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Aerger: Fotoklau auf der Website der Airshow Grenchen 06 !


Roy Feller

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

für alle Rechts-Interessierten, darf ich hier noch weiterfahren um aufzuzeigen, dass sich in dieser Sache nicht mal die Rechtsgelehrten vollständig einig sind. Es müsste tatsächlich jedes einzelne Werk auf dessen Urheberrechtsschutz geprüft werden.

 

4.5 Wesensmerkmal des urheberrechtlich geschützten Werkes ist neben dem

individuellen Charakter das Vorliegen einer geistigen Schöpfung der Literatur

oder Kunst. Als geistige Schöpfung muss das Werk auf menschlichem Willen

beruhen; es muss Ausdruck einer Gedankenäusserung sein (BBl 1989 III S. 521).

Bei der Fotografie ist diese Anforderung problematisch, weil der mechanische,

durch den Fotoapparat geleistete Anteil an der Erzeugung und

Individualisierung des Werkes den menschlichen Anteil überwiegen kann. Die

Fotografie wird deswegen in der Literatur als Sorgenkind des Urheberrechts

bezeichnet. Max Kummer hat erfolglos die Schaffung eines Sonderrechtes für

die Fotografie gefordert (a.a.O., S. 210 f.; ebenso Haenni, Le photographe et

ses droits d'auteur, S. 10). Andere Autoren vertreten dagegen die Auffassung,

die Eigenheit der Fotografie, mechanisches Abbild der Wirklichkeit zu sein

(so die Formulierung von Kummer, a.a.O., S. 208), stehe der Anwendung der

Regeln des Urheberrechtsgesetzes, das die Fotografie in Art. 2 Abs. 2 lit. g

ausdrücklich unter den geschützten Werken erwähnt, nicht entgegen. Nach Alois

Troller bestehen bei der Fotografie Gestaltungsmöglichkeiten, welche zu einer

individuellen, geschützten Abbildung führen können. Entscheidend ist nach

seiner Auffassung die statistische Einmaligkeit der Bildgestaltung und nicht

jene des Vorhandenseins eines Ereignisses oder einer Sache. Gemäss

schweizerischem Recht seien, was oft übersehen werde, nur die individuellen

Werke der Fotografie geschützt, nicht aber blosse Lichtbilder, die auch

andere in gleicher Weise zustande brächten (Immaterialgüterrecht, Band I, 3.

Auflage, Basel 1983, S. 387). Ähnliche Äusserungen finden sich bei anderen

Autoren und Autorinnen. Es besteht in der Literatur insoweit Einigkeit, als

einerseits banale Knipsbilder vom Schutz ausgeschlossen werden und

andererseits die Möglichkeit, der Fotografie individuellen Charakter zu

verleihen, in deren Gestaltung gesehen wird, zum Beispiel durch die Wahl des

abgebildeten Objekts, des Bildausschnitts und des Zeitpunkts des Auslösens,

durch den Einsatz eines bestimmten Objektivs, von Filtern oder eines

besonderen Films, durch die Einstellung von Schärfe und Belichtung sowie

durch die Bearbeitung des Negativs (Barrelet/Egloff, Das neue Urheberrecht,

2. Auflage, Bern 2000, N. 19 zu Art. 2; von Büren, in: Schweizerisches

Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Bd. II/1, Basel 1995, S. 109 f.;

Rehbinder, Schweizerisches Urheberrecht, 3. Auflage, Bern 2000, S. 98 f.;

Ackermann/Buri, Der Fotografenvertrag als Konsumentengeschäft, in: recht

1998, S. 144 ff., S. 152 f.; Hug Kettmeir, Urheberrecht an der Fotografie

nach schweizerischem Recht, UFITA 136/1998, S. 151 ff., S. 161 f.;

Macciacchini, Urheberrecht vs. Meinungsfreiheit am Beispiel der Fotografie,

in: Medialex 2002, S. 24 ff., S. 27; Kamen Troller, Manuel du droit suisse

des biens immatériels, Band I, 2. Auflage, Basel 1996, S. 293). Im Übrigen

wird in der Lehre zutreffend darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung einer

