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"Es reicht": Gebührenwahn der Austro Control


loww

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Wenn ich nicht wüsste, dass heutzutage alles möglich ist, würde ich dieses Gesetz für einen schlechten Witz halten, aber offenbar ist es Realität. Es würde ein prohibitiver Aufwand für die Abrechnung dieser Passagiergebühr mittels eines vorher selbst zu benennenden Fiskalvertreters bedeuten. Ein Abflug von einem österreichischen Flughafen wäre also ansonsten verboten? Wieso kann man diese Gebühr nicht zusammen mit den Landetaxen direkt am Flughafen entrichten? IST DAS WIRKLICH ERNST ZU NEHMEN???

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Wieso kann man diese Gebühr nicht zusammen mit den Landetaxen direkt am Flughafen entrichten?

 

Da stellt sich mir doch die Frage: Warum überhaupt diese Gebühr?

Antwort: reine Abzocke, oder wie wir in Österreich sagen würden:

 

"a anziche Ausnehmerei !!!" :003:

 

Günter :cool:

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"Fiskalvertreter

§ 8. (1) Ein Luftfahrzeughalter, der im Inland weder Wohnsitz noch Sitz oder Betriebsstätte hat, ist verpflichtet, vor der Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen nach dem 31. März 2011 einen Fiskalvertreter zu beauftragen.

(2) Der Fiskalvertreter hat die abgabenrechtlichen Pflichten des von ihm Vertretenen zu erfüllen. Er ist befugt, die dem Vertretenen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Er haftet für die Abgabe. Der Fiskalvertreter muss auch Zustellungsbevollmächtigter sein.

(3) Als Fiskalvertreter können nur

1. Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare oder Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994), BGBl. 663/1994, jeweils mit Sitz oder Wohnsitz im Inland oder

2. internationale Verbände von Flugunternehmen, die mit einer inländischen Zweigniederlassung im Firmenbuch eingetragen sind, bestellt werden, wenn sie in der Lage sind, den abgabenrechtlichen Pflichten nachzukommen.

(4) Der Luftfahrzeughalter hat dem für die Erhebung der Abgabe zuständigen Finanzamt vor der Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen nach dem 31. März 2011 mitzuteilen:

1. den von ihm beauftragten Fiskalvertreter,

2. den Sitz oder Wohnsitz des Fiskalvertreters,

3. die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß Art 28 UStG 1994 des Fiskalvertreters."

 

 

http://www.trytofly.at/petition/dokumente/flugabgabegesetz-1.pdf

 

 

unglaublich, ein rückschritt um 50 jahre....

 

lg

wolfgang ex loww

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Kosten mal aussen vor.

 

1-3 könnte noch von einem Handler erledigt werden

Punkt 4: Wo ist das zuständige Finanzamt? Soll es eine Liste geben? Flugplan reicht scheinbar nicht. EDIT: ok, könnte auch vom Handler übernommen werden. Darf dann gestartet werden wenn es gemeldet wurde oder muss erst ein ok vom Finanzamt kommen? EDIT ENDE

 

Was ist "erster Abflug"? :001:

 

Hoffe das ein verfrühter Aprilscherz!

 

Eventuell will das Touristenland #1 keine fliegerischen Touristen mehr aus dem Ausland? :confused:

 

Hier gibt es bereits eine intensivere Diskussion zu dem Thema http://www.pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class?frame&main=%7Bhttp://www.pilotundflugzeug.de/forum/2011,02,26,10,1629439%7D

 

Nick

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Hallo

 

soll doch bitte euer Finanzamt die gleichen Pflichten und Rechte auf der Strasse anwenden, dann habt ihr alle A-Touristen per sofort weg.

 

Haben da mal wieder Juristen etwas zuviel Zeit?

 

Gruss

Heinz

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Auf PuF ist die Biskussion weder "bereits" noch "intensiv". Max Sutter und demnächst Ingo Fuhrmann werden demnächst ihre Verschwörungstheorien austauschen. Das ist mehr ein intellektueller Selbstbefriedigungs-Zirkel, der sich dann irgendwann reihum auf die Schulter klopft. Gregor Fischer wird sich bald damit befassen und dann ist das Thema dort entgültig unterirdisch.

 

Die Dokumentation in AT für AT mit EU-Pilotenbeteiligung finde ich viel effizienter, zumal niemand ernsthaft auf etwas referenzieren kann, wo schon Fuhrmeister und Fischer ihren Senf beigetragen haben.

 

Karsten

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Auf PuF ist die Biskussion weder "bereits" noch "intensiv". Max Sutter und demnächst Ingo Fuhrmann werden demnächst ihre Verschwörungstheorien austauschen.

