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30.09.2012 | Cessna C414 | Innsbruck| Absturz nach Start


Lausig

Empfohlene Beiträge

@Othmar

Wow, das übertrifft jetzt glaube ich jeden Unfallbericht, welchen ich jemals gelesen habe.

 

so einer darf seine Lizenz behalten und kriegt später ernsthaft noch ein MEP..?

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  • 1 Monat später...

Unglaublich, wie die Anwälte da versuchen, an den Haaren einen Schuldigen herbeizuziehen. So ein Vorgehen hat schon manchem Fliegerclub fast die Existenz gekostet.

 

Wenn sich jemand bei Europcar ein Auto leiht und damit vor einen Baum fährt, können die Angehörigen der Beifahrer ja auch nicht Europcar verklagen (sofern das Auto technisch einwandfrei war).

 

Ciao

Friedrich

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Die müssen niemanden von irgendwo herziehen. Da gibt es mittlerweile ein Monumental-Mahnmal, das zum Himmel schreit. Und wenn "Europcar" wissentlich oder fahrlässig ein Auto an einen Quartals-Irren übergäbe, der anschließend andere mit ins Unglück reißt, dann hätte das ähnliche Konsequenzen.

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Ist bekannt, ob die Maschine vom Besitzer / Trust an den Piloten vermietet wurde? Wenn ja - wurde dafür bezahlt, um den Flug nach Valencia durchführen zu dürfen?

Fall nein, wurde der Pilot bezahlt, um im Auftrag einer Firma den Flug durchzuführen?

 

Rein rechtlich keine schlechte Ausgangslage für die Geldhaie aus den Staaten - zumal die Vermietung von N-registrierten Maschinen für kommerzielle, innereuropäische Flüge nicht erlaubt ist.

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Wenn sich jemand bei Europcar ein Auto leiht und damit vor einen Baum fährt, können die Angehörigen der Beifahrer ja auch nicht Europcar verklagen (sofern das Auto technisch einwandfrei war).

 

Ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht, aber in Deutschland ist die kurze Antwort: Doch! Wenn Europcar jemanden ohne Fuehrerschein ein Auto verleiht, dann ist die Chance gross, dass sie fuer Schaeden jaften muessen.

 

Ausserdem leben wir in eine Rechtsstaat. Zu dessen fundamentalen Prinzipien gehoert, dass jeder das Recht hat, auf Alles zu klagen. Ob die Klage auch berechtigt ist, dass entscheidet dann ein Gericht.

 

Florian

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Wenn Europcar jemanden ohne Fuehrerschein ein Auto verleiht, ...

Richtig. Wenn aber der Mieter einen gültigen Führerschein vorlegt, so ist es nicht die Aufgabe von Europcar, diesen zu hinterfragen. Anders sieht es nur aus, wenn der Fahrer offensichtlich nicht fahrtauglich ist (besoffen o.ä.).

 

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter eine gültige Pilotenlizenz. Der Vermieter darf davon ausgehen, dass er das Flugzeug im Rahmen dieser Lizenz benutzt. Ausser es liegen handfeste Hinweise dafür vor, dass dies nicht der Fall ist.

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Man kann getrost davon ausgehen, dass die Kläger genug erfolgversprechendes Material gesammelt haben um das hohe finanzielle Klagerisiko eingehen zu können. Ein Luftfahrzeughalter hat im übrigen weltweit weit mehr Sorgfaltspflicht bei der Überlassung seiner Geräte, als ein Autoverleiher. Angeblich ist in diese Causa auch ein sehr potenter Getränkehersteller involviert und ich habe die Erwartung, dass sowohl die Verhandlung als auch die Unfalluntersuchung sehr diskret ablaufen werden. Dass der Pilot auch der Mieter war, würde mich wundern.

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Ausserdem leben wir in eine Rechtsstaat. Zu dessen fundamentalen Prinzipien gehoert, dass jeder das Recht hat, auf Alles zu klagen. Ob die Klage auch berechtigt ist, dass entscheidet dann ein Gericht.

 

Damit hätte ich auch keinerlei Problem, wenn das dann von einem österreichischen Gericht so entschieden würde.

 

OK, ich sehe jetzt erst, dass ich den Artikel falsch gelesen hatte; ich hatte statt "Derzeit arbeiten zwei amerikanische Anwälte daran das Verfahren in die USA zu transferieren, da der Flugzeugbesitzer seinen Sitz in Texas hat" gelesen "da der Flugzeughersteller seinen Sitz in Texas hat". Da hatte ich wohl Tomaten auf den Augen und das reduziert mein Unrechtsempfinden gleich erheblich.

 

In dem Fall habe ich weniger Probleme damit. Anderenfalls empfinde ich es als unhaltbar, wie sich amerikanische Gerichte teilweise weltweit für zuständig erklären. Das führt im Endeffekt dazu, dass man sich in Europa nicht nur an hiesiges Recht halten muss, sondern auch an amerikanisches Recht. Und da dieses keiner demokratischen Kontrolle (durch die hier Betroffenen) unterliegt und einer ganz anderen Logik folgt, ist das für mich ein Fall von Kolonialismus, wenn man uns hier amerikanisches Recht überstülpt.