Fotografie als Schnappschuss, soweit sie als Beschreibung eines

fototechnischen Vorgangs gemeint ist, nichts über deren urheberrechtliche

Schützbarkeit aussagt (von Büren, a.a.O., S. 110). Das leuchtet bereits darum

ein, weil andernfalls jede fotografische Abbildung eines sich schnell

bewegenden Objektes vom Urheberrechtsschutz ausgenommen wäre. Überdies kann

auch die gedankliche Vorbereitung eines Schnappschusses im Sinne einer

Zurechtlegung vor dem geistigen Auge oder die reflektierte Auswahl einer

Fotografie aus einer Reihe von Schnappschüssen eine geistige Leistung

darstellen und, sofern sich diese im Werk niederschlägt, urheberrechtlichen

Schutz begründen.

 

Gruss

Heinz

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Man macht es halt wie in der Musik: Das Produkt (ich verwende hier mal absichtlich nicht "Werk") so verkrüppeln, dass es nur noch eingeschränkt nutzbar ist oder eben der Aufwand zur Namensentfernung wie im aktuellen Fall mit erheblicher Energie praktiziert, erheblich ansteigt (Stichworte "DRM" und "Wasserzeichen im Bild"). Dadurch wrd dann zwar gerade der anständige Nutzer mit bestraft, aber dankt des Wertewandels ist das dann nur ein unvermeidbarer Kollateralschaden.

 

Doch gerade Diskussionen zu Wasserzeichen im Bild hatten wir hier ja auch schon mehrfach , nur muss man da dann halt durch. Wie meine Bilder hier zukünftig zu sehen sein könnten, habe ich ja schon vor ein paar Seiten in diesem Thread aufgezeigt.

 

Aber vieles auf den letzen Seiten bringt uns das nicht voran (Ausnahmen sind dabei aber z.B. insbesondere die vom Heinz gefundenen Literaturstellen, wobei deren Präsentation hier ja ähnlich bedenklich sein könnte - vergl. http://www.flightforum.ch/forum/faq.php?faq=new_faq_item#faq_copyright) , da die Argumente weitgehend ausgetauscht sind und sich nur wiederholen - aber auch das ist ja nur eine Wiederholung.

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Möglichkeit, der Fotografie individuellen Charakter zu

verleihen, in deren Gestaltung gesehen wird, zum Beispiel durch die Wahl des

abgebildeten Objekts, des Bildausschnitts und des Zeitpunkts des Auslösens,

durch den Einsatz eines bestimmten Objektivs, von Filtern oder eines

besonderen Films, durch die Einstellung von Schärfe und Belichtung sowie

durch die Bearbeitung des Negativs

Ich meine, das Anette-Bilder in vielerlei Hinsicht so gestaltet sind (man denke auch an die Nachbearbeitung und das Cropping!). Klar, man könnte vielleicht das gleiche Bild ein zweites Mal machen, aber dazu muss imho das Flugzeug nochmals am selben Ort sein.

blosse Lichtbilder, die auch andere in gleicher Weise zustande brächten
Da habe ich bei Spotterfotos so meine Bedenken. Der Hausjurist der Airshow 06 wird damit argumentieren, ich glaube aber, das ein überwiegender Teil nicht nochmals gemacht werden könnte. Er kann mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

 

Dazu kommt, dass auf Anette ein klarer Copyrighthinweis besteht. Frage mich gerade, ob der die Anettebetreiber begünstigt? Dann würde vielleicht ein Mail an sie auch was helfen?

 

Danke Heinz für den BGE.

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Hallo zusammen

 

Nun... ich wollte eigentlich mithilfe dieses Threads nur herausfinden, was die anderen Fotografen zu unternehmen gedenken. Nun, das Ziel wurde nicht erreicht.