@Karsten: möchte nicht kleinkariert sein... Die Diskussion wurde vor diesem Threat eröffnet und es gibt bereits mehrere Beiträge....

 

Über die Diskussionsqualität möchte ich mich nicht äußern :009:

 

Nick

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Hallo

soll doch bitte euer Finanzamt die gleichen Pflichten und Rechte auf der Strasse anwenden, dann habt ihr alle A-Touristen per sofort weg.

Haben da mal wieder Juristen etwas zuviel Zeit?

Gruss

Heinz

 

 

die haben echt viel zeit, um sich abzocke jeder art auszudenken.

 

hab level 6 sprachprüfung gemacht und mir das in den schein eintragen lassen: um läppische € 269.60 (!!!!).

 

im konkreten fall, die ziffer beim level "4" wurde auf "6" ausgebessert, und der schein neu ausgestellt, also keine berechtigung/en verlängert oder so....

 

lg

wolfgang ex VIE

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+ erhöhte gebühr für eingabe gem. § 14.... => 43,69

+ gebühr für beilage gem. $ 14 ... => 3,60

+ gebühr für amtliche ausfertigung....gem §14.... => 77,00

+ bescheinigung der sprachkompetenz => 121,00

+ umsatzsteuer

in summe

269,40 (billiger als meine erste info).

 

=1&tx_ttnews[tt_news]=537&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=ac1d286321"]

bericht dazu hier

 

 

lg

wolfgang, ex VIE

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Na, super. Was ich mir darüber denke, spreche ich lieber nicht aus, da dies das Niveau hier drastisch senken würde...

 

Was ist die Lösung: ACG verlassen und sich eine ausländische Lizenz auststellen lassen. Soll ja mit EASA kein Problem mehr sein...

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Hallo zusammen,

 

was machen die Oesterreichischen Verbände? Das Gesetz ist seit 1. Jänner aktiv und erst heute hört man was darüber?

 

Gilt das "nur" für die Landesflughäfen oder auch für Flugplätze wie Zell am See oder Hohenems?

 

Für mich und meine Piloten gilt erst mal Flugverbot ab 1.4.2011 mit Passagieren, bis das geklärt oder ein Fiskalvertreter gefunden ist.

 

Es ist schon ein Irrsinn, was in der letzten Zeit hier abgeht. Wenn da noch einer glaubt, es gehe nicht um die Vernichtung der GA, der muss ein tolles Zeug rauchen.

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Karsten,

 

Deine Meinung zu PnF in Ehren, aber wenigstens erfährt man dort soche Dinge relativ sofort und zweitens ist die Zeitung wohl die einzige, die wirklich politisch aktiv ist. Wieder mal typisch, dass dann die ganze Zeit nur Häme kommt, anstatt dass sich auch andere in den Arsch kneifen würden und endlich gegen die Zustände aufmucken. Wenn der Rest der Fachpresse nur andeutungsweise mitziehen würde, hätten wir bereits mal sowas wie den Anschein einer Lobby.

 

Bis dahin kann ich mit den Postings im Forum von denen recht gut leben. Wenigstens kriegt man von den Forenteilnehmern und Jan auch handfeste Infos und Unterstützung, wenn man was braucht.

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was machen die Oesterreichischen Verbände? Das Gesetz ist seit 1. Jänner aktiv und erst heute hört man was darüber?

 

Gilt das "nur" für die Landesflughäfen oder auch für Flugplätze wie Zell am See oder Hohenems?

 

Was die machen bleibt zu fragen. Die AOPA Austria macht jedenfalls nix, weil die ist faktisch nicht existent. Deshalb bin ich auch bei der AOPA Germany ;-)

Auch die AustroControl überrascht immer wieder mit kreativen Einfällen, die dann aber nie in "luftfahrtüblicher Weise kundgetan" werden. Gehandelt wird dann danach trotzdem und jeder kuscht brav.

 

Aus dem Gesetzestext ist zu entnehmen, dass es für "Flugplätze" gilt und darunter fällt für mich alles von der 400m Graspiste in Mayerhofen bis zum Airport in Wien-Schwechat.

 

Für mich ist es fraglich, wer die GA dann wirklich kontrolliert. Viel Geld ist bei 2 oder 3 Passagieren nicht zu holen. Ob sich da der Aufwand lohnt? Und wieviel Passagiere du wirklich mithattest, kann im Nachhinein niemand kontrollieren...

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Ich bin mir nicht sicher, ob das Gesetzt überhaupt für nichtgewerbliche GA angewendet werden kann. Ist denn schon jemand dafür belangt worden? Hat das schon jemand bezahlt?

