw. was es abbildet, stellt den Besitz des Fotografen dar. Soweit sind wir uns hoffentlich einig?
Ich konnte den Rest dieser Diskussion aus Zeitgründen leider nicht lesen, aber diese Aussage ist schon einmal klar falsch.
Hm, den müsstest Du bei Gelegenheit dann doch mal vertiefen. Ich bin nämlich auch der Meinung, dass das Urheberrecht am Foto, egal ob Lichtbild oder Lichtbildwerk, zunächst bis auf wenige Aufnamen (z.B. angestellter Fotograf, vorherige Verzichtserklärung) eben beim Menschen am Auslöser liegt. Und damit stehen ihm auch die Verwertungsrechte zu. Das schweizer Urherberrecht sollte sich doch eigentlich nicht so vom deutschen unterscheiden.

 

Nicht ohne Grund habe ich ein Script, welches meine Bilder zusätzlich auch noch kennzeichnet, obwohl das eigentlich nicht notwendig ist. Die nächste Steigerung ist bei a.nette ja auch schon erreicht: Ein nicht unbedingt esthetischer Schriftzug quer über das Motiv. Das ist auch die Folge von ungefragter Verwendung fremder Fotos - vulgo Bilderklau

 

Zur Frage vom Wisi: Zunächst kannst Du von öffentlichem Grund ohne Hilfsmittel (Eine Leiter ist schon ein solches) fast alles fotografieren und auch mit ein paar mehr Einschränkungen veröffentlichen. Unter Umständen spielt dabei dann aber auch das Persönlichkeitsrecht eine Rolle und auch andere Ausnahmen sind selten. Der von Christo verhüllte Reichstag wäre so ein Fall, da es nur ein temporäres Kunstwerk war oder auch militärische Anlagen. In Ramstein können die nichts gegen Fotografien landender Flugzeuge unternehmen, wohl aber was gegen Fotos, auf denen die Air Base zu sehen ist, auch wenn man außerhalb der Umzäunung steht.

 

Eine große deutsche Eisenbahngesellschaft ging z.B. mal gegen die kommerzielle Veröffentlichung von Postkarten mit Bildern des ICE vor (dessen Design ist geschützt), unterlag aber eben dann doch auf Grund der "Panoramafreiheit". Andererseits hat z.B. die Lufthansa erfolgreich die Entfernung der Bilder der geknickten 747 verlangen können, da der Fotograf eben nicht auf öffentlichem Grund stand. Aktuell gibt es auch eine Diskussion über die "Bevölkerung", einem Schriftzug im Innenhof des Reichstages, der auch nur nach Betreten des Gebäudes fotografiert werden kann. Der Künstler verlangt rückwirkend Lizensgebühren bei Veröffentlichung von Fotografien der Leuchtschrift im Internet. Grenzwertig wird es halt bei privaten Autos (oder hier eben Flugzeuge), da man da u.U. auch wieder im Bereich des Persönlichkeitsrechtes landet.

 

In einem Bericht über ein Fußballspiel kann ich z.B. mein Bild der sommerlich gekleidete Brasilianerin beim Torjubel ungefragt verwenden, das vom Strand aber eben nicht. Bei ersterem wird ihre stillschweigenden Zustimmung angenommen, da allgemein bekannt ist, dass bei solchen Veranstaltungen fotografiert wird.

 

Zur Vertiefung auch http://www.law-blog.de/

 

Achja Pomifotos: Bei einem öffentlichen Auftritt darf ich i.A. so viel fotografieren wie ich will, anders sieht es aber ggf. während eines Konzertes aus oder auch wenn sie im Supermarkt gerade an der Kasse beim Bezahlen ist. Neckischerweise fordert ja ein großes deutsches Boulevardblatt gerade zum Bruch der Persönlichkeitsrechte auf.

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Lieber Heinz

 

Wenn ein solcher Veranstalter so was auf die Beine stellt soll er gefälligst den Anstand besitzen und die Fotografen der Bilder die verwendet werden sollen um die Bewilligung fragen.

 

Desweiteren möchte ich einfach mal noch erwähnen dass dies nicht ein Flugmeeting ist von Herrn Pirlefuz veranstalltet mit dem Sponsor Molkereit aus Hintertuz ist.

