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Language proficiency check - Wie handhabt Ihr das?


MarkusP210

Empfohlene Beiträge

hallo

 

In Florida gibts bekanntlich einige englische Flugschulen (nach JAR). Einige davon (z.B. EASA in Ormond Beach) bietet Level 6 Prüfungen an. Nach ein paar Stunden Vorbereitung und simulierten Flug (5 legs) mit erforderlicher Kommunikation wars für mich geschafft.

Im deutschsprachigen Raum macht man ein riesen Gesch... um die Anforderungen....warum zur Hölle soll ich hierzulande einen deutschprachigen Prüfer mit meinen Englischkenntnissen überzeugen und nur Level 4 erhalten, wenn ein englischer Airlinepilot, der z.B. Level 6-Prüfungen abnimmt, meine Kenntnisse gut genug für Level 6 findet? Ich behalt mal schön Level 6

 

Gruss

bodyonic

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In Florida gibts bekanntlich einige englische Flugschulen (nach JAR). Einige davon (z.B. EASA in Ormond Beach) bietet Level 6 Prüfungen an.

 

d.h. dort könnte man mit JAR Lizenz fliegen und auch Stündchen sammeln?

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ja.....machen viele Europäer mit Jar-PPl.......aber weil man sich (fürs Stundensammeln) im US-Luftraum bewegt, wird das US-Medical nötig (glaube ich). Aber es hat halt 25 Grad und Sonne :) dort

 

Grüsse

bodyonic

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  • 1 Jahr später...

Hallo Zusammen

 

Wie ich dem neusten OPS Bulletin der MFGZ und diesem Link entnehme, zeichnet sich ab das der LPC4 ab 9. April 2014 auch hier in der Schweiz in Kraft tritt, respektive Einschränkungen auftreten für "Privat und VFR Flüge" ohne der selbigen Eintragung/Berechtigung. Seht ihr das gemäss den publizierten Infos auch so, oder verstehe ich etwas falsch?

 

Gruss Jan

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  • 4 Wochen später...

Florida

ja.....machen viele Europäer mit Jar-PPl.......aber weil man sich (fürs Stundensammeln) im US-Luftraum bewegt, wird das US-Medical nötig (glaube ich)

 

Nein Medical wird auch validert

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Nein Medical wird auch validert

Nein, ein Medical wird - unter bestimmten Umständen - anerkannt, aber sicher nicht validiert.

 

Bitte, bitte, das soll jetzt nicht als Haarspalterei verstanden werden, aber viele solcher Diskussionen und Konfusionen rund um Anerkennung, Validierung und Konvertierung könnten vermieden werden, wenn die richtigen Begriffe verwendet werden würden. Dasselbe "Chaos" herrscht auch immer wieder mit den Begriffen Check Ride, Checkflug, Check Out, Flight Review, BFR, Proficiency Check, IPC, Skills Test, etc.

 

-- Hene

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  • 1 Monat später...
LPC4 ab 9. April 2014 auch hier in der Schweiz in Kraft tritt

 

Korrektur, es ist nun der 8. April 2013. Los gehts...

 

Gruss Jan

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Nein, ein Medical wird - unter bestimmten Umständen - anerkannt, aber sicher nicht validiert

 

und was ist da der Unterschied?

Leo uebersetzt validieren mit to validate und auf dem FAA Formular steht validation of an foreign license rating medical

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Hallo Ingo

 

Von einer Validierung spricht man dann, wenn eine fremde Behörde (hier wohl die FAA) eine Lizenz auf der Basis einer ausländischen Lizenz ausstellt. Man hat also am Schluss zwei Lizenzen in der Hand, die man beide braucht, um legal mit der Validierung fliegen zu dürfen. Auf dieser zweiten Lizenz steht dann in der Regel auch ausdrücklich, dass sie nur im Zusammenhang mit der ausländischen Lizenz gültig ist.