 

Urs, PuF trompetet gerne in die eine oder andere Richtung, aber Lobbyarbeit? Sie sind laut. Ja. Sie machen irgendwas. Ohne Zweifel. Aber Lobbyarbeit sieht anders aus. Für mich ist das ein Haufen zynischer Schreihälse und per Definition nicht meine Interessenliga. Ich muss dummerweise für Geld arbeiten und die Frage, ob man 2-Mots N-Reg in deutschland gewerblich IFR nutzen kann, ist deutlich über meinem Interessenshorizont. Die Herren dort reden über Avionik-Umrüstung zu Preisen, zu denen ich ganze Flugzeuge kaufe. Nicht meine Welt, speziell wenn Gregor Fischer dort seine Ergüsse verteilt.

 

Karsten

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Komisch. Totenstille auf allen ANDEREN Foren. Entwerder zahlen die alle artig oder es ist so eine Sache, wo Foren mal wieder instrumentalisiert werden. Also bevor wir tunesische Zustände heraufbeschwören: Kann jemand bestätigen, dass ich als nichtgewerblicher PPLer mit Mutti und Kindern an Bord berappen müßte. Ich rege mich gerne auf, aber nicht um des Aufregens willen und nicht wegen der Standard-GA-Benachteiligungs-Verschwörungstheorie-Empörung und nicht, um vor einem Karren zu landen, den ich nicht ziehen will.

 

Es wird hier doch jemand gewen, der in den letzten 6 Wochen in AT geflogen ist?

 

Karsten

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Es wird hier doch jemand gewen, der in den letzten 6 Wochen in AT geflogen ist?

 

...nicht nur in den letzten 6 Wochen. ;-)

Bis jetzt habe ich noch nicht für meine Passagiere extra bezahlen müssen. Keine Ahnung was noch in Zukunft kommen wird. Da unsere Behörden äußerst kreativ sind traue ich ihnen alles zu. Das Flugabgabegesetz war mir ja bekannt, bringt dem Staat sicher bei 200, 300 oder 400 Passagieren Geld herein, aber sicher nicht bei einer paar C182...

Dass anscheinend hierbei aber kein Unterschied zur Privatfliegerei gemacht wird ist mir erst seit ca. 6h bekannt.

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Stefan,

 

Aus dem Gesetzestext ist zu entnehmen, dass es für "Flugplätze" gilt und darunter fällt für mich alles von der 400m Graspiste in Mayerhofen bis zum Airport in Wien-Schwechat.

 

Seh ich auch so.

 

Für mich ist es fraglich, wer die GA dann wirklich kontrolliert. Viel Geld ist bei 2 oder 3 Passagieren nicht zu holen. Ob sich da der Aufwand lohnt? Und wieviel Passagiere du wirklich mithattest, kann im Nachhinein niemand kontrollieren...

 

Nun gut, auf jedem Flugplatz gibt's ne Luftaufsicht, die ja diese Informationen erhebt. Auf Grossplätzen wie SZG ist das sowieso klar, da gibt's ja sonst schon PaxTaxen. Also darauf, dass es keiner kontrolliert, können wir uns schon gar nicht verlassen. Ich denke, wenn es für die privaten ab 1.4. so kommt, MUSS das via die Inkassostelle der Landegebühren abgehandelt werden, alles andere ist, zumindest für uns Ausländer, nicht machbar und bedeutet faktisch Landeverbot.

 

Dass anscheinend hierbei aber kein Unterschied zur Privatfliegerei gemacht wird ist mir erst seit ca. 6h bekannt.

 

Denke, dass ist auch wirklich erst heute oder in den letzten Tagen so raus und bewusst geworden. Daher eventuell auch noch die Untätigkeit der Organisationen. Gut aber, dass es nun bekannt ist.

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Ich bin mir nicht sicher, ob das Gesetzt überhaupt für nichtgewerbliche GA angewendet werden kann. Ist denn schon jemand dafür belangt worden? Hat das schon jemand bezahlt?

 

Karsten, lies bitte die Beiträge. Das kommt erst vom 1. April an. Kann noch keiner bezahlt haben. Denke auch, das ist der Grund, wieso die anderen Foren das noch nicht aufgegriffen haben. Wird schon kommen.

 

Auch wenn die Steuer per se eine Abzocke ist, sie ist nicht das Problem per se sondern die Tatsache, dass man mit Passagieren Oesterreich nicht mehr anfliegen kann, ohne dort einen Anwalt/Notar/Steuerberater zu bezahlen, damit einem der die Passagiertaxen abrechnet! Wäre es einfach ne Taxe mehr, die man im C-Büro bezahlt, kann man grummeln drüber aber wenigstens ist es kein Landeverbot! Es heisst deutlich, VOR DEM ERSTEN ABFLUG ist JEDER Flieger, der mit Passagieren in Oesterreich operieren will, dem Finanzamt anzumelden und ein Finanzvertreter zu bestimmen. DAS ist das Problem.