 

Schau Dir mal die Sponsorenliste an und dann weisst Du dass die Firmen die da mitmachen nicht von der Knausrigen sorte sind, und wenn dann da noch wegen ein "paar" Franken ein Theater gemacht wird denke ich würde ich auch auf die Barikaden steigen, und zwar massiv.

 

Es geht hier nicht um ehre oder stolz oder weiss ich was, es geht ganz einfach in meinen Augen um Diebstahl von Bildmaterial, eigentum eines Fotografen dass wiederrechtlich verwendet wurde, und ums Prinzip.

 

so einfach ist der Fall, und wenn die Herren vorher angefragt hätten wäre sicher ne Einigung machbar gewesen, ob Gratis oder gegen bares ist dann nebensache.

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@Viktor und Carsten: Damit man urheberrechtlichen Schutz für eine Fotografie beanspruchen kann, muss sie unverkennbar charakteristische Züge aufweisen, sowie ein individuelles Gepräge. Es gibt natürlich noch andere Kriterien und stapelweise Gerichtsentscheide. Aber mit diesen beiden Kriterien kann man eigentlich schon recht gut beurteilen, ob ein bestimmtes Bild geschützt ist oder nicht.

 

Gruss

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Hallo

 

es geht ganz einfach in meinen Augen um Diebstahl von Bildmaterial, eigentum eines Fotografen dass wiederrechtlich verwendet wurde

das meinte ich mit 'die Werte haben sich wohl verschoben'! Heute gehts um Recht und Gesetz, früher waren wir noch stolz, eine Veranstaltung zu unterstützen, wenn auch nur mit Fotos oder so.

 

 

Damit man urheberrechtlichen Schutz für eine Fotografie beanspruchen kann, muss sie unverkennbar charakteristische Züge aufweisen

merci Philip, auf Banausendeutsch heisst das: was die Spotter da machen ist nichts anderes, als ein fliegendes oder stehendes Flugzeug mit dem Auslöser auf den Speicher zu bannen, nichts anderes. Das ist weder eine Kunst, noch sonst besonders kreativ. Bei einem schützenswürdigen Bild müsste da schon etwas mehr Aufwand oder in der richtigen Zeit das richtige Objekt am richtigen Ort vorhanden sein (etwa Bush beim Kartoffeln ernten usw.) Einfach nur so abknipsen kann ja heute jeder, ein Hochschulabschluss brauchts ja wohl nicht dazu.

 

aber eben, die Werte haben sich verschoben, wo Kohle zu sein scheint, soll auch Kohle abgeholt werden, nicht wahr.

 

Gruss

Heinz

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auf Banausendeutsch heisst das:

Falsch! Philip hat lediglich gesagt, dass nicht ausnahmslos alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind (da komme ich gleich noch drauf zurück).

Das was du aber schreibst ist, mit Verlaub, herablassend gegenüber spottern. Allein schon die Mühe, gutes Licht, eine passende Perspektive etc. zu erreichen verbietet diese Art, über die Fotos zu reden.

Und ich will hier gar nicht erst von Mitziehern, Closeups o.ä. gehen, die sind ohne Frage schützenswert.

 

Im Übrigen finde ich deine wiederholte betonung des "Kohle abholen" total daneben, ich denke es dürfte klar sein, dass zumindest niemand hier im Thread mit seinen Bildern reich werden will und das wurde schon oft genug gesagt.

Einfach so daherreden von wegen "könnte jeder machen" ist leicht, wenn man keine Ahnung von der Materie hat.

 

Und zum Thema "froh sein, eine Veranstaltung zu unterstützen" - das ist lächerlich, solange der Fotograf gar nicht erst davon in Kenntnis gesetzt wird. Hätten sie bei den Fotografen angefragt wäre es eine vollkommen andere Geschichte!