 

Leider ist dafür eine Diskussion entstanden, die völlig aus dem Ruder lief.. :001:

 

Wie auch immer ... Falls es überhaupt noch jemanden interessiert, werde ich meine weiteren Schritte hier noch reinschreiben.

 

Jetzt hab ich mal ein freundliches Mail an die Marketing Firma Zeptum.ch geschrieben. Wenn ich nicht innert 24 Stunden was höre, werde ich das gleiche halt noch dem OK zukommen lassen.

 

Mal sehen, was passiert.

 

Viele Grüsse

Roy

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Nun... ich wollte eigentlich mithilfe dieses Threads nur herausfinden, was die anderen Fotografen zu unternehmen gedenken. Nun, das Ziel wurde nicht erreicht.

In der Tat. Wenn ich das richtig habe, äusserten sich hier nur Nichtbetroffene. ( :o )

 

Mit dem Hinweis auf die entsprechenden Gesetzestexte und relevante BGE-Praxis wurde Dir aber immerhin ein Instrument gereicht, um das eigene Vorgehen auf ein Fundament zu stellen und zu begründen. Aus Deiner Sicht ist ja klar, dass etwas passieren sollte, nun gilt es zu klären, was und wie und wann und mit welchen Erfolgschancen.

 

Ich bin selbstverständlich am weiteren Vorgehen interessiert und gespannt, welches Vorgehen Du wählst. Danke fürs Berichten.

 

PS: Vielleicht sprechen die anderen Betroffenen auf eine PN eher an als auf den Forumsthread?

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Ich bitte übrigens im weiteren Verlauf vom Begriff "Kack" im Zusammenhang mit Spotterfotos abzusehen, auch wenns nicht so gemeint war :)

 

So war's dann tatsächlich nicht gemeint, ich habe eben eher an Künslter gedacht, die eben tatsächlich auf ein Teller k***en und das dann... eben

 

übrigens

Warum waren die Bilder nicht mit einem Wasserzeichen( gibts doch ! oder nicht?) geschützt?

 

Das schützt natürlich nicht davor, dass Bilder geklaut werden. Man kann allenfalls beweisen, dass das sein eigenes Bild war, dass da verwendet wurde, aber von der Problematik hat hier ja noch gar niemand gesprochen :)

Ich weiss übrigens incht, wie gut die Algorythmen heute sind, noch vor nicht allzu langer Zeit wäre der Erfolg bei einem Foto, das skaliert, beschnitten und gerastert wurde wohl fraglich gewesen.

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Das schützt natürlich nicht davor, dass Bilder geklaut werden.
Da kommt es auf die Form des Wasserzeichens an:

 

1) Digitales in der Datei versteckt - nur schwer zu finden, wird bei a.nette schon länger praktiziert, ist jedoch eher von schwachem Nutzen, eben halt wie von Dir geschrieben nach der Tat zru Beweissicherung.

 

2) Mehr oder weniger gut sichtbar im Bild wie hier im Thema weiter oben schon aufgezeigt und auch schon mehrmals im Forum bei anderen Gelegenheiten diskutiert - bietet a.nette sein kurzem auch als Option an. Wesentlich höherer Nutzen, da die Bilder dabei eben nicht unlizensiert werden werden, da der Aufwand zur Entfernung der Urhebernennung etc. dabei wesentlich aufwendiger als nur durch den normalerweise deutlich sichtbaren Vermerk am unteren Bildrand ist.

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Ohne hier jetzt noch einmal eine Schlammschlacht auslösen zu wollen, aber es geht halt eben doch auch ums Geld. Nehmt die folgenden Worte bitte einfach als weitere (-> meine; ich war übers Weekend weg, aber nicht in Grenchen) Meinung, aber nicht als Anlass für weitere Diskussionen:

 

Mit der frechen Wieder-Veröffentlichung dieser A.net-Bilder spart sich der Veranstalter (bzw. der Webdesigner der den Auftrag ausführte) eine Menge Geld und Aufwand. Dass jemand sich den Aufwand von 40 persönlichen Emails sparen will mag ich ja noch verstehen, aber dass man auf diese Weise Geld einsparen geht finde ich eine Unverschämtheit.