 

Das ist aber beim Medical nicht so. Da wird dir kein Medical auf der Basis eines ausländischen Medicals ausgestellt - da habe ich jedenfalls noch nie davon gehört. Wenn du eine validierte Lizenz hast, dann anerkennt z.B. die FAA dein ausländisches Medical (sofern es nach ICAO-Standards und in Englisch ausgestellt ist). Du hast also am Ende zwei Pilotenlizenzen, aber nur ein Medical. Das gilt auch für andere Länder, wo ich selber schon meine Lizenz validieren liess, also nicht nur für die USA/FAA.

 

Bei einer Validierung muss man also aktiv etwas tun und eine Behörde stellt daraufhin eine Lizenz aus. Das ist beim Medical aber nicht der Fall, daher scheint mir der Unterschied zwischen Validierung und Anerkennung nicht ganz unwesentlich und deshalb hatte ich darauf hingewiesen.

 

Dann gibt es - zur Vollständikeit - noch die Konvertierung (Conversion), was nochmals eine andere Geschichte ist, aber da kannst du selber z.B. hier bei der ICAO weiterlesen: http://legacy.icao.int/icao/en/trivia/peltrgFAQ.htm#12

 

-- Hene

 

P.S. Kann es sein, dass du das FAA-Formular Verification of Authenticity of Foreign License, Rating, and Medical Certification meinst? Da steht aber nichts von validieren, oder hast du einen Link auf das von dir referenzierte Formular?

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  • 1 Monat später...

Also: Level 6 in der Schweiz ist machbar. Der "Listening and Comprehension" Teil ist ziemlich heftig, (15 Recordings mit je 4 zu beantwortenden Fragen). Der praktische Teil danach war eine reine Freude mit zwei sehr guten Experten. Hat Spass gemacht und ist doch ne ziemliche Befriedigung :)

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  • 6 Monate später...

Ich bin wiedermal am herumtelefonieren mit dem BAZL wegen meiner Conversion von FAA zu EASA. Deshalb hier ein kleines Update, damit gleich jeder weiss was im Moment gilt.

 

Frau Pirro informierte mich darüber, dass seit EASA das English Proficient in der FAA Lizenz 4 Jahre gültig ist (vor EASA waren es drei Jahre). Dies unter der Bedingung, dass es die Erstausstellung war. Man muss Kopien des FAA Certificates und des Logbucheintrags der PPL Prüfung (mit Examiner-Nr.) dem BAZL schicken.

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  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen

 

Darf ich jetzt zum Beispiel in Langenthal noch auf Deutsch funken, obwohl ich nur eine englische Voice habe...? :eek:

 

Mit besten Grüssen

Ruedi

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Darf ich jetzt zum Beispiel in Langenthal noch auf Deutsch funken, obwohl ich nur eine englische Voice habe...? :eek:
Nein (aber das durfest Du eigentlich schon bislang nicht …).

 

Martin

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Lieber Martin

 

Du scheinst mir Deiner Sache sicher zu sein, tönst sehr bestimmt.

 

(aber das durfest Du eigentlich schon bislang nicht …)

 

Darf ich Dich fragen wie Du zu dieser Aussage kommst? Auf einem unkontrollierten Platz wie Langenthal hätte ich nicht funken dürfen...?

 

Gruss

Ruedi

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Nein (aber das durfest Du eigentlich schon bislang nicht …).
Nimmt mich auch wunder wie das gemeint ist, zumal in COM 02 APP deutsch als Sprache vermerkt ist: von daher wäre deutsch die Sprache beim Funken.

 

Andererseits macht es Sinn beim ARR bzw. DEP die Meldungen in englisch zu machen da man selber auch froh darüber ist wenn man im Ausland, zB Frankreich, Spanien oder Italien unterwegs ist und sich die dortigen lokalen Piloten ebenfals mit englisch an- bzw. abmelden, zumindest wüsste man wer gerade im Anflug ist oder starten möchte.

 

Allerdings habe ich meine Zweifel ob bei einem Platz wie Langenthal englisch Sinn macht, ich glaube eher nicht. Vieleicht liest ein Pilot welcher in Langenthal seine Homebase hat mit und kann uns aufklären?