 

Urs, PuF trompetet gerne in die eine oder andere Richtung, aber Lobbyarbeit? Sie sind laut. Ja. Sie machen irgendwas. Ohne Zweifel. Aber Lobbyarbeit sieht anders aus.

 

PuF macht seit Jahrzehnten als meiner Ansicht nach einzige Fachzeitung in Deutschland laut und deutlich auf Missstände aufmerksam, führt Prozesse gegen Behörden und setzt sich für die Leserschaft ein. Für mich war sowohl Teegen (den ich selber kannte und für den ich ne weile schrieb) als auch Jan Brill heute die einzigen GA Journalisten und Publisher, die nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und jede Farbausgabe halt das nächste UL testen, sondern aktiv was gegen die Bedrohung der GA tun. Wenn das alle machen würden, wäre der Druck auf die Behörden gross genug, dass wir vielleicht ernst genommen würden. So sind wir eine Kleinmenge die zu vernachlässigen sind, da wir uns ja eh nie wehren. (quantité négligable... im schweizer Politjargon).

 

Für mich ist das ein Haufen zynischer Schreihälse und per Definition nicht meine Interessenliga. Ich muss dummerweise für Geld arbeiten und die Frage, ob man 2-Mots N-Reg in deutschland gewerblich IFR nutzen kann, ist deutlich über meinem Interessenshorizont. Die Herren dort reden über Avionik-Umrüstung zu Preisen, zu denen ich ganze Flugzeuge kaufe. Nicht meine Welt, speziell wenn Gregor Fischer dort seine Ergüsse verteilt.

 

Fischer ist kaum mehr präsent und für nahezu alle dortigen Forumiten ein Aergernis. Wir haben auch solche Typen hier, haust Du deswegen das ganze Forum über einen Kamm? Die anderen sind Profis aus dem Bereich Luftfahrt, die jeden Tag mit dem ganzen Mist leben müssen. Wer da nicht zynisch wird....

 

Ueber Deinem Interessenshorizont, Karsten, das ist der Riesenfehler, den die ganze Luftfahrt heute macht. Jeder für sich und keiner hat das Big Picture im Sinn. Schau Dir bitte mal das Gesamtbild an. Da braucht es jeden einzelnen Teilnehmer der GA, der sich wehrt, sonst werden wir einfach von solchen neuen Gesetzen überrollt und in ein paar Jahren können wir zumachen. Glaubst Du wirklich, dass Deine UL's aussen vor bleiben, wenn der Rest dicht macht? Glaubst Du wirklich, dass die Attacke auf N-Reg Dich nicht betrifft? Ich halte Dich für einiges intelligenter als das. N-Reg soll weg, damit die Fluchtmöglichkeit wegfällt und dann geht's ratzeputz mit dem Rest der GA, bis wir in ein paar Jahren nur noch in staatlichen Fliegerclubs noch ein paar Platzrunden klopfen dürfen, wenn überhaupt.

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das gesetz war in der form und den auswirkungen insidern bekannt, der aeroclub hat meines wissens nach mit einem schreiben vorher versucht, nicht-gewerbliche flüge herauszureklamieren, ob initiativen, die über briefschreiben hinausgingen, gemacht wurden, kann ich nicht sagen.

 

im OE flightforum http://de.groups.yahoo.com/group/motorflug_at/ ist das aber schon länger ein thema;

einzig die AOPA hat in dem forum auf etwaige konsequenzen bereits in der begutachtungsphase des gesetzes hingewiesen.

 

lg

wolfgang, ex VIE

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Hi

 

Habe jetzt das ganze PDF von der Seite gelesen und kann eigentlich keinen deutliche Hinweis darauf finden, dass das ganze für die GA irgendwie ausgenommen wird.

 

JEdoch!

 

(2) Ein Flughafen ist ein öffentlicher Flugplatz, der für den internationalen Luftverkehr bestimmt ist und über die hiefür erforderlichen Einrichtungen verfügt (§ 64 des Luftfahrtgesetzes (LFG), BGBl.

253/1957).

 

Darüber lässt sich nun diskutieren!

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§3 Befreiung von der Abgabepflicht:

...

(6) Der Abflug nach einer nicht planmäßigen Landung.

...

 

Ergo: Im FPL anderen Zielflugplatz angeben und unterwegs "technical problems" oder "bad weather conditions" erklären und eine eben "nicht planmäßige Landung" am eigentlichen Zielflugplatz machen...

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