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Swissairprozess. Schon der erste verweigerte Aussage. Frage dazu.


Tobisky

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Rechtsmittel können selbstverständlich ergriffen werden. Das Bezirksgericht ist ja unterste kantonale Instanz. Kenne mich mit dem zürcherischen Recht nicht besonders aus, ich glaube aber als nächste Instanz kommt das Obergericht, dessen Entscheide wiederum ans Kassationsgericht (Appellationsgericht) weitergezogen werden können (oder ähnlich).

 

Ob es weitergezogen wird kommt relativ rasch aus, die Fristen sind je nach Rechtsmittel 10-20 Tage.

 

Gruss,

Thomas

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Ja soweit ist es mir klar mit dem weiterziehen auf eine nächste Instanz. Die letzte ist dann der europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg ;)

"Corti gegen die Schweiz" :D

 

Mich nimm wunder, wann das ganze verjährt ist. Ich habe mal was in dieser Richtung gehört, dass es nicht mehr allzuweit weg ist.

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Wenns mir Recht ist, tritt die Verfolgungsverjährung in diesem Falle nach 7 Jahren ein. Allerdings tritt die Verjährung nicht ein, wenn ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist (so wie es in diesem Fall geschehen wird).

 

Gruss,

Thomas

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  • 1 Monat später...

Heute Morgen wurden die erstinstanzlichen Urteile in Bülach verkündet:

  • Mario Corti: Vollumfänglicher Freispruch, zudem erhält er eine Prozessentschädigugng von 488'000 Franken
  • Eric Honegger: Vollumfänglicher Freispruch, zudem erhält er eine Prozessentschädigugng von rund 99'000 Franken
  • Philippe Bruggisser: Freispruch, er muss sich aber an den Gerichtskosten beteiligen
  • Lukas Mühlemann: Vollumfänglicher Freispruch, zudem erhält er eine Prozessentschädigugng von rund 196'000 Franken
  • Goerges Schorderet: Vollumfänglicher Freispruch
  • Vreni Spoerry: Vollumfänglicher Freispruch, zudem erhält er eine Prozessentschädigugng von rund 187'829 Franken
  • Jacquelin Fouse: Vollumfänglicher Freispruch, zudem erhält er eine Prozessentschädigugng von rund 230'00 Franken
  • Bénédict Hentsch: Vollumfänglicher Freispruch, zudem erhält er eine Prozessentschädigugng von rund 192'000 Franken
  • Gaudenz Stähelin: Vollumfänglicher Freispruch
  • Andreas Fischer: Vollumfänglicher Freispruch
  • Antoine Hoefliger: Vollumfänglicher Freispruch
  • Andreas Leuenberger: Vollumfänglicher Freispruch
  • Thomas Schmidheiny: Vollumfänglicher Freispruch
  • Andreas Simmen: Vollumfänglicher Freispruch, zudem erhält er eine Prozessentschädigugng von rund 18'000 Franken
  • Andreas Länzlinger: Vollumfänglicher Freispruch
  • Scott Cormack: Vollumfänglicher Freispruch
  • Karin Anderegg Bigger: Vollumfänglicher Freispruch
  • Jan Litwinski: Freispruch sowie Nichteintreten auf einen Anklagepunkt, Prozessentschädigugng 32'256 Franken
  • Peter Somaglia: Freispruch

(via Tages-Anzeiger Online)

 

Gruss,

Martin

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schön.

 

zuerst 15 Mrd. Fr. an den "Ranzen" fahren, ex-orbitante honorare kassieren und als dankeschön kriegt man per gerichtsurteil noch einige hundert-tausend franken prozessentschädigung...

 

ich habe schon immer geahnt, dass ich in meinem leben was falsch mache...

 

fredy

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Wilko Wiedemann

Tja, da Ungeschick und Dummheit nicht strafbar sind, sind die Urteile korrekt, auch wenn viele Ex-Swissairler das anderst sehen werden. Es ist zu hoffen, dass damit das Thema Swissair nun endlich ein Ende hat und nicht noch jahrelang den Steuerzahler belastet.

 

als dankeschön kriegt man per gerichtsurteil noch einige hundert-tausend franken prozessentschädigung...