Gruss Franc

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Philippe Seiler

Wenn RTF und LPC in Englisch absolviert wurde, gilt dies auch nur in dieser Sprache.

Dass heisst, wenn man auf Deutsch Funken will, braucht es zumindest einen RTF Eintrag in Deutsch in deiner Lizenz. Ob ein LPC auf Deutsch vorhanden sein muss in CH bin ich nicht sicher! Denke jedoch ab Einführung von EASA wird auch dieser benötigt.

So habe ich dass Ganze verstanden. Lasse mich gerne korrigieren.

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Woher kommt diese Ansicht?

 

Wenn ich Part-FCL.055 (a) lese:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:EN:PDF

 

dann steht da, dass ich eine Language Proficiency brauche "... in either English or the language used for radio communications involved in the flight.". Also gilt doch die englische Proficiency für _jede_ Sprache. Ich halte das für so deutlich formuliert, dass es eigentlich keinen Ermessensspielraum lässt. Ausserdem sind sowohl die deutsche wie auch die französische Uebersetzung genauso deutlich.

 

In den AMC kann ich nichts weiter dazu finden.

 

Ausserdem gibt es in Part-FCL zwar das Konzept Flugfunk VFR und Flugfunk IFR, aber ich kann da nirgends sehen, dass das an eine Sprache gebunden sein soll. Es gibt also meines Erachtens keine Grundlage dafür, dass die Flugfunkprüfung nur für eine Sprache gelten soll.

 

Aber wahrscheinlich muss das erst mal einer vor Gericht einklagen.

 

Gruss,

Thomas

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Philippe Seiler
Woher kommt diese Ansicht?

 

BAZL Homepage Radiotelefonieprüfungen

Radiotelefonieprüfungen

Um mit der Flugverkehrsleitung kommunizieren zu können, muss eine Radiotelefonieberechtigung (Flugfunk) erworben werden. Diese Berechtigung wird nach Bestehen einer Prüfung erteilt, die neben einem theoretischen auch einen praktischen Teil (simulierter Flug) umfasst. Bei dieser Prüfung müssen die Anwärterinnen und Anwärter beweisen, dass sie die ICAO-Standardphraseologie beherrschen und mit den geltenden Bestimmungen und Verfahren vertraut sind.

 

Die Radiotelefonieprüfung nach Sichtflugregeln kann in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch absolviert werden. Es gilt zu beachten, dass in manchen Lufträumen beziehungsweise auf gewissen Frequenzen nicht alle diese Sprachen zugelassen sind.

 

Für den Erwerb einer Berufs- oder Linienpilotenlizenz sowie einer Instrumentenflug*berechtigung muss die Radiotelefonieprüfung zwingend in Englisch absolviert werden.

 

Personen, welche selber nicht Pilot/in sind, jedoch als Bordradiotelefonist/in eine fliegerische Funktion übernehmen möchten, können einen Radiotelefonistenausweis erwerben. Dazu muss zusätzlich zur Radiotelefonieprüfung in spezifischen Fächern eine Theorieprüfung auf Stufe Privatpilot/in absolviert werden.

 

Die Radiotelefonieausbildung hat in einer dazu berechtigten Flugschule zu erfolgen. Im Ausland erworbene Sprechfunkzeugnisse oder -berechtigungen werden für den Eintrag der Radiotelefonieberechtigung in eine Schweizer Lizenz anerkannt, wenn die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller über eine durch das gleiche Land ausgestellte Pilotenlizenz verfügt.

 

BAZL Homepage Sprachprüfungen

Sprachprüfungen (LP)

Seit dem 5. März 2008 verlangt die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) gemäss Annex 1 (Personnel licensing) für bestimmte Lizenzkategorien und Berechtigungen den Nachweis, dass die im Flugfunk verwendeten Sprachen in genügendem Masse beherrscht werden, um auch in Situationen, welche nicht ausschliesslich mit der Standardphraseologie beschrieben werden können, eine ausreichende Verständigung zu gewährleisten.