 

Zum Urheberrecht: Bilder, die eine "persönliche geistige Schöpfung" (§1 Abs. 2 UrhG) darstellen sind urheberrechtlich geschützt. Dieser Begriff ist dehnbar und wird höchstens durch ein Gericht entschieden, in meinen Augen ist alleine die Wahl eines geeigneten Standortes, einer Tageszeit, eines Blickwinkels, einer geeigneten Brennweite, sofern man das bewusst und absichtlich macht, schon die Grundlage einer geistigen Schöpfung. Als Kontrast hierzu kann man vielleicht ein Foto durch die Glasscheibe im Terminal mit massig Servicefahrzeugen drumherum nennen, aber selbst da lässt sich streiten.

Im Übrigen sind die anderen Werke, die nicht als "persönliche geistige Schöpfung" eingestuft werden durch das Urheberrecht geschützt, das Stichwort ist Leistungsschutzrecht und die Grundlage befindet sich in §72 UrhG.

Wobei dieser Paragraph glaube ich in Deutschland speziell ist, er setzt für diese Art von Bildern die übliche Dauer des Urheberrechtsschutzes von 70 auf 50 Jahre runter.

 

Was zum Nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

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Damit man urheberrechtlichen Schutz für eine Fotografie beanspruchen kann, muss sie unverkennbar charakteristische Züge aufweisen, sowie ein individuelles Gepräge.
Wie oben schon angeführt, unterscheidet das deutsche Urheberrecht zwar Lichtbilder und Lichtbildwerke, doch ist das in solchen Fällen nicht relevant - vergl. http://www.law-blog.de/156/fotorecht-spezial-teil-1-recht-am-bild/:
Wenn ein Bild anders ist, als das alltägliche Schnappschussbild; anders, als es „jeder“ machen würden, dann ist es ein „Werk“ im Sinne des Urheberrecht.

 

Im Fall von Fotos spricht das Gesetz in diesem Fall von einem „Lichtbildwerk“.

 

Heißt das nun, dass der Urlaubsschnappschuss oder das handwerklich zwar saubere, ansonsten aber wenig außergewöhnliche Hochzeitsbild nicht geschützt sind?

 

Keineswegs. Das Urheberrechtsgesetz regelt nicht allein Urheberrechte an Werken. Es widmet sich auch den sogenannten „verwandten Schutzrechten“. Und ein solches findet sich in § 72 UrhG auch für die Lichtbilder.

Unterscheidet sich das schweizer Urheberrecht so stark vom deutschen? Dann werde ich daraus einige Konsequenzen ziehen müssen.

 

Heinz, haben solche Veranstalter auch "früher" schon ungefragt Fotos verwendet? Handelt es sich also vielleicht um ein Gewohnheitsrecht? Hier geht es nicht um Stolz oder schnöden Mammon, sondern um Anstand. Und daran mangelt es den Bilderdieben. Ich finde Deine Einstellung bedenklich. Sollte das Opfer eines Rechtsbruches stolz sein, dass sein Eigentum das Wohlwollen der Rechtsbrecher findet? Die Wertvorstellungen scheinen sich dann in der Tat geändert zu haben: Das Eigentum anderer ist nichts mehr wert.

 

Nachtrag:

Wie soll man stolz aus etwas sein, von dem man nichts weis? Auch das bedingt also eine vorherige Information!

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Hallo zusammen

 

 

aber eben, die Werte haben sich verschoben, wo Kohle zu sein scheint, soll auch Kohle abgeholt werden, nicht wahr.

 

 

Genau das ist es! Ich wollte für meine unerlaubt publizierten Bilder, welche mitlerweilen gelöscht wurden, als Gegenleistung nur eine Eintrittskarte für die Airshow. Das wäre doch eine win-win Situation gewesen, aber eben - auch dazu war das Grenchen Airshow OK nicht bereit! Ganz nach diesem Motto - wo Kohle zu sein scheint wird sie abgeholt (Eintritte u.s.w.) und auch eingespart (Verwendung ohne Erlaubnis von rund 100 Bildern für kommerzielle Zwecke).

 

Aus meiner Sicht gehört ein solches Verhalten in die unterste Schublade und ich persönlich werde auf diesem Flugplatz keinen einzigen Franken mehr liegen lassen.