Wenn man freigesprochen wird, ist das halt nun mal so, nicht nur in diesem Fall. Für die Angeklagten war die Zeit bis zum Urteil sicher alles andere als leicht und das wird halt entschädigt je nach Fall. Gut, dass Richter in der Schweiz rein nach rechtlichen Aspekten entscheiden und nicht nach Emotionen, sonst wären die Angeklagten schon vor Jahren gelyncht worden. Genauso verständlich ist jedoch, dass viele Direktbetroffene mit dem Urteil nicht einverstanden sind, aber solange keine Straftat nachgewiesen werden kann, ist ein Freispruch das einzig Logische.

 

Gruss

 

Wilko

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Schade, dass der Tagi nicht mal "Prozessentschädigung" richtig schreiben kann und keinen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein macht (Vreni Spoerry: Vollumfänglicher Freispruch, zudem erhält er eine...).

 

Tut allerdings den Urteilen keinen Abbruch. Gruss Rolf

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Es ging oder geht hier um die strafrechtlichen Aspekte. Beim Strafrecht spielt eben die Absicht, Willen, wider besseren Wissens usw. eine Rolle. Man musste dieses Urteil fast erwarten.

Beim Zivilrecht spielen diese Aspekte eine Nebenrolle. Warten wir einmal ab...

 

Gruss Markus

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Erstmal:

 

Wie sieht das aus?

(1) Hat da z.B. Corti zuerst 1Mio ausgegeben für den Anwalt und nun kommt er 488000Fr. erstattet?

(2)Oder kann er das sozusagen als "Gewinn" verbuchen, da die Gerichtskosten (inkl. Anwalt etc.) vom Ankläger (Staat?) getragen werden?

 

Wenn Punkt 1 zutrifft, naja... dann so halbwegs okay!

 

Wenn Punkt 2 zutrifft, dann ist es eine RIESIGE Sauerei!

 

Lg Tobi

 

PS: Schade dass wirtschaftlicher Unsinn nicht strafbar ist. Denn einige der Angeklagten hätten es moralisch gesehen sicher verdient, bestraft zu werden.

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Wilko Wiedemann
Wenn Punkt 2 zutrifft, dann ist es eine RIESIGE Sauerei!

Gesetze sind Gesetze und die gelten für alle gleich.

 

Gruss

 

Wilko

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Erstmal:

 

Wie sieht das aus?

(1) Hat da z.B. Corti zuerst 1Mio ausgegeben für den Anwalt und nun kommt er 488000Fr. erstattet?

(2)Oder kann er das sozusagen als "Gewinn" verbuchen, da die Gerichtskosten (inkl. Anwalt etc.) vom Ankläger (Staat?) getragen werden?

 

Wenn Punkt 1 zutrifft, naja... dann so halbwegs okay!

 

Wenn Punkt 2 zutrifft, dann ist es eine RIESIGE Sauerei!

 

Du fändest es also absolut nachvollziehbar, wenn du dich finanziell ruinieren musst, um freigesprochen zu werden?

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Nein, die 1 Mio habe ich als Beispiel falsch gewählt. Die eigentliche Frage ist: Hat Corti den Betrag erstattet bekommen, den er für die Gerichtskosten aufgewendet hat!

 

Oder sind die 488000CHF eine Entschädigung dafür, dass er vor dem Gericht aufkreuzen musste und die restlichen Gerichtskosten werden so oder so schon gedeckt?

 

Lg Tobi

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Gesetze sind Gesetze und die gelten für alle gleich.

 

Gruss

 

Wilko

 

Ja, Gesetze gelten für alle gleich. Nur wenn Punkt zwei zutrifft und er aus unerfindlichen Gründen nun 488000CHF bekommt (einfach weil er freigesprochen wurde), dann bleibe ich dabei und sage, es ist eine Frechheit. Denn dann finde ich diesen Gesetzesparagraphen oder die Auslegung davon eine Sauerei, wenn eine Person die ein Unternehmen und Milliarden von Franken in den Wind schiesst, nach dem Freispruch noch 488000CHF bekommt, weil er im juristischen Sinn nicht schuldig ist.