 

Aber wenn der Flugzeughalter in Texas sitzt, dann darf er natürlich auch nach dortigem Recht verklagt werden. Ich entschuldige mich für meinen Lesefehler und nehme auch meine Bewertung der Klage zurück, da mir die Details fehlen, wie dieser Charter rechtlich aufgesetzt war.

 

Ciao

Friedrich

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... da der Flugzeugbesitzer seinen Sitz in Texas hat ...

Aber wenn der Flugzeughalter in Texas sitzt, ...

Besitzer und Halter sind sind nicht dasselbe. Bei Flugzeugen ist es sogar die Regel, dass Besitzer und Halter verschiedene Personen sind.

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Besitzer und Halter sind sind nicht dasselbe.

 

Ja. Wenn der Eigentümer in Texas sitzen würde und der Halter in Österreich, würde ich es wiederum ungerechtfertigt finden, in den USA zu klagen. Ich gehe aber davon aus, dass mit "Besitzer" in dem Artikel eigentlich der "Halter" gemeint war, nicht der Eigentümer (Besitzer war im Moment des Unfalls der Pilot). Ich habe den Artikel ja nur zitiert, ich kann nichts dafür, wenn die die Begrifflichkeiten nicht sauber trennen.

 

Ciao

Friedrich

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Besitzer und Halter sind sind nicht dasselbe.

Ups, wer andern eine Grube gräbt... Besitzer und Halter sind in der Regel natürlich sehr wohl dasselbe. Eigentümer und Halter sind nicht dasselbe. Da waren die Finger wieder mal schneller als das Hirn.

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Ja. Wenn der Eigentümer in Texas sitzen würde und der Halter in Österreich, würde ich es wiederum ungerechtfertigt finden, in den USA zu klagen.

 

Dan waere es kein n-registriertes Flugzeug! Der Halter eines n-registrierten Flugzeuges sitzt immer in den USA.

 

Florian

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Dan waere es kein n-registriertes Flugzeug! Der Halter eines n-registrierten Flugzeuges sitzt immer in den USA.

Nein. Ein Flugzeug ist im Land des Eigentümers registriert, nicht in dem des Halters.

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  • 3 Wochen später...
Angeblich ist in diese Causa auch ein sehr potenter Getränkehersteller involviert .

 

Da bist du leider falsch informiert. Wenn sich einer Jägermeister auf seinen Golf klebt kommt etwa auf`s gleiche raus.

 

Lg

Vito

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  • 1 Monat später...
  • 2 Monate später...
  • 3 Monate später...
Alexander Pichler

Bald ist es ein Jahr her und es hieß mal vor Monaten, dass die Auswertung der Turbolader bald vorliegen sollte und dass ein Zwischenbericht veröffentlicht werden sollte.

 

Hat jemand von euch wieder einmal etwas gelesen/gehört irgendwo?

 

Alex

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Bald ist es ein Jahr her und es hieß mal vor Monaten, dass die Auswertung der Turbolader bald vorliegen sollte und dass ein Zwischenbericht veröffentlicht werden sollte.

 

Hat jemand von euch wieder einmal etwas gelesen/gehört irgendwo?

 

Alex

 

Hier der aktuelle Stand: http://www.tt.com/panorama/unfall/7225731-91/ein-jahr-nach-der-trag%C3%B6die.csp

und:

http://tirol.orf.at/news/stories/2605941/

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Alexander Pichler

Danke Othmar, das hilft mir sehr.

 

Auch nach einem Jahr ist es für uns nach wie vor schwer vorstellbar und zu verkraften, dass wir einen guten Freund verloren haben.

 

Erschreckenderweise zeigt es aber auch, dass wir von der Einstellung her leider nicht alle gleich sind.

 

Alex

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  • 3 Wochen später...

Klar, ohne IR und vor allem ohne einer SID zu folgen fliegt man nicht IMC - dann noch in diesem Gebiet. Das JAR-IR kann man knicken, aber warum hat er mit 10k Stunden kein FAA-IR gemacht..? Die US-Lizenz hatte er ja schon. Dann hätte er den IFR-Departure genommen und keinen solchen Mist probiert...

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.... aber warum hat er mit 10k Stunden kein FAA-IR gemacht..? Die US-Lizenz hatte er ja schon. Dann hätte er den IFR-Departure genommen und keinen solchen Mist probiert...

 

Ursprünglich hieß es, er hätte 13.000 Flugstunden, davon 10.000 in den letzten drei Jahren als "Buschflieger".

Rechnen wir mal nach - macht 10 Stunden pro Tag, 365 mal im Jahr.

Man muss also mit solchen Zahlen sehr vorsichtig umgehen.

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