 

Gruss

Markus

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Vielleicht andersherum, Heinz: Angenommen ein Film nimmt als Musik eine CD von euch. Ohne euch zu fragen. Ohne Copyright-Angaben (ausser natürlich, dass der ganze Film das Copyright der Filmfirma trägt, d.h. die Aufnahmen unterliegen jetzt ihren Copyright). Die Filmmusik wird dann noch auf CD verkauft -- mit dem Stück von euch dabei (wieder ohne Angaben, etc).

 

Ihr seid ja auch "nur Hobbymusiker", ergo ist eure Arbeit (sind ja nur ein paar Minuten Musik) gratis und ohne Quellenangabe verwendbar. Dass ihr dafür Stunden, Tage und Nächte geübt habt, bis alles so geklappt hat -- dass ihr dafür private Opfer gebracht habt, um üben, auftreten und aufnehmen zu können (ich möchte nicht wisse, wie viele Ehen wegen "Hobbies" kaputt gehen...), das sind alles Sachen, die ja egal sein könnten -- es handelt sich ja sozusagen nur um ein "Schnappschuss aus Musik".

 

Wärst du da einfach "stolz" und würdest stillschweigend zuschauen, wie sie mit deiner Arbeit Geld verdienen? Das kann ich mir kaum vorstellen...

 

Die Spotter hier haben nicht aus einem fahrenden Auto auf dem Weg zur Arbeit kurz ein paar Knipser gemacht -- sie haben eine teuere Ausrüstung, sie haben lange trainiert, sie haben viel daran gearbeitet, grosse Opfer vollbracht, um üben, trainieren, Material kaufen zu können, und waren dann - mit dieser ganzen Vorbereitung am Ort wo sie sich bewusst aufgestellt haben um ganz bewusst und gezielt möglichst gute Aufnahmen zu machen. Die Arbeit lässt sich selten von der eines Profis unterscheiden -- ausser, dass diese Jungs hier kein Geld damit verdienen sondern lediglich etwas Anerkennung wünschen.

 

Gruss

Johannes

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Auf die Anfrage von Chris Haag (Initiant) haben die Verantwortlichen sehr arrogant reagiert, und keinerlei Kooperationsbereitschaft gezeigt. Aussage: Der Rechtsanspruch würde bestritten und die Rechnung nicht akzeptiert.

 

Irgendwie hinterlässt dieser Thread einen schalen Nachgeschmack bei mir. Meines Wissens ist hier keiner Berufsfotograf sondern alle alle gehen einem Hobby nach. Ich frage mich, ob bei solchen Diskussionen euch die Lust an dem Hobby nicht vergeht?

 

Meines Erachtens bewegt man sich hier in einem Graubereich. Auch aus den Reihen der Spotterfraktion würde ich etwas vorsichtiger agieren. Auf airliners.net sind Fotos veröffentlicht wo ich als Pilot erkennbar bin und diese Fotos sicher nicht auf öffentlichen Grund aufgenommen worden sind. Ist das nun rechtens? Schreite ich deshalb rechtlich ein? Nein ... ich freue mich über ein schönes Foto! Insofern kann ich der Darstellung von Heinz einiges abgewinnen.

 

Auf den GA-Plätzen kommt man Spotter, wenn immer möglich, gerne entgegen. Ich habe selten erlebt, dass die Bitte nach Fotografieren von Flugzeugen am Apron eines Flugplatzes verboten wurde. Das war dann ebenfalls "Goodwill" des Flugplatzbetreibers da der Flugplatz normalerweise nicht als öffentlich zugänglicher Grund zählt. Wenn dann die hier diskutierte Vorgehensweise (Rechtsschutz, Anwälte, etc.) wegen eines Hobbies Schule macht wird man sich auch bald fragen ob man Spottern dann in der bisherigen Form entgegenkommt.

 

Weiters stelle ich hier fest, das keiner der Mitdiskutanten hier schon direkt Kontakt mit den Verantwortlichen hatte, jedoch schon mit Rechtsschutz und anderen schlimmen Dingen gedroht wird ... und das öffentlich in einem Forum. Tis hat hier als einziger die Reaktion eines Betroffenen zitiert der sich hier meines Wissens nicht direkt geäussert hat. Weiters ist fraglich wer die zitierten "Verantwortlichen" waren. War es der Flugplatz Grenchen? War der Ersteller der Webseite? Viel zu viel Unbekannte Faktoren hier ...