 

Angenommen dein Nachbar klagt dich wegen Ruhestörung an(weil du jede Woche abends um 6Uhr den Rasen mähst, danach eine Party veranstaltest und Punkt 10Uhr die Musik ausschaltest und alles ruhig ist, dein Nachbar deshalb aber kaum ein Wort mit seiner Frau auf seiner Terrasse reden kann) , du nimmst dir einen Anwalt der 10000CHF kostet und die Gerichtskosten belaufen sich auf 5000CHF. Du wirst freigesprochen, die Gerichstkosten plus die Anwaltskosten werden vom Nachbar getragen (also abgesehen von der aufgewendeten Zeit hattest du keine Auslagen), erwartest du dann eine Entschädigung in Höhe von 30000CHF???

 

In meinen Augen wäre das eine Hirnrissigkeit, denn obwohl du nach Gesetz richtig gehandelt hast, ist es Respektlos gegenüber deinem Nachbarn. Also ist es gerechtfertigt, dass du die Anwaltskosten etc. erstattet kriegst, da du ja gesetzlich nichts falsch gemacht hat. Aber dein moralisch verwerfliches Benehmen sollte nicht auch noch belohnt werden!!!!!!

 

Lg Tobi

 

PS: Gesetz ist Gesetz. Aber deshalb darf ich trotzdem ein Gesetz anzweifeln und es für eine Sauerei halten. Oder wie siehst du es denn in den USA? Wo eine Person die sich an heissem Kaffee verbrüht 10Millionen kriegt? Ist das auch Gesetz und deshalb okay? Sorry, es mag Gesetz sein, aber zuweilen sind Gesetze oder deren Auslegung nunmal hirnrissig.

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Erstmal:

 

Wie sieht das aus?

(1) Hat da z.B. Corti zuerst 1Mio ausgegeben für den Anwalt und nun kommt er 488000Fr. erstattet?

(2)Oder kann er das sozusagen als "Gewinn" verbuchen, da die Gerichtskosten (inkl. Anwalt etc.) vom Ankläger (Staat?) getragen werden?

 

Wenn Punkt 1 zutrifft, naja... dann so halbwegs okay!

 

Wenn Punkt 2 zutrifft, dann ist es eine RIESIGE Sauerei!

 

Lg Tobi

 

PS: Schade dass wirtschaftlicher Unsinn nicht strafbar ist. Denn einige der Angeklagten hätten es moralisch gesehen sicher verdient, bestraft zu werden.

 

 

Corti und alle anderen Angeklagten haben die sicher beträchtlichen Auslagen für Verteidigung etc. selber zu tragen. Im Falle eines Freispruches werden oft Prozessentschädigungen gesprochen. Dass diese im vorliegenden Fall hoch ausfallen, ist noch plausibel.

 

Ich habe mit Freisprüchen gerechnet und finde diese auch aus meiner subjektiven Warte nachvollziehbar.

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Wilko Wiedemann
erwartest du dann eine Entschädigung in Höhe von 30000CHF???

Die würde ich erwarten, wenn ich wegen dieser Angelegenheit jahrelang öffentlich in den Medien durch den Dreck gezogen worden wäre, wenn mich Unbeteiligte auf offener Strasse anpöbeln und beschimpfen würden, wenn ich desswegen in der Schweiz keine Ruhe mehr finden könnte etc. etc. Ja, dann würde ich das ohne schlechtes Gewissen erwarten.

 

MfG

 

Wilko

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@Uio-para siempre

 

Vielen Dank für die Antwort. In diesem Falle bin ich mit der Urteilssprechung einverstanden, denn dadurch sehe ich die 488000 auch nicht als Gewinn, sondern als Entschädigung für die Kosten die er tragen musste.

 

Eine solche Antwort hätte ich eigentlich schon vorher erwartet, denn wenn es so ist, habe ich nichts gegen das Urteil und sehe es als vertretbar an.

 

Lg Tobi

 

PS: Es ist ja erst dein erster Beitrag, aber als kurzer Hinweis: Wäre gut wenn du mit Namen "unterschreiben" könntest. Ist hier so Brauch... :005:

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@Uio-para siempre

 

Vielen Dank für die Antwort. In diesem Falle bin ich mit der Urteilssprechung einverstanden, denn dadurch sehe ich die 488000 auch nicht als Gewinn, sondern als Entschädigung für die Kosten die er tragen musste.