 

Die "Hobbyknipser" unter uns, die mit dem Fotografieren nichts verdienen wollen/müssen und dann halt allfällige Honorare als reines Extra betrachten, wären schon zufrieden wenn sie nur gefragt worden wären, ob der Gebrauch ok ist. Ich kann mir vorstellen dass die meisten ja gesagt hätten, denn Flugshows unterstützen wir doch immer gerne. Aber halt nur wenn wir auch gefragt und nicht beklaut werden.

 

Wenn man jetzt sagt, das ganze ist ja eh wurscht und die Bilder die irgendwo im Netz (es gibt noch viele andere Seiten als A.net) können frei verwendet werden, ohne dass man den Urheber fragt, so wird das Business der Berufsfotografen enorm geschädigt. Sollten solche Aktionen zu "Gewohnheitsrecht" werden, werden bald einmal Aviatikmagazine und Tageszeitungen auf solche Ideen kommen und damit den Berufsstand der Fotografen enorm schädigen. Es tut mir leid dass es hier die Organisatoren einer einheimischen Flugshow treffen musste, aber solche Ansätze gehören halt einfach im Keim erstickt!

 

Gruss

 

JOEL

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Auch als nicht Beteiligter an dieser Situation, werde ich je nach Ausgang dieser Geschichte sicher reagieren. Den als Spotter bringe ich ganz einfach dieses Gegenargument an die "Verursacher": "Ein Spotter ist oft lange unterwegs, um seine Photos zu machen. Er präsentiert die Photos im Internet, damit andere Fans daran Teil haben können und auch die Möglichkeit haben, Bilder privat für sich zu speichern. Sollten aber gewisse, unbelehrbare Leute wirklich die Freude haben und einfach die Bilder für eingene, sogar kommerzielle Zwecke verwenden, dann dürfen sie sich wirklich nicht wundern, wenn Bilder in Zukunft so aussehen:

 

368.jpg

 

und ich frage mich wirklich, ob das der Sinn der Sache ist. Bis jetzt dachte ich nämlich wirklich, dass Bilder aus Freude am Hobby angesehen werden und wenn Jemand eines verwenden möchte, es dem Anstand und Wissen enspricht, den Urheber zu fragen!

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Die Diskussion um sichtbare Copyrights ist nicht nur bei Airliners.net mehrere Tausend Beiträge lang, sondern wurde auch hier schon mal angestimmt.

Es ist und bleibt natürlich im Ermessen des Fotografen, ob er sich derart (oder wie auch immer) schützen will, quasi präventiv, damit Bilderklau gar nicht erst entsteht.

Ich persönlich stelle die Fotos ins Internet, damit Leute sie sich ansehen, die Spaß an entsprechenden Motiven haben, deswegen werde ich trotz solcher Aktionen kein übergroßes copyright aufs Bild machen.

 

Nichtsdestotrotz ist es KEIN Freiticket für Bilddiebe, Bilder zu nehmen, denen ein solch eindeutiges Wasserzeichen fehlt. Denn laut einer Vereinbarung, zu der viele Staaten wie auch Deutschland und Schweiz zugestimmt haben, ist ein Urheberrecht nicht explizit anmeldungspflichtig.

 

Wie gesagt, so ein deutliches Wasserzeichen kann zwar vor Bildklau schützen, es ist aber kein notwendiges Kriterium, dass Bilder urheberrechtlich geschützt sind - das ist alleinig das Recht des entsprechenden Landes.

Wichtiger ist es zu bestimmen/zu wissen, welche Spotterfotos zu "Werken" im Schweizer Recht zählen und somit überhaupt geschützt sind. Denn wenn nicht hilft gegen Bildklau wirklich nur das Wasserzeichen, weil es keiner stehlen "will" statt "darf".