 

So .... ich geh jetzt fliegen. Und wenn mich wieder ein Spotter erwischen sollte, freue ich mich schon ein schönes Foto davon auf airliners.net bzw. noch besser hier im flightforum zu sehen. Ganz ohne Rechnung, Rechtsanwälte, etc.

 

Ciao, Markus ;)

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Rechtlich gesehen ist eine zu erkennende Person auf einem Foto ja auch gar nicht im Persönlichkeitsrecht verletzt solange sie nicht das Hauptmotiv darstellt, also nur "Beiwerk ist" (und in dem Fall sind eindeutig die Flugzeuge das Hauptmotiv, oder hat jemand dein Portrait bei airliners.net hochgeladen?).

Du hättest also gar nicht erst eine rechtliche Grundlage für eine Klage selbst wenn du es so wolltest.

 

Die Sache mit dem Rechtsschutz habe ich ins Spiel gebracht, ich weiß und das aus gutem Grund. Das was ich am Anfang schrieb war generell auf den Fall des Bildklaus bezogen wo sozusagen "kriminelle Energie" deutlich wird. Wie im Einzelnen die Leute mit dem Veranstalter kommunizieren ist nicht meine Angelegenheit.

 

Wenn man nicht viel mit der Sache zu tun hat, dann interessiert einen vielleicht Bilderklau nicht oder man stempelt es als Banal oder Kavaliersdelikt ab - wenn man aber immer und immer wieder damit konfrontiert wird, dann wird es irgendwann nicht mehr witzig.

 

Übrigens: Ich betreibe die Fotografie immernoch aus Spaß an der Freude, also sei unbesorgt bezüglich "Spaß am Hobby verlieren". In der Regel bitte ich bei unerlaubter Veröffentlichung lediglich um das Löschen des Bildes, einen Anwalt habe auch ich noch nie einschalten müssen/wollen.

Es verlangt ja auch keiner Unsummen für so eine kleine Publikation, die Klage war als "worst case" beschrieben. Wie schon oft betont, ein faires und höfliches Nachfragen bei den Fotografen hätte sicherlich fast ausschließlich kostenlose legale Veröffentlichungen ermöglicht, dann noch den Namen unter das Foto - als wäre das so schwer - und schon arbeitet man MIT den Spottern statt gegen sie und dann wäre auch ein jeder Fotograf stolz auf sein Foto.

 

EDIT:

Achso und bezüglich Apron und Erlaubnis: Man als Spotter fragt sehr gerne nach, ob und wo man eventuell Spotten könnte und freut sich über jegliche Erlaubnis (die übrigens als mündlicher Vertrag gilt, dass man die Fotos machen und veröffentlichen darf). Fragen kostet ja nichts und deswegen kooperiert der Flughafen da auch gerne mal, was klasse ist.

Sollte ich aber über den Zaun steigen ohne zu fragen und dann auf dem Apron fotografieren, ich bin sicher ich würde da nicht lange bleiben ;)

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Wieder mal viel Text pro Beitrag...

Es handelt sich doch in erster Linie um eine juristische Frage, hier, oder :confused: Ich habe noch nirgends gesehen, dass jemand auch mit dem Gesetzestext argumentiert hat, wobei nur das zählt. Jede weitere Diskussion ist überflüssig.

 

Hier gehts lang zum schweizerischen Urheberrechtsgesetz.

 

Nun gilt es, das Gesetz mal zu lesen, das hat man in einer Stunde gemacht. Es definiert u.a. den Urheber, den Werkbegriff, verwandte Schutzbegriffe und den Rechtsschutz. Auf die spezielle Situation hin muss man auch immer bedenken, wie das Gegenüber argumentieren könnte. Es gibt auch genügend juristische Ratgeber, die solcherlei Fallbeispiele thematisieren (für Medienschaffende zB "Medienrecht für die Praxis"). So kann man ohne teure Anwalthilfe und relativ schlüssig bestimmen, ob man einschreiten kann (in 20% der Zeit 80% Antwort erlangen ;) )

 

Nichtsdestotrotz ist der Veranstalter/Webdesigner ein Profi und hat sich auch so zu benehmen. Leider wird die Professionalität nicht immer sichergestellt oder das Recht gebeugt. Das kommt überall vor... :( Ich schlage vor, erst mal die Nase in Bücher zu stecken, nach dem Tee einmal drüber zu schlafen und dann den Kontostand zu prüfen (wegen dem Anwalt :005: ). Viel Spass am Anlass!