 

Der Nachweis wird erbracht indem der Pilot den Language Proficiency Check in den am Funk verwendeten Sprachen, besteht.

 

Um diese Prüfung zu bestehen, muss auf einer Skala von 6 Leistungsstufen (wobei 6 die höchste Stufe ist) mindestens Level 4 erreicht werden. Level 6 ist lebenslänglich gültig, Sprachkenntnisse auf den Stufen 4 und 5 müssen in regelmässigen Abständen nachgeprüft werden.

 

Im Ausland absolvierte Sprachprüfungen werden für den Eintrag in die Schweizer Lizenz anerkannt, sofern der Nachweis vorliegt, dass eine spezifische, formelle Sprachprüfung gemäss ICAO durchgeführt und durch eine/n qualifizierte/n und berechtigte/n Sprachprüfer/in abgenommen wurde. Informelle Überprüfungen werden nur anerkannt, wenn es sich bei der betreffenden Sprache nachweislich um die Muttersprache des Anwärters oder der Anwärterin handelt.

 

Diese Ansicht kommt von oben Zitierten offiziellen Seiten.

 

Wenn ich Part-FCL.055 (a) lese:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:EN:PDF

 

dann steht da, dass ich eine Language Proficiency brauche "... in either English or the language used for radio communications involved in the flight.". Also gilt doch die englische Proficiency für _jede_ Sprache. Ich halte das für so deutlich formuliert, dass es eigentlich keinen Ermessensspielraum lässt.

 

Lese das selbe und stimme voll und ganz zu. Man braucht den LPC in der Sprache in welcher man die RTF Prüfung absolviert hat.

 

RTF Englisch = LPC Englisch

RTF Deutsch = LPC Deutsch

RTF Französisch = LPC Französisch

 

Das heisst für mich persönlich, Lizenzeintrag RTF Englisch und entsprechender LPC, ich darf auf Englisch am Flugfunk teilnehmen. Nicht jedoch auf Deutsch oder Französisch (jedenfalls nicht legal, selbst wenn ich die Phrasologie beherrsche und der Sprache mächtig bin).

 

Lasse mich jedoch gerne mittels offiziellen Fakten (nicht Interpretationen) eines besseren belehren.

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Philippe Seiler

Danke Ueli, die Sprachregelung ist hiermit geklärt. Jedenfalls für die Schweiz.

 

Einzig die Bedingung RTF in der jeweiligen Sprache ist noch wiedersprüchlich:

 

AIC_B_008_2012_F sagt:

 

Für Blindübermittlungen auf unkontrollierten Flugplätzen, Sprechfunk auf

Frequenzen zu besonderer Verwendung sowie Kontakt mit FIS reicht die Radiotelefonieberechtigung (R/T) in

der verwendeten Sprache

 

VFR Guide 002/2013 MAR07, COM 2, Radiotelefonie Seite 19 sagt:

 

2.2 Kein Ausweis für Bordradiotelefonisten ist

erforderlich für Verbindungen:

a. Blindübermittlung auf Flugplätzen

→ Seite 46, § 2;

b. auf den Frequenzen zu besonderer Verwendung,

siehe

- RAC 6-1,

- RAC 6-2,

- SAR 2;

c. eines Flugschülers

- mit dem Kontrollturm oder AFIS des Flugplatzes,

wo seine Ausbildung stattfindet,

solange er sich unter der Kontrolle seines Fluglehrers

befindet,

- mit den Verkehrsdiensten der Flugsicherung

und AFIS zur Ausführung seines Navigationsfluges

am Ende der Ausbildung.