 

Eine solche Antwort hätte ich eigentlich schon vorher erwartet, denn wenn es so ist, habe ich nichts gegen das Urteil und sehe es als vertretbar an.

 

Lg Tobi

 

PS: Es ist ja erst dein erster Beitrag, aber als kurzer Hinweis: Wäre gut wenn du mit Namen "unterschreiben" könntest. Ist hier so Brauch... :005:

 

 

Hallo miteinander

 

Ist mir eben aufgefallen, das mit der Namensangabe. Tut mir leid.

 

Also, ich bin der Lukas und grüsse herzlichst...:)

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Die würde ich erwarten, wenn ich wegen dieser Angelegenheit jahrelang öffentlich in den Medien durch den Dreck gezogen worden wäre, wenn mich Unbeteiligte auf offener Strasse anpöbeln und beschimpfen würden, wenn ich desswegen in der Schweiz keine Ruhe mehr finden könnte etc. etc. Ja, dann würde ich das ohne schlechtes Gewissen erwarten.

 

MfG

 

Wilko

 

Falsch. Corti wurde nicht wegen den Anklage jahrelang durch den Dreck gezogen, sondern ganz einfach wegen dem Vorfall. Und besonders Corti wird ja nicht so sehr durch den Dreck gezogen, im Gegenteil, am Gericht war er eher der "Held".

 

Die Anklage hat Beteiligten nicht geschadet, denn ihr Ruf war schon im Vornherein versaut. Besonders Corti konnte damit rechnen, als er die Stelle antrat. Im Gegenteil, der Freispruch bringt ihnen nun die offizielle Bestätigung, dass sie nichts falsch gemacht haben. Dafür mit Geld entschädigt zu werden ist falsch...

 

Aber wie mir Lukas ja beantwortet konnte, sind die 488000 als Entschädigung für die erbrachten Aufwendungen für Anwalt etc. zu sehen und nicht als Abfindung für Rufschädigung oder so etwas...

 

Lg Tobi

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Im Gegenteil, der Freispruch bringt ihnen nun die offizielle Bestätigung, dass sie nichts falsch gemacht haben. Dafür mit Geld entschädigt zu werden ist falsch...

 

Nochmals: Er hat sich wie die anderen strafrechtlich nicht schuldig gemacht.

 

Gruss Markus

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Nun kommen Zivilklagen in Millionenhöhe auf die eben Freigesprochnen zu. Für den Sachwalter Wüthrich ist die Swissairgeschichte noch lange nicht beendet. Sein Job ist es, für die Gläubiger möglichst viel Geld zu holen. Corti und Co. pfeifen ja finanziell nicht aus den letzten Löchern und betrieben werden alle schon lange.

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@Markus

 

Hm... okay, sie haben sich strafrechtlich nicht schuldig gemacht. Heisst dass dann nicht gleichzeitig auch, dass sie in keiner Weise haftbar sind für das, was geschehen ist und nun eigentlich bis in alle Ewigkeit dafür nicht mehr belangt werden können?

 

Lg Tobi

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Strafrechtlich mögen die Damen und Herren freigesprochen worden sein. Trotzdem bleibt Fakt, dass Sie den Bankrott der fliegenden Bank zu verantworten haben. Und das hat nichts mit Pech, 9-11, oder sonst etwas zu tun, sondern schlicht mit miserablem Management.

 

In diesem Sinne bleibt die rechtliche Aufarbeitung für mich zwar wichtig aber sekundär. Schuld am Bankrott mit all seinen schmerzlichen Konsequenzen sind sie allemal.

 

Stefan

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Heisst dass dann nicht gleichzeitig auch, dass sie in keiner Weise haftbar sind für das, was geschehen ist und nun eigentlich bis in alle Ewigkeit dafür nicht mehr belangt werden können?

 

Alfred hat es bereits erwähnt. Zivilprozesse können die Haftungsfrage klären. Nur, es dürfte eine noch komplexere Sache und eine sehr zeitaufwendige Angelegenheit werden. Ich bin gespannt, wie sich die ganze Sache entwickelt....

 

Gruss Markus

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