 

PS: @ Wisi, auf Dein Problem suche ich bei Gelegenheit auch mal eine 80% Antwort, das Buch liegt schon auf dem Tisch ;)

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Hmm Mirko, ich habe versucht in meinen Beiträgen auch ein wenig mit Gesetzestexten zu argumentieren, leider kenne ich das Schweizer Recht nicht, konnte also nur mit dem UrhG in Deutschland dienen :)

 

Für einige stellt sich scheinbar gar nicht die Frage, ob rechtens oder nicht, sie würden das ganze einfach stillschweigend hinnehmen und genau das empfinde ich als den falschen Weg.

Fakt ist, nach Deutschem Recht liegt eindeutig eine Urheberrechtsverletzung vor. Wie das auf das Schweizer Recht übertragen gilt weiß ich leider nicht, weil ich kein Pendant zum deutschen §72 UrhG im Schweizer Gesetzestext finden konnte.

 

Achja, um gescheit zu diskutieren habe ich einfach mal ein Bild genommen aus der Liste von Tis, um welches es unter anderen auch geht:

0998062.jpg

 

Und jetzt versuche mir noch einer mit "kein persönliches geistiges Werk" anzukommen - dieses Bild ist auch unter Schweizer Recht, das Mirko verlinkt hat, urheberrechtlich geschützt (§2 (2)g SR 231, Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte).

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aber eben, die Werte haben sich verschoben, wo Kohle zu sein scheint, soll auch Kohle abgeholt werden, nicht wahr.

 

Richtig Heinz, die Werte haben sich verschoben. Nur sehe ich da weniger die Spotter/Fotografen als die Schuldigen... Es geht nicht um die Kohle, es geht einfach um den Respekt anderen gegenüber.

 

Die Selbstbedienungsmentalität, die der Veranstalter hier an den Tag gelegt hat, zeigt keinerlei Respekt gegenüber denjenigen, die die Fotos gemacht haben. Die Reaktionen (siehe z.B. die simple Frage nach einer freien Eintrittkarte als Zeichen des guten Willens) deuten zumindest für mich an, dass der Veranstalter auch weiterhin die Arbeit und das Eigentum der Fotografen als vollkommen wertlos betrachtet.

 

Die Werte haben sich verschoben? Ja, haben sie...

 

Gruss,

Thomas

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Hallo

 

Ihr seid ja auch "nur Hobbymusiker", ergo ist eure Arbeit (sind ja nur ein paar Minuten Musik) gratis und ohne Quellenangabe verwendbar

 

schön, bringst du diesen Vergleich hier ein. Musiker gehören meist in die Gattung der Kunstschaffenden, ob gut oder weniger sei hier nicht von Belang. Ein kleinstes Beispiel von früher, als ich noch jung war. Wir produzierten mit einer Band eine Langspielplatte, schickten ein Exemplar dem Radio-Studio Zürich. Tage danach geschah das für uns Ungalubliche, unsere Platte wurde mehrmals am Radio abgespielt. Mei, waren wir stolz! Es war wie Applaus an einem Konzert, tausend mal mehr wert als einen Franken, des Künstlers Lohn eben. Vom Radio-Studio oder der Urheberrechtsorganisation sahen wir trotz den auch damals fliessenenden Rundfunkgebühren keinen Rappen. Unser Stolz und Lohn war, dass wir uns am öffentlichen Sender hörten.

 

Ich weiss, ich bin schon alt, aber mit meiner Wertvorstellung bin ich bis heute gut gefahren, weshalb ich sie bis zu meinem Tode behalten werde. Vielleicht denken die Jungs von heute in gesetzteren Jahren auch mal anders, vielleicht.

 

Gruss

Heinz

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