 

Ist aber wohl wie auf airliners.net. Zuerst machen das Fotografen, die oft bestohlen wurden und dann immer mehr und mehr bis man nur noch verunstaltete Fotos zu Gesicht bekommt. Schade drum. :(

 

 

Übrigens, an alle "geschädigten": Bevor man dem Veranstalter schreibt, sollte man seine Bilder unter den rechtlichen Voraussetzungen für "Werke" betrachten und abwägen, ob das eigene Bild wirklich geschützt ist. Denn ist es nicht geschützt nach Schweizer Recht, habt ihr leider nichts in der Hand - zumindest nicht über das "Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte". :(

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hoi zusammen

auch ich bin einer der Betroffenen "Fotofuzzis"

Ich habe mir erlaubt dem Verantwortlichen der Airshow ein freundliches mail zu schicken.Darin habe ich ihn gebeten mir eine Erklährung abzugeben.

Nun warte ich einmal auf seine Antwort.

Meiner Meinung nach wäre es nicht mehr als freudlich wenn man vorher einfach nachfragt.

 

nun dann weiterhin viel Spass am "fötelä".

 

gruss Ronny:008:

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Sollten aber gewisse, unbelehrbare Leute wirklich die Freude haben und einfach die Bilder für eingene, sogar kommerzielle Zwecke verwenden, dann dürfen sie sich wirklich nicht wundern, wenn Bilder in Zukunft so aussehen:

 

Genau aus diesem Grund machen es die Bildagenturen wie z.B. Keystone auch so - sogar im passwortgeschützten Memberbereich der Medien, offenbar kennt man seine Pappenheimer ;)

 

Nimmt mich wunder, ob dieselbe Diskussion auch aufkommt, wenns um im Internet verfügbare, aber unter Copyright stehende Texte geht...

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Nächste dumme Frage!

 

Wie ist es mit den Rechten der fotografierten ?

und zu der vielgelobten Homepage.

Ich habe mich gerade auf airliners.net umgeschaut und im momenst wird mit vollem ein Bild eines tödlichen Absturzes während des Aero GP s in Malta gezeigt.! Man kann sogar noch Sterne verteilen !! Sehr Geschmacksvoll:001:

Gruss Urs

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...Ich habe mich gerade auf airliners.net umgeschaut und im momenst wird mit vollem ein Bild eines tödlichen Absturzes während des Aero GP s in Malta gezeigt.! Man kann sogar noch Sterne verteilen !! Sehr Geschmacksvoll:001:

Gruss Urs

Bevor die Diskussion hier noch mehr abschweift: das hat mit Verlaub mit dem hier diskutierten Thema viel zu tun.

 

Desweiteren wiederhole ich meine Frage: wurden die auf der Seite der Airshow gezeigten Bilder auch im Programmheft abgedruckt??

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Bevor die Diskussion hier noch mehr abschweift: das hat mit Verlaub mit dem hier diskutierten Thema viel zu tun.

 

Desweiteren wiederhole ich meine Frage: wurden die auf der Seite der Airshow gezeigten Bilder auch im Programmheft abgedruckt??

 

 

du hättest mir ja eine Antwort auf meine frage geben können sorry dass ich eine nebenbei bemerkung gemacht habe!

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@ Urs / Votec322

Könntest Du bitte Deine Kommentare zu Airliners.net unterlassen weil a) in diesem Thread gehörts nicht hin und b) das hatten wir schon zur Genüge im Flightforum.

Oder wenns doch sein muss, bitte einen entsprechenden neuen Thread aufmachen.

 

@ALL

 

Ich habe nun ein Heft "Funkturm Nr. 2 August September 2006"

 

Habe es nur kurz überflogen und sehe auf Seite 16 oben das Foto von R.Burkhard von der HB-ZGQ.

 

Muss dann später nochmals schauen wenn ich mehr Zeit habe...

 

Gruss Roy

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@ Urs / Votec322

Könntest Du bitte Deine Kommentare zu Airliners.net unterlassen weil a) in diesem Thread gehörts nicht hin und b) das hatten wir schon zur Genüge im Flightforum.

Oder wenns doch sein muss, bitte einen entsprechenden neuen Thread aufmachen.