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Einzig die Bedingung RTF in der jeweiligen Sprache ist noch wiedersprüchlich:

 

AIC_B_008_2012_F sagt:

 

Für Blindübermittlungen auf unkontrollierten Flugplätzen, Sprechfunk auf Frequenzen zu besonderer Verwendung sowie Kontakt mit FIS reicht die Radiotelefonieberechtigung (R/T) in der verwendeten Sprache

Ist tatsächlich etwas verwirrend das Ganze. Schaut man sich den einleitenden Text in AIC B 008 2012 an
....nur dann die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte und Berechtigungen ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk für Englisch oder für die Sprache besitzen, die für den Sprechfunkverkehr verwendet wird
so wird ein entsprechender Eintrag in der Lizenz vorausgesetzt um die jeweilige Sprache verwenden zu dürfen. Fazit: egal welche Sprache man verwenden möchte/muss, es wird ein entsprechender LPC samt Eintrag in der Lizen verlangt.

 

Achtung: LPC und die Bordradiotelefonisten Prüfung sind 2 Verschiedene Kategorien, siehe Thread 171

Personen, welche selber nicht Pilot/in sind, jedoch als Bordradiotelefonist/in eine fliegerische Funktion übernehmen möchten, können einen Radiotelefonistenausweis erwerben. Dazu muss zusätzlich zur Radiotelefonieprüfung in spezifischen Fächern eine Theorieprüfung auf Stufe Privatpilot/in absolviert werden.
Da im VFR Guide die Radiotelefonisten Lizenz erwähnt wird könnte/ist dies nicht auf die LPC übertragbar - doch ein wenig zu kompliziert das Ganze.

 

Gruss Franc

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Philippe Seiler

(Bord)Radiotelefonistenausweis = RTF = erlaubnis zur Teilnahme am Flugfunk in der geprüften Sprache (englisch, deutsch, französisch, italienisch) (auch nichtpiloten)

 

LPC = Nachweis der Qualität der Sprachen in welchen ich Funken darf (englisch, deutsch, französisch, italienisch) mindesten Level 4 muss erreicht werden.

 

Das ist mir klar.

 

Meine Beiträge zu diesem Them bezogen sich Primär auf die Frage von Ruedi:

 

Hallo zusammen

 

Darf ich jetzt zum Beispiel in Langenthal noch auf Deutsch funken, obwohl ich nur eine englische Voice habe...?

 

Und die Antwort von Martin

 

Nein (aber das durfest Du eigentlich schon bislang nicht …).

 

Mit einer RTF Prüfung in Englisch darf ich nur englisch funken.

Brauche aber keinen LPC auf Englisch, ausser ich nehme Kontakt mit ATC auf.

 

Siehe auch unten.

 

Aeroclub Schweiz

 

Ab dem 8. April 2013 wird der Nachweis der Sprachkompetenz der verwendeten Sprache erforderlich sein, wenn der Pilot Flugsicherungsdienste in Anspruch nehmen muss.

Die zu verwendenden Sprachen sind im VFR Guide unter RAC 3-4/4, resp. im VFR Manual unter COM 2-APP 1 aufgeführt.

Davon nicht betroffen sind Blindübermittlungen auf Flugplätzen ohne Flugsicherungsdienste und der Kontakt mit einem FIS, z.B. «Zurich Information».

Dies geht aus dem AIC 008/2012 B hervor und ist verbindlich.

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Das heisst für mich persönlich, Lizenzeintrag RTF Englisch und entsprechender LPC, ich darf auf Englisch am Flugfunk teilnehmen. Nicht jedoch auf Deutsch oder Französisch (jedenfalls nicht legal, selbst wenn ich die Phrasologie beherrsche und der Sprache mächtig bin).

 

Mit RTF Französisch und LPC Englisch darfst Du auch offiziell französisch funken.

 

Lasse mich jedoch gerne mittels offiziellen Fakten (nicht Interpretationen) eines besseren belehren.

 

PART FCL.055 ist ein offizielles Fakt, und darin steht das Wort "oder". Was das bedeutet, lernt jeder Jus-Student im ersten Semester. "Entweder LPC Englisch oder LPC in der verwendeten Sprache" ist eben ein Unterschied zu "LPC in der verwendeten Sprache". Wenn Letzteres gemeint gewesen wäre, gäbe es keinerlei Grund, das so umständlich zu formulieren wie es jetzt dort steht.

 

Ciao

Friedrich

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