 

@ALL

 

Ich habe nun ein Heft "Funkturm Nr. 2 August September 2006"

 

Habe es nur kurz überflogen und sehe auf Seite 16 oben das Foto von R.Burkhard von der HB-ZGQ.

 

Muss dann später nochmals schauen wenn ich mehr Zeit habe...

 

Gruss Roy

Dann frage ich dich auch noch , wie ist es mit den rechten des fotografierten?

wenn diese frage nicht hierher gehören soll dann kannst du mir ja privat antworten.

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Dann frage ich dich auch noch , wie ist es mit den rechten des fotografierten?

Grüezi Herr Vogelsang, tschau Urs, die Frage wurde weiter oben (VIEL weiter oben) von Wisi schon aufgeworfen. Ich habe ihm da geschrieben, dass ich ihm bei Gelegenheit (aus der Sicht von Medienschaffenden) antworte, da ich mich auch mal ein bisschen mit Medienrecht befasst habe. Was für Medienschaffende gilt, kann für den "Füdlibürger" als Handlungsleitlinie bestimmt nicht schlecht sein. Ich würd mir erlauben, das Dir auch kundzutun. :004: :)

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Hallo

 

Bin zwar unbeteiligt, aber trotzdem ein paar Zeilen, denn es beschäftigt mich doch und ich bin grundsätzlich auf der Seite der Betroffenen.

 

Offenbar haben die Verantwortlichen der Airshow06 Homepage es verlernt was ein anständiger (medien-ethischer) Umgang mit Fremdeigentum ist. Schade. Da ich selber eine Bilderseite betreibe ist es das Minimum dass der Name des Fotografen erwähnt wird. Ich sage dem einfach "Ehrensache". Und wenn man es weiterverwenden möchte, soll man mindestens fragen. Aber nicht nachvollziehen kann ich dass die Bilder von einer anderen Seite (Airliners.net) genommen werden und sogar die Copyright Zeile am Bildrand absichtlich abgeschnitten wird. Nun, das ist wirklich übel und dreist.

 

Als Webmaster habe ich darum bei SWITCH geschaut, wer hinter dem Domain "airshow06.ch" steht. Im Menu "Internet Domains" und "Search" resp. sog. "WHOIS search" kann jeder selber den Domain "airshow06.ch" eintippen und nachlesen wer der Halter des Domains und wer der Web-Service-Provider ist.

 

Wer Massnahmen ergreifen will, kann sich bei den Verantwortlichen melden, ggf. sogar beim Provider. Ein sachliches Schreiben wird hoffentlich etwas bewirken. Wer aber gleich mit Anwalt droht oder gar ausfällig wird, der hat eher verloren.

 

Viel Erfolg den "Geschädigten".

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Ein sachliches Schreiben wird hoffentlich etwas bewirken. Wer aber gleich mit Anwalt droht oder gar ausfällig wird, der hat eher verloren.

Noch viel besser wirkt es, wenn das Schreiben gleich beim ersten Mal von einer Frau XY, RA oder einem Herrn YX, Fürsprecher unterzeichnet ist.

 

EINSCHREIBEN

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Im Auftrag meiner Mandanten, A. B. aus C, D. E. aus F und G. H. aus I, setze ich Sie hiermit in Kenntnis, dass die von Ihnen auf der Homepage airshow06.ch eingebundenen Bilder 1-28 (vgl. Anhang 1) von meinen Mandanten erstellt und urheberrechtlich geschützt sind. Da weder Sie als Betreiberin oben genannter Homepage noch irgendwelche anderen Instanzen im Zusammenhang mit der Airshow 06 (Organisationskomitee u. dergl.) meine Mandanten vor der Aufschaltung der Homepage kontaktiert haben und somit kein Einverständnis zur Verwendung der Werke vorliegt, ist von einem Verstoss gegen URG §(Artikel einfügen) auszugehen. Meine Mandanten, würde sich diese Vermutung bestätigen, hätten zivilrechtlich die Möglichkeit auf ... (Sanktion einfügen) gemäss URG §(Artikel einfügen).

 

Da die Fotos alle einer über Internet zugänglichen Datenbank entnommen wurden und dort schriftlich und optisch mit einem Copyrighthinweis und Namen des Urhebers (vgl. Anhang 2) versehen sind, welches auf o.g. Homepage nicht mehr vorhanden ist, müssen wir annehmen, dass die unerlaubte Verwendung auf airshow06.ch willentlich passiert ist und ein allfälliger Verstoss gegen o.g. Artikel somit vorsätzlich vollzogen wurde.

 

Im Sinne einer konstruktiven Lösung bitte ich Sie im Namen meiner Mandanten um eine ausführliche Stellungnahme in dieser Sache und um einen Vorschlag, wie die Verwendung dieser Bilder nachträglich gutgeheissen werden könnte (Antrag zur Verwendung, Honorarvorschlag).

 

Besten Dank für Ihre Antwort bis zum 26.09.06 (Datum des Poststempels).

 

Freundliche Grüsse

 

 

 

Benjamin Blümchen, RA

 

- Anhang 1 (Screenshots URL und Bilder)

- Anhang 2 (Screenshot Anette)

 

 

 

Adresse Ort Tel. E-Mail

 

Das sollte natürlich nur ein Beispiel darstellen und die seriöse Erstellung/Formulierung würde auch länger als eine Viertelstunde dauern, aber jeder prüfe für sich, ob das nicht ein zünftiges :confused: beim Empfänger auslösen würde.

 

PS: Dafür stelle ich übrigens keine Rechnung :005:

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Moin!

 

Könnte es sein, dass die Bilder nicht mehr online zu finden sind?

 

Hast du wegen meines Beispiels schon etwas herausgefunden?
Wie weiter oben analog schon angeführt, sind bei dem Bilder "Absturz auf Malta" die Personen nur Beiwerk. Fallbeispiele und Links zu den deutschen Rechten am eigenen Bild findest Du hier auch im Thema. Bist Du den Links schon mal gefolgt und hast auch mal selber geschaut, ob es entsprechende Tipps auch bezogen auf das schweizer Recht gibt? Linktipp
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Sieht aus als ob sie weg wären .... aber ich habe die Website ein paar mal vorher noch für mich privat gespiegelt, falls jemand das als "Beweis" haben möchte :D

 

Edit: Die Seite ist noch online, nur der Link dorthin fehlt: http://www.airshow06.ch/airshow_06_de/teilnehmer/

Edit2: Browsershots.org sowie direkt

 

Gruss

Johannes

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Moin!

 

Könnte es sein, dass die Bilder nicht mehr online zu finden sind?

 

Wie weiter oben analog schon angeführt, sind bei dem Bilder "Absturz auf Malta" die Personen nur Beiwerk. Fallbeispiele und Links zu den deutschen Rechten am eigenen Bild findest Du hier auch im Thema. Bist Du den Links schon mal gefolgt und hast auch mal selber geschaut, ob es entsprechende Tipps auch bezogen auf das schweizer Recht gibt? Linktipp

 

hallo Carsten das mit dem Malta absturz war eigentlich nur eine Nebenbemerkung. Ich habe Mirko per mail einen Fall geschildert dass ich hier im all nicht gleich wieder demontiert werde!!

ich hänge jetzt mal meinen geschilderten Fall an.

 

 

Nehmen wir an ich starte mit einem Flieger und werde dabei Fotografiert .

Eine Woche später wird das Bild vom Fotografen auf s Internet gebracht . Dann kommt der Airshow Veranstalter und fragt den Fotografen ob er das Recht eines Abdruckes in einem Programmheft haben könne und der Fotograf gibt dem Veranstalter das Recht eines Abdruckens im Heft(je nachdem für Bezahlung) oder auf der Page.Jetz ist aber der Pilot nicht zufrieden mit der Veröffentlichung des Fotos! was machen wir jetzt?

Gruss Urs

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